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Neue Ausschreibung: Else Kröner Wiedereinstiegsförderung

Symbolische Darstellung Ärzte zwischen Kind und Wissenschaft

Neue Ausschreibung: Else Kröner Wiedereinstiegsförderung

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Ophthalmologie

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2 MIN

Erschienen in: CONCEPT Ophthalmologie

Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung schreibt für das Jahr 2025 bis zu drei Förderungen aus. Damit soll in Klinik und Forschung besonders qualifizierten Ärztinnen und Ärzten im Anschluss an eine längere Familien- oder Betreuungsphase mit flexibel und individuell einsetzbaren Fördermitteln der effektiven Wiedereinstieg und die Fortsetzung ihrer Karriere ermöglicht werden.

Bewerben können sich an Universitätsklinika in Deutschland tätige promovierte oder habilitierte Ärztinnen und Ärzte,

  • die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in einer Familienphase befinden,
  • die in dieser Familienphase ihre Tätigkeit in Klinik und Forschung an Universitätsklinika in Deutschland für maximal drei Jahre zu Lasten der Forschung signifikant reduziert haben (auf max. insgesamt 0,3 Vollzeitstelle p.a.),
  • die spätestens am 1. Juli 2026 in Klinik und Forschung zurückkehren wollen und dafür eine mindestens 80-Prozent-Stelle oder ein Stellenangebot haben,
  • die mindestens 50 Prozent ihrer Arbeitszeit für Forschung aufwenden wollen und können,
  • die folgende Kriterien erfüllen: Erfahrung in der Personalführung, Einwerbung kompetitiver externer Drittmittel (z.B. DFG, DKH, BMBF), mindestens eine der Publikationen in einem führenden Journal des Fachgebiets.

Die Förderung ist für 36 Monate mit insgesamt bis zu 400.000 Euro dotiert. Die Mittel können für alle Maßnahmen beantragt werden, die zum Erreichen und Weiterentwickeln des früheren Niveaus der Forschungsleistung führen (z.B. Personal- und Sachmittel für Forschungsprojekte, Mittel für Kurzzeitforschungsaufenthalte, Methodikkurse, Tagungsteilnahmen, Mentoring etc.).

Bewerbung

Bewerbungsskizzen können bis zum 7. Juli 2025 per E-Mail unter antrag-wissenschaft@ekfs.de eingereicht werden. Die Bewerbungen werden von einer wissenschaftlichen Auswahlkommission begutachtet. Voraussichtlich im 4. Quartal entscheidet der Stiftungsrat nach Empfehlung durch die Kommission über die Vergabe der Förderungen.

Hinweise für die Antragstellung finden sich im PDF zur Ausschreibung im Download-Bereich auf der EKFS-Website.

Quelle: Pressemitteilung der EKFS vom 19.05.2025

Bilderquelle: © EKFS

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