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BVA: „Der ambulante Sektor muss unterstützt, nicht kaputtgespart werden“

Arzt berechnet GOAe-Zuschlaege mit Taschenrechner und Stift – korrekte Abrechnung in der Arztpraxis

Quelle: © khunkornStudio – stock.adobe.com

BVA: „Der ambulante Sektor muss unterstützt, nicht kaputtgespart werden“

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mgo medizin

mgo medizin Redaktion

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3 MIN

Erschienen in: CONCEPT Ophthalmologie

Der Reformdruck aus dem politischen Berlin ist spürbar im Gesundheitswesen. „Wir erleben einen Umbruch in der gesundheitspolitischen Landschaft, ein Reformvorhaben jagt das nächste. Bei allem Verständnis für sinnvolle Reformen: Es darf nicht zulasten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und der ambulanten Versorgung gespart werden“, so Daniel Pleger, 1. Vorsitzender des Berufsverbandes der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA).

Der GKV-Spitzenverband appelliert wegen der angespannten Haushaltslage der gesetzlichen Krankenkassen zum Sparen und drängt seit Monaten darauf, die Ausgaben zu stabilisieren. Dabei sollen neben den Krankenhäusern auch die Pharmaindustrie sowie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in die Pflicht genommen werden. Insgesamt wollen die Kassen jährlich 50 Milliarden Euro einsparen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Ergebnisse der Finanzkommission für Ende März angekündigt und Sparmaßnahmen in allen Bereichen in Aussicht gestellt.

Sparen am falschen Ende

Wird bei der ambulanten Versorgung gespart, so geschieht das aus Sicht des BVA am falschen Ende und setzt ein fatales Signal. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen leisten einen Großteil der medizinischen Versorgung. Rund 600 Millionen Behandlungsfälle werden ambulant versorgt. Der GKV-Kostenanteil hierfür liegt dabei jedoch nur bei einem Bruchteil verglichen mit den Behandlungskosten in Krankenhäusern. „Im Schnitt geschieht die Versorgung in den Praxen rund 13-mal günstiger als in den Krankenhäusern“, fasst Pleger zusammen. „Hier weiter sparen zu wollen, ist nicht mehr zu vertreten und auch nicht mehr rational zu vermitteln.“ Insgesamt werden 97 Prozent der ambulanten Behandlungsfälle mit nur 16 Prozent der GKV-Ausgaben gestemmt. „Das zeigt ganz klar: Im ambulanten Sektor zu sparen, wird kaum den gewünschten Effekt erzielen“, mahnt Pleger. Zudem leisten die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten bereits jetzt einen erheblichen Beitrag zum Stabilisieren der Kosten: „Unser Beitrag zum Sparen geschieht schon jetzt jeden Monat durch die fachärztliche Budgetierung – insgesamt werden geschätzt 40 Millionen Termine im Jahr nicht bezahlt und trotzdem zum Wohle der Patientinnen und Patienten geleistet“, so Dr. Peter Heinz, 2. Vorsitzender des BVA. „Der ambulante Sektor muss dringend unterstützt und nicht kaputtgespart werden.“

Gute Versorgung braucht Planungssicherheit statt Sparzwänge

Reformen, die darauf abzielen, die ambulante Versorgung zu schwächen, werden für die Patientinnen und Patienten nicht folgenlos bleiben können. Jede Praxis, jedes MVZ ist ein Unternehmen, das wirtschaftlich funktionieren muss. Dafür tragen die Inhaberinnen und Inhaber die persönliche Verantwortung. Hohe Investitionen müssen refinanziert und langfristige Mietverträge bedient werden. „Dazu brauchen die Kolleginnen und Kollegen verlässliche Planungssicherheit und keinesfalls neue Spargesetze bei gleichzeitig uneingeschränktem Leistungsversprechen. Das kann nicht funktionieren“, so Heinz. Gerade für die Umsetzung eines Primärversorgungssystems muss der ambulante Versorgungsbereich uneingeschränkt leistungsfähig bleiben. „Dafür sollten dringend Reformen zum Bürokratieabbau erfolgen anstelle von gängelnden Sparmaßnahmen bei Ärztinnen und Ärzten, die die medizinische Versorgung der Bevölkerung fortwährend tragen“, fordert Pleger.

Quelle: BVA

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