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BVDD kritisiert KI-Hautanalysen bei dm: Risiko für Patientensicherheit

BVDD kritisiert KI-Hautanalysen bei dm: Risiko für Patientensicherheit

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Der BVDD kritisiert KI-Hautanalysen bei dm. Diagnosen wie Hautkrebs könnten fehlerhaft sein, und die Weiterbehandlung in Praxen ist ungeklärt. Das Angebot gefährdet Patientensicherheit und Versorgung.

Als Pilotprojekt in ausgewählten Filialen bietet die Drogeriekette dm seit neuestem sogenannte „Gesundheitsdienstleistungen“ an. Neben einer Blutanalyse und einem KI-unterstützten Augenscreening zählen zwei Hautuntersuchungen dazu. Zum einen eine KI-gestützte Hautanalyse, die Aufschluss über Hauttyp und Hautzustand geben soll, zum anderen wird der Zugang zu einem „Online-Hautarzt“, der laut dm-Werbeversprechen „schnell und unkompliziert bei Fragen zu Haut-, Haar- und Nagelveränderungen sowie zu Geschlechtskrankheiten weiterhilft“, beworben. Die beiden Hautuntersuchungen erfolgen in Kooperation mit dem Online-Hautcheck-Anbieter Dermanostic. Bis auf die Hautanalyse sind alle dm-Gesundheitsdienstleistungen kostenpflichtig. Beim „Online-Hautarzt“ fallen – je nach gebuchtem Paket – zwischen 28 Euro und 68 Euro an.

Werbe-Verkaufsmasche hat mit Dermatologie nichts zu tun

„Schon die vermeintlich KI-generierte Hautanalyse sollte mit großer Vorsicht betrachtet werden! Ein von mir selbst eingereichtes Foto ergab die KI-Diagnose „Xerosis cutis – trockene Haut“ und eine umfangreiche vierfach dm-Produktempfehlung, die ich für etwas über 30 Euro gleich über die Warenkorb-Funktion hätte online bestellen können“, kritisiert BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski das Pilotprojekt der Drogeriekette. „So eine Werbe-Verkaufsmasche hat mit Dermatologie nichts zu tun, meine „Hautdiagnose“ ist zudem falsch! Unverantwortlich ist aber die zusätzliche Bewerbung des Teledermatologie-Angebots von Dermanostic. Eine nicht unerhebliche Anzahl an Patientinnen und Patienten, die Online-Hautchecks nutzen, können gar nicht abschließend rein digital versorgt werden. Etwa 30 Prozent der Fälle benötigen eine rezeptpflichtige medizinische Behandlung und mindestens 8-10 Prozent der Anfragen sind überhaupt nicht für eine telemedizinische Konsultation geeignet. Den dann notwendigen Übergang in eine analoge Versorgung in einer dermatologischen Praxis vor Ort lässt das Angebot von dm beziehungsweise Dermanostic völlig offen“, konstatiert Dr. von Kiedrowski.

Bei allen Diagnosen, die über eine einfache Hautanalyse hinausgehen, besteht nach Ansicht des BVDD bei auffälligen Ergebnissen damit das Risiko, dass Patientinnen und Patienten mit einer Diagnose und einem Privatrezept, die sie von Dermanostic gegen private Bezahlung erhalten haben, anschließend – falls notwendig – in den vertragsärztlichen dermatologischen Praxen aufgrund der dortigen Terminknappheit nicht zeitnah weiterbehandelt werden können. Die Folge sind Verunsicherung und Unzufriedenheit bis hin zur Patientengefährdung. „Grundsätzlich stehen wir innovativen Versorgungsmodellen und digitalen Lösungen sehr offen gegenüber, aber dieses Projekt hilft nicht, die Versorgung Hautkranker zu verbessern“, betont der BVDD-Präsident.
Hinzu kommt: Nach einem Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf im April dieses Jahres durfte das Unternehmen Dermanostic nicht mehr behaupten, es habe Kooperationspraxen in jedem deutschen Bundesland. Ebenso untersagte das Urteil dem Hautcheck-Anbieter, zu behaupten, er arbeite mit mehr als 300 niedergelassenen Hautärzten in Deutschland zusammen. Testanfragen eines Mitbewerbers hatten ergeben, dass die Behauptungen nicht haltbar waren. Stattdessen mehren sich die Patientinnen und Patienten mit unklaren Diagnosen, unzureichender Wirkung oder gar Nebenwirkungen sowie Umschreibe-Wünschen der Privatrezepte in den Praxen, resümiert der Verband.

Anreiz für unkontrollierte Hautuntersuchungen außerhalb des GKV-Systems

„Das niedrigschwellige Angebot der Drogeriekette dm schafft Anreize für unkontrollierte Hautuntersuchungen außerhalb des GKV-Systems, das bei ernsten Hauterkrankungen dann aber für die Versorgung – unter budgetierten Bedingungen – bereitstehen soll, aber nicht kann. Dies führt schlimmstenfalls zu einer weiteren Verknappung der Zeitressourcen in unseren Praxen und verschärft die Wartezeitenproblematik. In Zeiten, in denen eine Patientensteuerung dringend notwendig ist, wird hier aus rein monetären Gründen eine neue Ebene eingeführt, über die Patientinnen und Patienten letztlich ins vertragsärztliche System kommen möchten“, so Dr. von Kiedrowski. Der BVDD wird sich jetzt auch an die Bundesärztekammer wenden, da er dieses ausschließliche Fernbehandlungsangebot nicht vom diesbezüglichen Beschluss des 121. Deutschen Ärztetages 2018 in Erfurt abgesichert sieht.

Darüber hinaus sieht der BVDD-Präsident auch die Qualität des Angebotes kritisch. So wird neben der Untersuchung von Haut-, Haar- und Nagelveränderungen sowie von Geschlechtskrankheiten wiederum die Untersuchung von Muttermalen per Foto beworben. Wenn diese neu auftreten oder sich verändern, besteht aber ein Verdacht auf schwarzen Hautkrebs. „Hier reichen Fotos zur Beurteilung keinesfalls aus und unterschreiten den fachärztlichen Standard“, warnt der BVDD-Präsident. Bei verdächtigen Muttermalen gilt eine Untersuchung mit mindestens der klassischen Dermatoskopie im Live-Kontakt als leitliniengerechte Diagnostik.

Quelle: Pressemitteilung des Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD)

Bilderquelle: © BVDD/Julia Merkle Photography

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