Der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover stand ganz im Zeichen der umstrittenen GKV-Finanzreform. Vier Tage lang debattierten 250 Delegierte über die geplanten Sparmaßnahmen der Bundesregierung, die massive Auswirkungen auf die Patientenversorgung und die Allgemeinmedizin haben könnten. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt übte scharfe Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und forderte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf, die Reform zu stoppen. Einsparungen im Gesundheitswesen bleiben nicht abstrakt, sondern wirken sich unmittelbar auf die Versorgung aus.
Deutscher Ärztetag: GKV-Finanzreform im Fokus
Die GKV-Finanzreform war Schwerpunkt des 130. Deutschen Ärztetags im Hannover Congress Centrum. Vier Tage lang debattierten 250 Delegierte über aktuelle Reformprojekte der Bundesregierung, aber auch über:
- Datenschutz im Gesundheitswesen
- Die Muster-Weiterbildungsordnung
- Sexuelle Übergriffe im Gesundheitssystem
Scharfe Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, rief der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zu: „Stellen Sie diese Reform auf ‚Hold‘!“ Es sei „ein Affront“ für Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen, dass der Bundesfinanzminister keinerlei Bereitschaft erkennen lasse, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von milliardenschweren Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen zu befreien. Reinhardt beklagte die Kürzung des Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds 2027 im Saldo um 1,75 Milliarden Euro. „Das ist Haushaltskonsolidierung zulasten der Versicherten, der Patientinnen und Patienten und mittelbar auch der Beschäftigten im Gesundheitswesen“, erklärte Reinhardt.
Bindung an die Grundlohnrate ist ein Irrweg
Der BÄK-Präsident unterstrich, dass Einnahmen und Ausgaben der GKV wieder in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssten. Im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes werde jedoch von manchem der Eindruck erweckt, diese sei gleichbedeutend mit einer Bindung aller GKV-Ausgaben an die Entwicklung der Grundlohnrate. Das sei unzutreffend. „Wer ernsthaft an einer finanzierbaren, solidarischen Gesundheitsversorgung interessiert ist, muss Einnahmen wie Ausgaben gleichermaßen in den Blick nehmen“, so Reinhardt. Maßstab müsse der medizinisch notwendige Versorgungsbedarf der Bevölkerung sein.
Finanzierung der Hausarzt-Vermittlungsfälle muss bleiben
„Einsparungen im Gesundheitswesen bleiben nicht abstrakt, sondern wirken sich letztlich unmittelbar auf die Versorgung aus“, betonte der BÄK-Präsident. Eine ausschließliche Orientierung der Ausgaben an der Entwicklung der (reduzierten) Grundlohnrate greife zu kurz. Ein solidarisches Gesundheitssystem müsse seine Leistungen am medizinisch erforderlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung ausrichten.
Außer Frage stehe, dass die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert werden müssen. „Ein Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge gefährdet die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und damit auch die gesellschaftliche Stabilität. Es geht bei den Sparbemühungen also nicht um das Ob, sondern um das Wie“, betonte der BÄK-Präsident.
Im Beisein von Bundesgesundheitsministerin Warken äußerte sich der BÄK-Präsident kritisch zu zentralen Maßnahmen des aktuellen Gesetzentwurfs. So sei es widersprüchlich, bewährte Instrumente wie die Hausarztvermittlungsfälle zwar beizubehalten, ihnen zugleich aber die finanzielle Grundlage zu entziehen.
Forderungen des Ärztetags an die Bundesregierung
Reinhardt forderte die Bundesregierung auf, den Reformprozess neu aufzusetzen und gemeinsam mit den Akteuren der Versorgung tragfähige Lösungen zu entwickeln. Die Delegierten luden dazu ein, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu überarbeiten. Zentrale Forderungen des Ärztetags:
- Der Bund muss die vollständige finanzielle Verantwortung für versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen
- Die Beiträge für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger müssen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden
- Die Patientenversorgung bedarf der Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe bei klar geregelten Verantwortlichkeiten
- Physician Assistants sind zu berücksichtigen, die in den letzten Jahren zu einem integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland geworden sind#
Korrekturen in der Muster-Weiterbildungsordnung
„Mit diesen Beschlüssen entwickeln wir die ärztliche Weiterbildung gezielt weiter. Wir schärfen die Weiterbildungsordnung, verschlanken die Bildungssystematik, richten sie auf die Herausforderungen der Zukunft aus und vereinfachen gleichzeitig die Verwaltungsprozesse in den Ärztekammern spürbar“, sagte Prof. Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer.
CanMEDS-Rollen als neues Kompetenzmodell
Mehrere Beschlüsse betreffen die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung. Diese werden auf Basis der CanMEDS-Rollen neu strukturiert. Dabei handelt es sich um ein international etabliertes Kompetenzmodell, das ärztliche Haltungen und Rollen wie Expertise, Kommunikation, Teamwork und Führungskompetenz in den Mittelpunkt stellt.
Kein Kassen-Zugriff auf Patientendaten!
Der Ärztetag hat das Vorhaben der Bundesregierung abgelehnt, Krankenkassen den Zugriff auf Daten ihrer Versicherten zu gestatten. Die Identifikation patientenindividueller Gesundheitsrisiken sei Aufgabe nicht der Krankenkassen, sondern eine originär ärztliche Aufgabe. Diese müsse auch weiterhin im Behandlungskontext und unter Einbezug ärztlichen Sachverstands wahrgenommen werden.
Geplante Nutzung der elektronischen Patientenakte durch Krankenkassen
Durch das Gesetz zur Nutzung verbesserten Gesundheitsdaten (GDNG) aus dem Jahr 2024 erhielten die gesetzlichen Krankenkassen bereits die rechtliche Grundlage, die ihnen vorliegenden Daten (insbesondere Abrechnungsdaten) auszuwerten und versichertenindividuell Empfehlungen auszusprechen. Mit dem geplanten „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)“ sollen nunmehr auch die Inhalte der elektronischen Patientenakte zu diesen Zwecken durch die Krankenkassen genutzt werden können, wenn der oder die Versicherte einwilligt.
Notfallreform praxistauglich ausgestalten
Eine praxistaugliche Reform der Akut- und Notfallversorgung und des Rettungsdienstes mahnte der Ärztetag ebenfalls an. Kernforderungen zur Notfallreform:
- Die Ärzteschaft fordert ein einheitliches, validiertes Ersteinschätzungssystem anstelle des geplanten Nebeneinanders verschiedener Systeme mit unterschiedlichen Steuerungsfolgen
- Die Verantwortung für die Ersteinschätzung müsse bei der ärztlichen Selbstverwaltung liegen
- Die Strukturen der Akut- und Notfallversorgung seien finanziell, strukturell und personell so auszustatten, dass die Reform zu einem Mehrwert für Notfallpatienten und medizinisches Personal führt
- Ziel müsse es sein, beide Systeme konsequent von Fällen zu entlasten, die keine Notfallversorgung erfordern
„Letztlich muss das übergeordnete Ziel sein, die vernetzten Leitstellen als Single Point of Entry durchzusetzen“, so der Beschlusstext des Ärztetags.
Sexuelle Belästigung rückte in den Fokus
Sexuelle Belästigungen, Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch waren wichtige Themen des 130. Deutschen Ärztetags. Für öffentliche Aufmerksamkeit sorgten Medizinstudierende, die live im Plenum über sexualisierte Übergriffe auf dem Ärztetag berichteten.
Null Toleranz gegenüber sexualisierter Gewalt
Dazu erklärten die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier, sowie der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), Dr. Michael Hubmann, dass solche Übergriffe in keiner Weise auf Verständnis hoffen könnten. „Wir danken den Medizinstudierenden für ihren Mut, über sexualisierte Übergriffe beim Deutschen Ärztetag gegenüber Mitgliedern ihrer Delegation zu berichten. Sexualisierte Gewalt ist überall in unserer Gesellschaft Realität – auch die Ärzteschaft ist davon nicht ausgenommen. Gegenüber sexualisierter Gewalt gilt ausnahmslos: Null Toleranz. Jede Tat ist eine zu viel.“
Quelle: Der Allgemeinarzt 10/2026, Seite 56–57
Weitere Informationen: mgo-medizin.de/allgemeinmedizin





