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17. Rheinisches Gespräch: Hybrid-DRGs unterschätzen Fall-Komplexität

Arzt mit Taschenrechner und Stethoskop als Symbol fuer Hybrid-DRG-Abrechnung und unterschaetzte Fall-Komplexitaet

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17. Rheinisches Gespräch: Hybrid-DRGs unterschätzen Fall-Komplexität

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mgb medizin Redaktion

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Erschienen in: UroForum

Beim 17. Rheinischen Gespräch in Düsseldorf zeichnete DGU-Vorstandsmitglied und Klinik-Chefarzt Dr. Christian Eggersmann ein düsteres Bild der urologischen Hybrid-DRGs 2026. Die Versorgungsqualität leidet, und Kostendeckung ist nur durch erfahrenes Personal, standardisierte Prozesse und extrem materialsparende Operationen möglich. Die Zukunft der Weiterbildung steht in den Sternen.

„Hybrid-DRG ist kein anderes Abrechnungsmodell – es ist ein Struktur- und Führungsmodell“, stellte Dr. Eggersmann fest. Der erfahrene Urologe betreut im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) in Kooperation das Ressort „Vernetzung von Praxis und Klinik“. Er ist Chefarzt der Klinik für Urologie und Kinderurologie im Klinikum Rheine – Standort Mathias-Spital. Für Dr. Eggersmann sind die Hybrid-DRGs ein systematisches Problem und kein individuelles. „Die Komplexität urologischer Fälle wird unterschätzt, die Qualität der Versorgung verliert mit den Hybrid-DRGs.“

Die Hybrid-DRGs folgen der politisch festgelegten Ambulantisierung des Gesundheitssystems und sind zentrales Steuerungssystem in diesem Konzept. Operative, sachkostenintensive Fächer wie die Urologie sind aus der Sicht Dr. Eggersmanns besonders getroffen. Zwei Drittel der Krankenhäuser schreiben laut Deutscher Krankenhausgesellschaft Verluste, und nur 13% erwarten 2026 eine Besserung.

Die Realität in den Krankenhäusern beschreibt die Deutsche Krankenhausgesellschaft so, dass die Hybrid-DRGs für 70% der Kliniken nicht kostendeckend sind. Da müssen viele Abstriche gemacht werden, um eine Kostendeckung zu erreichen. Die Rechnung stimmt nicht, wenn Pflege- und Hotelkosten einfach gestrichen werden. „Bei planbaren urologischen Prozeduren wie einem Leistenbruch kann ich das so definieren. In der modernen Steintherapie aber können die Kosten des Eingriffs sehr unterschiedlich (z.B. Laser, Fangkörbchen, flexible Ureterorenoskopie, Schleusen) ausfallen.

Dr. Christian Eggersmann, Chefarzt der Klinik für Urologie und Kinderurologie im Klinikum Rheine - Standort Mathias-Spital, kritisierte beim Rheinischen Gespräch die unrealistische Struktur der Hybrid-DRGs. (Foto: Runkel)
Dr. Christian Eggersmann, Chefarzt der Klinik für Urologie und Kinderurologie im Klinikum Rheine – Standort Mathias-Spital, kritisierte beim Rheinischen Gespräch die unrealistische Struktur der Hybrid-DRGs. (Foto: Runkel)

Das erhöht den Rahmen der Materialkosten so stark, dass bis zu 1.200 Euro pro Behandlungsfall fällig werden. Eine wirtschaftliche Planung lassen diese Variablen einfach nicht zu“, erläuterte Dr. Eggersmann die hybride Problemlage.

InEK-Kalkulation ohne klinischen Bezug

Die wirtschaftliche Problematik hat einen Grund: Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die kurzliegenden Fälle als Grundlage der Kalkulation gewählt und ohne Bezug zur klinischen Praxis festgesetzt. „Leider war die Urologie als Fachgruppe zu klein, um dieses Kalkulationsproblem zu berücksichtigen. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie hat dann sehr intensiv auf diese Kalkulationsfehler hingewiesen, aber leider am Ende ohne Erfolg“, räumte Dr. Eggersmann ein. „Man hat uns Recht gegeben, aber es hat nichts mehr geändert. Das war sehr frustrierend.“ In manchen orthopädischen Bereichen seien diese Materialkosten verrechenbar, in der Urologie leider nicht. 94 von 100 Krankenhäusern erbringen Hybrid-DRG-Fälle laut DKG-Zahlen noch in stationären Strukturen, weil kaum eigene ambulante Operationseinheiten gebaut wurden.

Ein noch möglicher Griff in die DRG-Trickkiste

Im Moment gibt es laut dem DGU-Vorstand noch einen Kodierungstrick für die Abrechnung der Transurethralen Resektion der Blase (TUR-B). „Die Kodierung C97 bedeutet, dass die C678 für den multiplen Blasentumor noch ergänzt werden kann. Das System gibt dann an, dass es sich nicht um einen Hybrid-Fall handelt. Wir müssen mal sehen, wie lange das noch funktioniert. Meistens werden solche Umwege irgendwann erkannt und geschlossen“, erläuterte der Chefarzt. Typische urologische Hybrid-DRGs 2026 sind:

  • L06M: 2.353 Euro (TVT, TOT)
  • L17M: 1.780,41 Euro (URS Harnleiter)
  • L17N: 1.258,81 Euro (Stent-Entfernung aus der Urethra, Plastische Meatotomie, Urethrotomia interna, Spinkter-Inzision, paraurethrale Injektion)
  • L20M: 2.615,37 Euro (TUR-B mit Fluoreszenzzystoskopie, URS Nierenstein, URS Harnleiterstein)
  • L20N: 1.777,25 Euro (TUR-B ohne Fluoreszenzzystoskopie oder mit Biopsie, primäre URS mit Steinentfernung ohne Prestenting oder mit einem Prestenting)
  • M04M: 1.418,84 Euro (Hydrozelenresektion, Spermatozelenresektion, skrotale Orchiektomie skrotale Orchidopexie etc.)
  • M05M: 1,075,09 Euro (lokale Exzision erkrankten Penis-Gewebes, partielle Skrotum-Resektion, Exzision und Destruktion von Skrotumgewebe)

Die Nachbetreuung in der abrechnenden Klinik erbringt 30 Euro pauschal für drei Wochen. „30 Euro für drei Wochen Nachbetreuung – das ist politisch gewollt, aber medizinisch und organisatorisch in der Klinik realitätsfern“, stellte Dr. Eggersmann fest. Schwierig werde auch die sogenannte Episodenvergütung, in der die Hybrid-DRG die gesamte Episode mit sämtlichen Einzelschritten honoriert. Die Regelung sei momentan noch absolut unklar. „Hybrid-DRG zwingt zur Prozessverantwortung und beschränkt sich nicht nur auf die operative Leistung. Genau hier aber scheitern aktuell viele Krankenhäuser aufgrund fehlender Strukturen. Einer erhält die Pauschale und bleibt verantwortlich, bis die Episode abgeschlossen ist.“

Franz-Günter Runkel

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