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Augenoptiker-Verband ZVA fordert Reform der Sehhilfenversorgung

Sehtest am Gerät mit einer Optikerin und einer Kundin.

Quelle: ZVA/Peter Boettcher

Augenoptiker-Verband ZVA fordert Reform der Sehhilfenversorgung

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mgb medizin Redaktion

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2 MIN

Erschienen in: CONCEPT Ophthalmologie

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) spricht sich für eine grundlegende Reform der Sehhilfenversorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Er fordert ein Festzuschusssystem.

Im Rahmen seiner Vorstandssitzung in Osnabrück bekräftigte der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen seine Forderung, das bisherige Sachleistungsprinzip durch ein modernes Festzuschusssystem zu ersetzen.


Hintergrund der Forderung ist die zunehmende finanzielle Belastung durch steigende Sozialversicherungsbeiträge, die insbesondere für die personalintensive Augenoptikbranche spürbar sei. „Das derzeitige System ist weder zeitgemäß noch gerecht“, betont ZVA-Präsident Christian Müller. „Da der Versicherte bei einer Brillenversorgung die Brillenfassung ohnehin immer aus eigener Tasche bezahlt, gilt das Sachleistungsprinzip in der Augenoptik faktisch schon seit Langem nicht mehr.“

Stattdessen plädiert der Verband für eine klare, transparente Lösung: Den gesetzlich Versicherten soll künftig eine auskömmliche Pauschale in Form eines Festzuschusses für die Anschaffung einer Sehhilfe gewährt werden. Dieses Modell, so der ZVA, bringe gleich mehrere Vorteile mit sich. Es mache die Leistung der Krankenkassen für die Versicherten sichtbar, setze auf deren Eigenverantwortung, stärke den Wettbewerb sowohl unter den Krankenkassen als auch unter den Augenoptikbetrieben – und reduziere zugleich den Verwaltungsaufwand erheblich.

„Jede Krankenkasse könnte selbst bestimmen, wie hoch beispielsweise die Brillenpauschale ausfallen soll“, erläutert Christian Müller. „Und jeder Betrieb müsste entscheiden, ob er zu dieser Pauschale eine Brille ohne private Zuzahlung abgeben kann. Umgekehrt liegt es dann beim Versicherten, einen für ihn passenden Augenoptiker auszuwählen.“ Mit dieser Reformidee will der ZVA einen Impuls für eine zukunftsfähige, transparente und effiziente Sehhilfenversorgung setzen, die sowohl den Bedürfnissen der Versicherten als auch den wirtschaftlichen Realitäten der Betriebe gerecht wird.

Wirken der Augenoptiker am zweiten Gesundheitsmarkt

Von den jährlich 12,18 Millionen Versorgungen mit Brillen und Kontaktlinsen werden schätzungsweise 11,7 Millionen von den Kunden selbst getragen. In all diesen Fällen versorgen Augenoptiker ihre Kunden eigenverantwortlich mit Korrektionsbrillen. Gleiches gilt für die Versorgung mit Kontaktlinsen, die nur zu einem Bruchteil von den Krankenkassen übernommen wird. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) vertritt als Bundesinnungsverband nach § 85 Abs. 1 Handwerksordnung seit seiner Gründung 1951 bundesweit die Interessen der selbständigen Augenoptiker und Optometristen. Der ZVA ist die maßgebliche Spitzenorganisation für die Branche auf Bundesebene und schließt in dieser Funktion Versorgungsverträge im Sinne von § 127 Abs. 1 SGB V mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.

Quelle: Pressemitteilung des ZVA, 21.Oktober 2025

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