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Biomarkernachweis positiv

Auf dem Foto hält ein junger Arzt eine Klemmbrett und spricht mit einem älteren Patienten.

Quelle: © Thurstan Hinrichsen/peopleimages.com – stock.adobe.com

Biomarkernachweis positiv

Fachbeitrag

Allgemeinmedizin

Psyche und Nerven

mgb medizin Redaktion

Verlag

2 MIN

Erschienen in: tägliche Praxis

Aufklärung des Patienten mit leichter kognitiver Störung

Ein positiver Nachweis von Biomarkern für Alzheimer bei leichter kognitiver Störung kann die Lebensplanung Betroffener prägen, aber eröffnet auch die Möglichkeit zu neuen Therapieoptionen mit monoklonalen Antikörpern. Die Aufklärung zu Diagnose, Prognose und den Behandlungsoptionen erfordert Expertise sowie Behutsamkeit.

Zusammenfassung

Mithilfe von geeigneten Biomarkern lassen sich innerhalb der heterogenen Gruppe von Personen mit leichter kognitiver Störung jene Patientinnen und Patienten mit hoher Wahrscheinlichkeit identifizieren, die sich in einem frühen Stadium der Alzheimer-Krankheit befinden bzw. ein erhöhtes Risiko aufweisen, innerhalb der nächsten Jahre eine Demenz zu entwickeln. Ein positiver Biomarkernachweis kann also erhebliche Auswirkungen auf Diagnose und Prognose sowie auf die weitere Lebensplanung der Betroffenen haben. Mit Verfügbarkeit krankheitsmodifizierender Arzneimittel der Alzheimer-Krankheit in Form von monoklonalen Antikörpern gegen das Amyloid-Beta-Protein erschließen sich für biomarkerpositive Patientinnen und Patienten darüber hinaus neue Therapieoptionen, wobei allerdings aufgrund diverser Kontraindikationen nicht alle Patientinnen und Patienten für diese Behandlungsform geeignet sind. Zwar ist die Interpretation der jeweiligen Biomarkerbefunde sowie die damit verbundene Aufklärung komplex und setzt eine gewisse Expertise und Erfahrung voraus. Aufgrund der skizzierten Entwicklung ist jedoch zu erwarten, dass der Wunsch nach Erläuterung bzw. Erklärung einschlägiger Befunde von Patientenseite auch an die Hausärztin oder den Hausarzt oder andere nicht spezialisierte Ärztinnen und Ärzte herangetragen wird. Vor diesem Hintergrund geht der vorliegende Beitrag der Frage nach, wie Betroffene aufzuklären sind, bei denen die Biomarkerdiagnostik einen positiven Befund und damit Hinweise auf das Vorliegen einer Alzheimer-Krankheit erbracht hat. Neben der Bedeutung einzelner Befundkonstellationen für Diagnose, Prognose, Therapieindikation und Beratungsbedarf wird dabei auch auf Aspekte des Settings der Aufklärung sowie auf die Rolle der Einwilligungsfähigkeit eingegangen.

Autor: J. Pantel
Lesen Sie den kostenpflichtigen Originalbeitrag zu diesem Thema in tägliche praxis 2026; 71 (1): 68-82.

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