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Aktualisierte Leitlinie zu UV-Therapie und Photochemotherapie

Abstrakte Grafik zu Regulatory Affairs in der Biotech mit Schutzschild und Guidelines als Symbol fuer aktualisierte Leitlinie zu UV Therapie und Photochemotherapie

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Aktualisierte Leitlinie zu UV-Therapie und Photochemotherapie

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Erschienen in: derma aktuell

Die aktualisierte Leitlinie „Empfehlungen zur UV-Therapie und Photochemotherapie“ der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) erläutert die richtige Indikationsstellung und sichere Durchführung. Zugleich rückt sie die UV-Therapie als wichtige dermatologische Behandlungsoption wieder in den Fokus.

Die Behandlung von Hauterkrankungen mit ultravioletter Strahlung ist trotz der ständig wachsenden Zahl an zugelassenen, wirksamen Systemtherapeutika nach wie vor eine wichtige therapeutische Säule in der Dermatologie. Sie wird bei zahlreichen Hauterkrankungen wie beispielsweise Schuppenflechte, Neurodermitis, Handekzem, Sklerodermie, Juckreiz (Pruritus) und bestimmten kutanen Lymphomen eingesetzt. Die UV-Therapie ist sehr gut wirksam und in der Hand erfahrener Dermatologen sicher, nebenwirkungsarm und vergleichsweise kostengünstig. UV-Licht wird zur Therapie einer Reihe von Hauterkrankungen genutzt. Angewendet werden moderne Geräte als Lichtquellen, mit denen die therapeutisch wirksamen Wellenlängen der UV-Strahlung eingesetzt werden können. Das Spektrum der natürlichen UV-Strahlung wird entsprechend seiner Wellenlänge in UV-A, UV-B und UV-C eingeteilt. Nur die langwelligen UV-A-Strahlen und die kurzwelligeren UV-B-Strahlen werden für therapeutische Zwecke genutzt.

„Nach wie vor unverzichtbar“

„Die Behandlung von Hauterkrankungen mit ultravioletter Strahlung ist auch im Zeitalter der sehr guten und wirksamen Biologika nach wie vor wichtig und unverzichtbar. Sie ist sehr gut wirksam und in der Hand erfahrener Dermatologinnen und Dermatologen sicher und nebenwirkungsarm“, betont Prof. Dr. med. Mark Berneburg, Direktor der Klinik und Poliklinik für Dermatologie am Universitätsklinikum Regensburg und Präsident der DDG, der die Leitliniengruppe koordinierte. Zudem ist die UV-Therapie vergleichsweise kostengünstig – ein Aspekt, der im Zusammenhang mit den aktuell geführten wichtigen Diskussionen über die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen eine ganz neue Bedeutung bekommt.

Über die Leitlinie

Die aktualisierte S1-Leitlinie fasst evidenz- und expertenbasierte Empfehlungen zur UV-Therapie bei verschiedenen Indikationen zusammen. Im Einleitungsteil werden die physikalischen Grundlagen, die Strahlungsquellen und Wirkmechanismen erläutert. Es schließen sich Empfehlungen zur UV-Therapie mit Hinweisen auf Kontraindikationen, Patientenaufklärung, Augen- und Hautschutz, UV-Therapie bei Kindern und bei Schwangeren sowie zur Heimbehandlung an. Unterschiedliche Verfahren der Photochemotherapie, also der Kombination eines Photosensibilisators, in der Regel eines Psoralens, mit UVA verbunden (Psoralen + UVA = PUVA), werden detailliert behandelt.

„Uns war wichtig, zu den jeweiligen Therapieverfahren wie Breitband-UVB, Schmalband-UVB, UVA1 und Photochemotherapie ganz konkrete und detaillierte Anleitungen zur Durchführung zu formulieren“, erläutert Prof. Dr. med. Sigrid Karrer, stellv. Klinikdirektorin der Regensburger Universitätshautklinik. Im sich anschließenden Teil „Indikationen“ wird auf die wichtigsten Indikationen für eine UV-Therapie inklusive Photochemotherapie eingegangen. Eingesetzt wird sie bei epidermalen Erkrankungen wie der atopischen Dermatitis (Neurodermitis), der Psoriasis und der Vitiligo, ferner bei Photodermatosen, tiefen dermalen Erkrankungen wie der Sklerodermie und bei Mycosis fungoides, der häufigsten Form kutaner T-Zell-Lymphome. In der Leitlinie wird auch auf die Möglichkeiten einer Kombination der UV-Therapie mit anderen topischen und systemischen Therapien eingegangen. In den jeweiligen Empfehlungsboxen zu jeder Indikation werden, falls vorhanden, die entsprechenden Quell-Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zu der Erkrankung zitiert.

„Dieses ‚Verlinkungssystem‘ zeigt, wie wir aktuelle nationale und internationale Leitlinien zum Thema implementiert haben, und leitet zugleich zur Vertiefung auf die jeweilige Leitlinie weiter“, berichtet PD Dr. med. Helger Stege, Chefarzt der Klinik für Dermatologie am Klinikum Lippe und Mitglied der Leitliniengruppe. Die UV-Therapie wird beispielsweise bei bestimmten Indikationen wie der Mycosis fungoides in aktuellen Leitlinien, wie zum Beispiel in der S2k-Leitlinie zum kutanen Lymphom, nach wie vor als Therapie der ersten Wahl empfohlen.

Praxisnahe Zusammenfassung

Eine neue Übersichtstabelle fasst die wichtigsten Indikationen und Empfehlungen übersichtlich zusammen. „Wenn es noch eines weiteren ‚Beweises‘ für die Wichtigkeit der UV-Therapie in der Dermatologie bedurft hätte, so wäre dieser mit der aktuellen Krankenhausreform erbracht. Denn um die Leistungsgruppe Dermatologie beantragen zu können, muss eine Klinik die UV-Therapie als Strukturmerkmal nachweisen“, ergänzt Berneburg. Die Phototherapie ist zur Behandlung zahlreicher Hautkrankheiten eine sehr gute Option, denn sie ist nebenwirkungsarm, effektiv und kostengünstig, fasst der DDG-Präsident zusammen.

Download der Leitlinie: https://derma.de/fileadmin/user_upload/Leitlinien_Handouts_und_LL/013-029l_S1_Empfehlungen-UV-Therapie-Photochemotherapie_2026-04-komp.pdf

(sma)

Quelle:

  1. S1-Leitlinie Empfehlungen zur UV-Therapie und Photochemotherapie. Langfassung. Version 5.0, 09.01.2026.
  2. Kurz, B., Berneburg, M., Bäumler, W., & Karrer, S. (2023). Phototherapie in Theorie und Praxis. Journal der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft, 21(8), 882–898. https://doi.org/10.1111/ddg.15126_g.

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