Dermatologie » Allgemeine Dermatologie » Versorgung, Forschung und Leitlinien

»

Erstattungsfähig: Übergangsfrist bei Wundauflagen verlängert

Die Erstattungsfähigkeit „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ bei der Gesetzlichen Krankenversicherung ist bis zum 2. Dezember des Jahres 2025 verlängert.

Erstattungsfähig: Übergangsfrist bei Wundauflagen verlängert

Aktuelles

Dermatologie

Allgemeine Dermatologie

Versorgung, Forschung und Leitlinien

mgb medizin Redaktion

Verlag

2 MIN

Die Erstattungsfähigkeit „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ bei der Gesetzlichen Krankenversicherung ist bis zum 2. Dezember des Jahres 2025 verlängert. Ursache ist das zuletzt beschlossene, gekürzte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Neben den Hauptpunkten der Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen und der Einführung von Vorhalte- und Chronikerpauschalen findet sich in dem Rumpf-Gesetz ein entsprechender Passus. Der Geschäftsführer und Vorstand des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed), Dr. Marc-Pierre Möll, ist erleichtert: „Mit der gesetzlichen Fristverlängerung entsteht Klarheit bei den Versorgenden, Apotheken sowie Krankenkassen zum Thema Wundversorgung. Vor allem ist damit aber die Versorgungslücke bei Menschen mit chronischen Wunden geschlossen und die ärztliche Therapiefreiheit gesichert.“

Durch die Verschiebung soll zunächst Rechtssicherheit für das Jahr geschaffen werden, nachdem eine Übergangsregelung im SGB V Anfang Dezember 2024 ausgelaufen ist. In der Folge kamen Unsicherheit und die Angst vor Regressen auf. So bestand die Gefahr, dass die „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“, zu denen etwa Hydrogele oder silberhaltige Wundauflagen gehören, ohne einen formalen Nutzennachweis im Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht mehr erstattet werden. Eigentlich war schon früher eine Fristverlängerung geplant, um eine Versorgungslücke zu vermeiden, die aber durch den vorzeitigen Bruch der Ampel-Koalition gescheitert war. Die Neuregelung im GVSG soll den handelnden Akteuren, vor allem den Herstellern und dem G-BA, nun genügend Zeit zur Durchführung der Beratungsverfahren geben. Laut Möll müsse der G-BA zügig die Voraussetzung zur Bewertung der Produkte schaffen: „Hierzu gehöre insbesondere die Definition von auf die Wundversorgung angepassten, transparenten Bewertungskriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise.“

Quelle:  Lukas Dirscherl, pag. Erstattungsfähig: Übergangsfrist bei Wundauflagen verlängert  –   Univadis  –  06.02.2025

Bilderquelle: © beeboys – stock.adobie.com

Weitere Beiträge zu diesem Thema

© Thomas Bethge – stock.adobe.com

Personalmanagement: Zwischen Fachkräftemangel und echter Passung

Fachbeitrag

Der Praxisalltag fordert niedergelassene Arztpraxen längst nicht mehr nur medizinisch, sondern in hohem Maße auch organisatorisch und personell. Von der Empfangskraft bis zur Praxisleitung: Geeignetes Personal zu finden und zu halten, gehört heutzutage zu den größten unternehmerischen Herausforderungen in der Niederlassung. Wie gelingt es, trotz hoher Arbeitsbelastung eine tragfähige und stabile Teamkultur aufzubauen?

Dermatologie

Allgemeine Dermatologie

Beitrag lesen
© Sushanto – stock.adobe.com

Pharmameldung: Systemische Skabies-Therapie mit neuer Wirkstärke

Aus der Industrie

Eine teilbare Tablettenstärke kann die Tablettenanzahl für Erwachsene potenziell verringern und eine systemische Alternative zur Ganzkörperbehandlung darstellen.

Dermatologie

Entzündliche Dermatosen

Weitere chronisch-entzündliche Dermatosen

Beitrag lesen
Prof. Dr. med. Katharina C. Kähler © privat

Prof. Katharina Kähler erhält Deutschen Hautkrebspreis

Aktuelles

Die Spezialistin zur Behandlung von Hautkrebs Prof. Dr. med. Katharina C. Kähler vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Campus Kiel, ist mit dem Deutschen Hautkrebspreis 2026 ausgezeichnet worden. Die Preisverleihung fand im Rahmen des Deutschen Hautkrebskongresses in Leipzig statt.

Dermatologie

Allgemeine Dermatologie

Preise, Auszeichnungen und Politik

Beitrag lesen