Zur Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag sieht Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt eine schwierige Bürde für notwendige Reformen. Für die Gegenwart der Versorgung warnt er vor massiven Einbußen im Gesundheitssystem aufgrund der Einsparungen.
„Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erlegt Ärztinnen und Ärzten und den weiteren Beschäftigten im Gesundheitswesen, ebenso wie Versicherten und Patientinnen und Patienten einen erheblichen Solidarbeitrag auf, um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aus einer akuten finanziellen Belastungssituation herauszuführen. Zugleich wird der Staat seiner Verantwortung mit Blick auf die versicherungsfremden Leistungen weiterhin nicht ausreichend gerecht“, prognostiziert Dr. Reinhardt. Die mit diesem Gesetz verbundenen Einschnitte würden für alle Beteiligten spürbar sein. Zugleich verschlechtere das Gesetz die Ausgangslage für die unbedingt notwendigen Strukturreformen im Gesundheitswesen. Andererseits sagt der BÄK-Präsident: „Trotzdem müssen diese Reformen nun angegangen werden.“

Erforderlich seien strukturelle Veränderungen, die eine hochwertige, bedarfsgerechte und wirtschaftlich tragfähige Versorgung dauerhaft sichern. Dazu gehören der Aufbau eines leistungsfähigen Primärversorgungssystems, die Reform der Notfallversorgung, die konsequente Weiterentwicklung der Krankenhausreform, der Abbau unnötiger Bürokratie sowie eine Digitalisierung, die die Versorgung spürbar verbessert, so Dr. Reinhardt.
„Unverzichtbar ist darüber hinaus ein echter Neustart in der Präventionspolitik. Wenn wir die großen Volkskrankheiten unserer Zeit, etwa Tumorerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas oder COPD, wirksam eindämmen, verhindern wir millionenfaches Leid und entlasten die gesetzliche Krankenversicherung und die gesamte Volkswirtschaft um Milliardenbeträge“, empfiehlt der Präsident der Bundesärztekammer. Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit sollte in ihrem für diesen Herbst angekündigten zweiten Gutachten diese Themen aufgreifen. Sie sollte aber ausdrücklich auch die mittel- und langfristigen Folgewirkungen gesundheitspolitischer Reformen berücksichtigen. Dazu gehöre auch die Frage nach den Auswirkungen des beschlossenen Gesetzes.
Quelle: Bundesärztekammer





