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Ärztetag besteht auf Beschränkung des Medizinischen Dienstes bei der Umsetzung der Krankenhausreform

Der Leipziger Ärztetag befasste sich intensiv mit der weiteren Umsetzung der Krankenhausreform. (Foto: Bundesärztekammer/Pressestelle)

Ärztetag besteht auf Beschränkung des Medizinischen Dienstes bei der Umsetzung der Krankenhausreform

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Erschienen in: UroForum

Der 129. Deutsche Ärztetag hat die Pläne der neuen Bundesregierung begrüßt, die Krankenhausreform fortzuführen und zugleich weiterzuentwickeln. Gleichzeitig bewerteten die Delegierten die Aktivitäten des Medizinischen Dienstes (MD) äußerst skeptisch und forderten, den MD bei der Umsetzung der Reform an die Kette zu legen.

Es sei richtig, dass dazu sowohl die Leistungsgruppensystematik als auch die Vorhaltevergütung nochmals überprüft und angepasst werden, betonten die Abgeordneten in Leipzig. Die Verlängerung der Konvergenzphase und die Anpassung von gesetzlichen Zwischenschritten schafften die dafür notwendigen zeitlichen Spielräume, ohne die Reform insgesamt aufzuhalten. Der Ärztetag begrüßte zudem die geplanten Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Krankenhäuser sowie die Finanzierung des für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorgesehenen Anteils für den Transformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur.

Der Ärztetag erwartet, „dass die avisierten Kontrollmechanismen des Medizinischen Dienstes im Rahmen der Umsetzung der Krankenhausreform massiv reduziert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit muss die Prüfungsrichtlinie des MD neu bewerten und dem angekündigten Abbau von unnötigen Dokumentationspflichten Vorrang geben“. „Mit den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen eröffnet sich die Chance, die Reform im engen Austausch mit den Akteuren der Versorgung in den kommenden Jahren erfolgreich umzusetzen.“

Bildquelle:© Bundesärztekammer/Pressestelle

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