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BVA-Vorsitzender Daniel Pleger über aktuelle Gesetzesvorhaben

Daniel Pleger Vorsitzender BVA

BVA-Vorsitzender Daniel Pleger über aktuelle Gesetzesvorhaben

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mgo medizin

mgo medizin Redaktion

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13 MIN

Erschienen in: CONCEPT Ophthalmologie

Reformen, Gesetzesvorhaben und Sparlösungen für das angeschlagene Gesundheitssystem sind in Politik und Medien derzeit das große Thema. Concept Ophthalmologie sprach dazu mit Daniel Pleger. Als 1. Vorsitzender des BVA (Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands) sitzt er im beratenden Fachausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die fachärztliche Versorgung. Gemeinsam beleuchten wir aktuelle Bestrebungen der Gesundheitspolitik und die Bedürfnisse der Augenheilkunde.  

Herr Pleger, die Meldungen zu Gesetzesvorhaben in der Gesundheitspolitik reißen seit Jahresbeginn nicht ab. Worum geht es da genau? 

Daniel Pleger:  Sie können aktuell täglich den Medien entnehmen, dass es in Deutschland einen großen Reformdruck gibt. Viele notwenige Reformen, die den Sozialstaat betreffen, sind über einen langen Zeitraum nicht erfolgt und die demografische und weltpolitische Lage verstärken den Reformstau nun zusätzlich. Davon ist auch – und zwar sehr massiv – das Gesundheitswesen betroffen.  

Die Gesellschaft altert und die Versorgung der älter werdenden, geburtenstarken Jahrgänge braucht zusätzliche ärztliche und finanzielle Ressourcen. Gleichzeitig erfordern moderne und verbesserte Therapien immer mehr finanzielle Mittel. Dem steht gegenüber, dass immer weniger junge Menschen für eine größere Anzahl von Versorgungsbedürftigen mit den Sozialbeiträgen aufkommen müssen. 

 Eine wachsende Wirtschaft würde dies teilweise abfedern, aber die Wirtschaftsleistung in Deutschland stagniert. Diese Kluft hat zu immer mehr Spannungen und zu einem Anstieg der Zusatzbeiträge in den gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen Jahren geführt. In dem Bericht der Finanzkommission Gesundheit vom 30.03.2026 wird prognostiziert, dass 2027 ein Defizit von 15,3 Mrd. Euro auszugleichen sei und dass dies im Jahre 2030 auf über 40 Mrd. Euro anwachsen könne. 

Daraus wird klar, dass es zu Maßnahmen kommen muss, damit die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu tragenden Sozialbeiträge nicht auf ein unbezahlbares Niveau steigen. Es lohnt sich aber, einen differenzierten Blick auf die Zahlen zu werfen und diese in Relation zu bekannten Fakten zu bringen.  

Die finanzielle Schieflage des Gesundheitssystems hat viele komplexe Gründe. Wo sehen Sie die wichtigsten Aspekte?

 

Der unter anderem von der Ärzteschaft und insbesondere von der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) und der BÄK (Bundesärztekammer) mehrfach angesprochene Aspekt der Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen und hier insbesondere die Beiträge zur Krankenversicherung der Bürgergeldempfangenden. Diese werden aktuell aus den Beiträgen der GKV-Versicherten finanziert. Das Volumen umfasst ca. 12 Mrd. Euro. Ein Betrag, der fast allein das Defizit im Jahr 2027 ausgleichen würde.  

Diese Leistung ist nach Auffassung der Ärzteschaft und auch meiner persönlichen Auffassung eine staatliche Aufgabe und damit eine Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger und sollte vollumfänglich aus Steuermitteln finanziert werden. Hier nur die GKV-Beitragszahlenden zu belasten ist höchst unsolidarisch. Dass der Bund nun 250 Millionen Zuschuss anbietet und gleichzeitig 2 Mrd. an anderer Stelle streicht, ist ein Taschenspielertrick und führt zu einem weiteren Defizit von 1,75 Mrd. Euro. Man muss nur die Grundrechenarten beherrschen, um das nachzuvollziehen.  

Zudem sollten wir uns mal ehrlich fragen, für was wir eigentlich so viel Geld ausgeben. Neben der sinnvollen Versorgung (dafür ist das Geld ja in erster Linie gedacht) geben wir auch enorme Mengen für unnötige Bürokratie, Kontrollgremien, Prüfungen und Verwaltungen auf. Diese Beträge haben eins gemeinsam: Sie versorgen keinen einzigen Menschen. Daraus ist inzwischen ein System geworden, das hohe Summen verschlingt. 

Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gibt es massive Kritik an den geplanten Vorhaben. Welche Punkte sind besonders brisant? 

Die geplanten Maßnahmen, die das Bundesministerium für Gesundheit im Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) umsetzen möchte, sind nicht ausgewogen. In Anbetracht des Sparvolumens und der Verteilung zwischen den Bereichen der Sparmaßnahmen ist die ambulante Versorgung überproportional betroffen. Der ambulante Bereich versorgt 97% der Behandlungsfälle (ca. 600 Millionen pro Jahr) und löst dabei nur 16% der GKV-Kosten aus. Dieser Bereich ist also bereits sehr effektiv und effizient. 

Zudem ist die Behandlung in Praxen ca. 13-mal günstiger als in einem Krankenhaus. Hier sehen wir in dem vorliegenden Gesetz eine zu starke Belastung in der Relation zu den eben genannten Leistungen des ambulanten Sektors. Zudem spricht man sich sehr deutlich dafür aus, dass der Bund die Kosten der Krankenversicherungsbeiträge der Bürgergeldempfangenden vollständig übernimmt.  

Auch andere Verbände kritisieren die Maßnahmen. Wie steht der BVA dazu? 

Wir schließen uns der Kritik der Verbände, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer vollumfänglich an. Gerade die Augenheilkunde ist ein Fach, das als Vorreiter der Ambulantisierung erheblich zur Effizienz des ambulanten Sektors beigetragen hat und beiträgt.  

Zudem sprechen wir über eine budgetierte Versorgung. Wir bekommen ca. 20% unserer Leistungen nicht vollständig bezahlt. Also leistet die Ärzteschaft und auch die Augenärzteschaft jeden Tag einen erheblichen Sparbeitrag. Zudem steigen die Kosten in den Praxen und Kliniken erheblich, besonders in den letzten Jahren.  

Der Entwurf des BStabG sieht vor, dass zum einen die Steigerung der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) begrenzt wird mit einem pauschalen Abschlag von 1%, und nun – auch völlig neu – die Entwicklung der Extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) demselben Mechanismus unterliegen soll. Dies ist ein Paradigmenwechsel in der Versorgung. Ebenso gibt es deutliche Kritik an dem Zeitdruck, mit dem diese Reform nun verabschiedet werden soll, ohne vorher grundlegende strukturelle Reformen in Angriff zu nehmen.  

Sie sprechen den Zeitdruck an. Welche Gesetze sind wann geplant? 

Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll am 10.07. verabschiedet werden. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz wurde am 06.03. im Bundestag beschlossen. Die Apothekenreform hat der Bundestag am 22.05. beschlossen und der Bundesrat hat kürzlich zugestimmt.  

Das Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) ist bisher ein Entwurf und noch im Gesetzgebungsverfahren. Nach der Sommerpause soll in der zweiten Jahreshälfte der erste konkrete Entwurf zu einem Primärversorgungssystem kommen und die Finanzkommission Gesundheit soll den zweiten Bericht zu strukturellen Reformen im Gesundheitswesen vorlegen. Daran sieht man die Vielzahl der Vorhaben, die anstehen und auf die wir reagieren und antworten müssen. 

Zudem gibt es die laufenden Verfahren zum Beispiel im Bewertungsausschuss. Man kann derzeit immer nur einen aktuellen Stand und einen möglichen Ausblick wiedergeben, denn die Fakten ändern sich mitunter täglich. Man sieht, unter welchem Reformdruck die Koalition steht. Leider ist es oft so, dass kurzsichtige und schnelle Reformen in der Regel eine mangelnde Folgenabschätzung innehaben. Dies ist unserer Meinung nach auch jetzt der Fall.  

Sie haben in letzter Zeit viele Pressemeldungen des Verbands veröffentlicht. Was waren die Kernthemen? 

Alle unsere Pressemeldungen hatten mit den eben genannten Gesetzen und Planungen zu tun. Wir kritisieren die massiven Sparmaßnahmen gegenüber der Ärzteschaft und den fehlenden Planungshorizont infolge des Zeitdrucks beim BStabG. Unsere Honorare sollen sinken, bei weiter steigenden Kosten und gleichbleibendem Versorgungsangebot der Versicherten. Das kann nicht gutgehen.  

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Praxis und jedes MVZ eine eigene wirtschaftliche Einheit ist. Man hat dafür Finanzierungen mit hohen Krediten abgeschlossen, ist langfristige Bindungen eingegangen und steht als Inhaberin oder Inhaber unter voller Verantwortung. 

Offensichtlich muss man dies den politischen Verantwortlichen erklären, da mitunter das Verständnis dafür fehlt. Dazu passt im Übrigen auch unsere Pressemeldung mit der Kritik am Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen: Hier hatte man die fixe Idee, Krankenkassen sollten Zugriff auf die Praxisterminkalender bekommen. 

Aber kommen wir zurück zum Spargesetz. Man haftet für diese Unternehmungen privat und vollumfänglich. Daher ist es absurd, dass Expertinnen und Experten sagen, dass Sparmaßnahmen, die die Einnahmen der Praxen betreffen keine Auswirkung auf die Versorgung hätten. Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer wird darauf reagieren müssen. Eine Verbesserung der Versorgung ist auf diese Weise nicht zu erwarten.  

Ebenso haben wir die Pläne scharf kritisiert, dass Apotheken bei bestimmten Erkrankungen rezeptpflichtige Medikamente ohne ärztlichen Kontakt abgeben dürfen. Immer wieder hört man aus unserem Fachgebiet die „Konjunktivitis“. Hier liegt ein gravierender Denkfehler vor, denn eine Konjunktivitis ist eine augenfachärztliche Diagnose, die erstmal valide gestellt werden muss.  

Ohne medizinische Kenntnis, ohne entsprechende Geräte und damit ohne den Facharztstandard kann diese Diagnose nicht gestellt werden. Der Patient steht in der Apotheke mit einem roten Auge und dann müssen erstmal eine Vielzahl von komplexen Differentialdiagnosen ausgeschlossen werden. Bei so einem Krankheitsbild in DIY-Manier einfach mal antibiotische Augentropfen abzugeben als eigenes Forschungsprojekt halten wir für absurd und nicht vertretbar. 

Daher unsere klaren Meldungen und Positionen, die Sie auch bei anderen Verbänden in der Form finden. Der Vorwurf der „ewig Gestrigen“ oder Standesdünkel ist hier moralisch und ethisch völlig deplatziert. Wenn Sie eine Konjunktivitis diagnostizieren und behandeln wollen, müssen Sie Fachärztin oder Facharzt für Augenheilkunde sein. Punkt.   

Warum ist die Augenheilkunde als Fachgebiet hier besonders betroffen?  

Die Augenheilkunde ist ein sehr technisches und schon immer innovatives Fachgebiet und wir haben es viel mit Spaltlampen-Diagnostik oder anderen bildgebenden Verfahren zu tun. Daraus mag bei manchem Laien der Eindruck entstehen, dass man einfach ein paar Bilder auswendig lernt und dann schon „Augenheilkunde“ kann. Diese Annahme entbehrt aber jeder Vernunft und ist auch völlig überheblich.  

Die Augenheilkunde ist eine komplexe Fachdisziplin mit einer mindestens 5-jährigen Weiterbildung. Komplexe und übergeordnete Krankheitsbilder wie zum Beispiel ein Schlaganfall werden nicht selten durch bestimmte Symptome in der Augenarztpraxis auffällig. Als lebensbedrohliches Krankheitsbild ist dann schnelles und richtiges Handeln erforderlich und ich denke nicht, dass Sie dies außerhalb einer augenfachärztlichen Einrichtung finden und gewährleisten können.  

Immer wieder wird von Unterstützung durch künstliche Intelligenz (KI) gesprochen. Wie sehen Sie die Rolle der KI in der Medizin allgemein und in der Augenheilkunde im Besonderen? 

Künstliche Intelligenz ist der Begriff der aktuellen Zeit. Er ist inzwischen omnipräsent. Wer noch der Meinung ist, dass sich KI nicht fortsetzen wird, der spielt in einer ähnlichen Liga, wie diejenigen, die in den 90er Jahren der Meinung waren, dass sich das Internet nicht durchsetzen wird. Doch es gibt hier ein großes ABER: Künstliche Intelligenz oder maschinelles Lernen ist keine Person und auch keine selbstständige Kraft, die kommt und dann für uns Probleme löst!  

Insbesondere neigen Politikerinnen und Politiker dazu, sich KI als eine Art digitale Person vorzustellen. Dies mag ein ungewollter Irrtum sein und aufgrund mangelnder Fachkenntnis auftreten, aber KI tut in erster Linie gar nichts selbstständig, sondern nur genau das, wofür sie programmiert wurde. Das wiederum macht sie jedoch mit einer Performance, die menschlich so niemals möglich wäre. Die KI wird uns helfen, Daten in einer Komplexität und einer Geschwindigkeit zu verarbeiten und zu bewerten, wie wir es nicht könnten. Daher wird sie uns unterstützen und bei einem steigenden Versorgungsbedarf und knapper werdenden Ressourcen einen wichtigen Beitrag leisten.  

Uns als Verband ist es wichtig, dass wir immer von arztzentrierten Lösungen sprechen und keine autonomen Modelle zur Anwendung kommen, die weder augenfachärztlich gesteuert noch augenfachärztlich kontrolliert sind.   

Welche Herausforderungen sehen Sie im Jahr 2026 auf den Berufsverband zukommen? 

Das laufende Jahr wird tiefgreifende Reformen und damit verbundene Änderungen der Versorgung bringen. Hieran habe ich keine Zweifel mehr, denn ein „weiter so“ wird es nicht geben.  

Das beginnt bei weiterer Arbeitsverdichtung und dem Vorwurf des Terminmangels, geht weiter mit zweifelhaften Beschlüssen der Selbstverwaltung, wie der Abschaffung der Mehrkostenregelung für spezielle intraokulare Linsen und mündet in der Umsetzung der gerade skizierten Spargesetze der Regierung.  

Darauf müssen wir als Verband reagieren und unseren Mitgliedern die daraus resultierenden Fragen beantworten. Das Fachgebiet der Augenheilkunde hat im Koalitionsvertrag im Primärarztsystem eine besondere Rolle zugesprochen bekommen. Diese müssen wir erfüllen und damit unserer Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Patientinnen und Patienten nachkommen.  

Für die zeitlichen und demografischen Herausforderungen müssen wir Lösungen finden. Dafür braucht es aber die augenfachärztliche Expertise des Berufsverbandes der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands, der seit 76 Jahren hier ein kompetenter Ansprechpartner für die Selbstverwaltung und Politik ist. Das wollen und werden wir weiter sein und uns für unser wunderbares Fachgebiet einbringen.  

Gibt es neben den Spargesetzen noch andere Aspekte, die sich in der ambulanten Versorgung ändern müssen? Zum Beispiel zum Stichwort: Digitalisierung und Bürokratieabbau. 

Wir sind ein Staat, der sich an überbordender Bürokratie fast schon ergötzt. Das liegt meiner Meinung nach daran, dass wir nicht in der Lage sind, eine nicht gelungene Regelung einfach abzuschaffen. Es muss immer eine neue Vorschrift, eine neue Auflage, neue Regulierungen oder Sanktionen geschaffen werden. Diese wiederum müssen kontrolliert und erneut reglementiert werden. Das System wird so also niemals weniger, sondern noch umfassender und damit bürokratischer.  

Es braucht also dringend einfache Entlastungen von Bürokratie, welche die Ärzteschaft schon lange fordert. Laut KBV wenden Ärztinnen und Ärzte im Schnitt jedes Jahr 61 Tage für die Bewältigung von Bürokratie auf. Stellen Sie sich mal vor, wie viel Versorgung erreicht werden könnte, wenn davon 30% oder gar 50% wegfielen. Kaum auszudenken, was passieren würde, wenn dies nahezu gänzlich entfiele. 

Die Fragen stellte Rosemarie Frühauf. 

Erschienen in Concept Ophthalmologie 5_26.

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