Urologie » Sonstiges

»

Bundeskabinett verabschiedete KHAG: mehr Geld für Umstrukturierung und mehr Zeit für Qualitätskriterien

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat das KHAG nochmals verteidigt, weil das Gesetz unverändert an den Zielen der Reform festhält und sie lediglich praxistauglich umgestaltet.

Bundeskabinett verabschiedete KHAG: mehr Geld für Umstrukturierung und mehr Zeit für Qualitätskriterien

Berufspolitik

Urologie

Sonstiges

3 MIN

Erschienen in: UroForum

Nachdem kürzlich noch von Meinungsunterschieden in der Regierungskoalition die Rede war, ging es jetzt recht schnell. Das Bundeskabinett hat den Kabinettsentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) gebilligt und damit das Verfahren der parlamentarischen Beratung gestartet. Was sich ändert.

Das Sondervermögen Infrastruktur soll stärker in Anspruch genommen werden, um die Umstrukturierung von Krankenhäusern zu finanzieren. Bis zu drei Jahre dürfen Krankenhäuser von den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen abweichen, ehe diese endgültig scharfgestellt werden. Außerdem definiert das KHAG Fachkliniken präziser und Belegärzte sollen besser in die Reform integriert werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gibt an, dass ihr Gesetz unverändert an den Zielen der Reform festhält und sie lediglich praxistauglich gestalte.

Die entscheidende Veränderung liegt darin, dass die Interessen der Bundesländer stärker berücksichtigt werden. Die KHAG-Fristen zur Umsetzung der Reform werden um ein Jahr verlängert. Der Bund investiert zusätzlich vier Mrd. Euro in den Transformationsfonds. Strukturell möchte Ministerin Warken Standorte zusammenlegen, Leistungsgruppen platzieren und neue Krankenhäuser bauen.

DKG kritisiert erhebliche Defizite im KHAG-Entwurf

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht hingegen noch erhebliche Defizite mit Blick auf die im Koalitionsvertrag verabredeten Anpassungen der Krankenhausreform. Substanzielle Verbesserungen, die die Krankenhausreform dauerhaft praxistauglich machen sollten, sind nicht zu finden. Insgesamt bleibt die Reform der Reform auch weit hinter den Erwartungen und Forderungen der Länder zurück, so die Krankenhausgesellschaft.

Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß, findet wenige Woche vor dem Deutschen Krankenhaustag deutliche Worte: „Das jetzt vorgelegte Gesetz zur Reformanpassung erfüllt aber die Erfordernisse dauerhaft verlässlicher Rahmenbedingungen, einer stabilen Finanzierung und des dringend notwendigen Abbaus von Bürokratie nicht. Die Reform verfehlt damit die selbst gesteckten Ziele der Politik.“

Die Bundesländer werden nach Einschätzung der DKG in vielen Regionen vor allem in der Fläche nicht mehr in der Lage sein, eine eigenständige und am Bedarf der Bevölkerung ausgerichtete Krankenhausversorgung zu planen und umzusetzen. „Die Kompetenz zur Krankenhausplanung, einem verfassungsrechtlich den Ländern zugeordneten Politikfeld, üben künftig Bund und Krankenkassen aus. Die von den Ländern selbst immer wieder geforderten Gestaltungsspielräume hängen damit im Einzelnen von der Zustimmung der Krankenkassen ab“, unterstrich Dr. Gaß.

Auch für zahlreiche der sehr erfolgreich und mit hoher Qualität arbeitenden Fachkliniken dürfte es eng werden. Den von ihnen geforderten breiten Entscheidungsspielraum zum Erhalt der Fachkliniken werden die Länder auch hier nicht haben, befürchtet die Krankenhausgesellschaft. „Beim Thema Finanzierung treten wir auf der Stelle. Alle wissen, dass die vorgesehene Vorhaltefinanzierung ihren eigentlichen Zweck, bedarfsnotwendige Versorgungsangebote zu sichern, nicht erfüllen wird. Grund- und Regelversorgungskliniken, die in Folge der Reform ihr Leistungsspektrum einschränken müssen, erhalten keinerlei Ausgleich für die dadurch wegfallenden Erlöse“, betonte der DKG-Vorstandsvorsitzende. Viele Kliniken ständen deshalb vor dem Aus. Dennoch halte das Gesetz an diesem Teil der Reform fest.

Bildquelle: WISO/Schmidt-Dominé

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Mikroskop mit schwebenden Zellen im Labor als Symbol fuer Immuntherapie und neue Therapieoptionen beim Peniskarzinom

Update Peniskarzinom 2026: Immuntherapie und neue Therapieperspektiven

Fachbeitrag

Beim seltenen Peniskarzinom eröffnen Immuntherapien und molekulare Analysen neue Behandlungsperspektiven. Daten zu Cemiplimab zeigen jedoch, dass bislang nur bestimmte Patientengruppen profitieren. Entscheidend für die personalisierte Therapie sind daher verlässliche Biomarker und eine präzise molekulare Charakterisierung.

Urologie

Tumoren der äußeren Genitalien

Peniskarzinom

Beitrag lesen
Der damals 17-jährige Mailo erhält im Juli 2025 eine T-Zelltherapie gegen PRAME mit seinen gentechnisch veränderten Immunzellen. © privat

PRAME-T-Zelltherapie drängt metastasierten Nierentumor zurück

Aktuelles

Eine personalisierte T-Zelltherapie hat bei einem Jugendlichen mit weit fortgeschrittenem, therapieresistentem Nierentumor zu einem vollständigen Ansprechen geführt. Die Behandlung zielte auf das Tumorantigen PRAME. Eine klinische Studie für weitere Kinder und Jugendliche ist ab 2027 geplant.

Urologie

Sonstiges

Beitrag lesen
Aktuell warten in Deutschland 8.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Rund 250 Abgeordnete wollen deshalb eine Widerspruchslösung im Bundestag durchsetzen. © abuzar - stock.adobe.com

Bundestags-Gruppe beantragt Widerspruchslösung für Organspende

Berufspolitik

Rund 250 Abgeordnete mehrerer Fraktionen des Bundestags haben beantragt, eine Widerspruchslösung für die Organspende im Transplantationsgesetz zu verankern. Dann müssten Versicherte z.B. einer postmortalen Nierenspende widersprechen, um sie zu verhindern.

Urologie

Berufspolitik

Beitrag lesen