Der von der Bundesregierung geplante Zugriff der Krankenkassen auf die elektronische Patientenakte stößt auf massive Kritik der Ärzteschaft. „Patientendaten müssen vertraulich bleiben und gehören nicht in die Hände von Krankenkassen“, stellte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner nach dem Kabinettsbeschluss zum geplanten „Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen“ fest. Was beunruhigt die Ärzte?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt einerseits die Zielsetzung des Digitalgesetzes, dass Daten für eine noch bessere Versorgung und die Forschung genutzt werden könnten. Andererseits stelle die Regelung zur Nutzung sensibler Patientendaten durch die Krankenkassen „einen massiven Eingriff in die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung“ dar und müsse gestrichen werden. „Wenn das so kommen sollte, ist das ein gefährlicher Paradigmenwechsel. Darunter wird auch die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte (ePA) leiden“, ist sich Steiner sicher.
GeDIG räumt Kassen mehr Datenrechte ein
Es geht um den Entwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen“ (GeDIG), der Krankenkassen zukünftig einen noch weitergehenden Zugriff auf die Patientendaten in der ePA einräumen soll, um ihre Versicherten aus einer Analyse ihrer Behandlungsdaten angeleitete Informationen zukommen lassen zu können. „Darüber hinaus sollen Krankenkassen künftig personenbezogene Daten bei den Versicherten selbst wie auch bei anderen Stellen erheben und nutzen können, um bei ihren Versicherten beispielsweise auf Verhaltensänderungen hinwirken zu können“, beschreibt die KBV die Absicht.
„Es gibt definitiv keinen Nachweis, dass diese Art der Beratung durch die Krankenkassen einen Nutzen hat“, kritisierte Steiner. Die Patienten würden eher verunsichert und die Praxen hätten einen erhöhten Beratungsaufwand. Und trotzdem werde diese Möglichkeit der Krankenkassen mit dem Gesetzentwurf nun sogar erweitert. Dabei habe Bundesgesundheitsministerin Nina Warken im Zusammenhang mit dem gerade beschlossenen Spargesetz immer wieder erklärt, dass nur noch Leistungen finanziert werden sollen, die einen nachweisbaren Nutzen für Patientinnen und Patienten hätten.
PVS-Wechsel soll leichter werden
Positiv am Gesetzentwurf bewertete Steiner, dass bei digitalen Lösungen nicht nur von der Interoperabilität die Rede sei, sondern „tatsächlich auch von Qualität und Anwenderfreundlichkeit“. Das lasse hoffen, dass sich die Praxen künftig nicht mehr mit schlecht funktionierender Software rumschlagen müssten. Begrüßenswert sei außerdem, dass die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) verpflichtet werden sollen, die Praxen bei einem Wechsel des PVS zu unterstützen, ihnen ihre Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen und sie frühzeitig über die Erfüllung von verbindlichen Updates zu informieren. Außerdem könnten jetzt auch die Kassenärztlichen Vereinigungen die Ärzte und Psychotherapeuten zu PVS-Systemen, TI und IT-Cybersicherheit beraten.
Primärversorgung über die ePA-Apps?
Differenziert bewertete Steiner die im Gesetzentwurf enthaltenen technischen Komponenten für ein Primärarztsystem. Es sollte zunächst festgelegt werden, wie ein Primärarztsystem aussehen könne. Jetzt werde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht, monierte sie. Digitalisierung sei kein Selbstzweck. In dem Gesetzentwurf ist beispielsweise vorgesehen, dass der digitale Einstieg in die Versorgung mit medizinischer Ersteinschätzung und Terminvermittlung nur über die unterschiedlichen ePA-Apps der Krankenkassen möglich sein soll.
BÄK sieht „Paradigmenwechsel im Umgang mit Patientendaten“

„Wir unterstützen ausdrücklich die Ziele des (…) GeDIG, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung zu verbessern und die Voraussetzungen für die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums zu schaffen. Zentrale Regelungen haben aber das Potenzial, die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung erheblich zu beeinträchtigen“, befürchtet Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.
Der Gesetzentwurf soll Krankenkassen unter anderem ermöglichen, Diagnosen, Medikationen und weitere Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) für Informationen über Gesundheitsrisiken an die Versicherten zu nutzen, ohne die behandelnden Ärztinnen und Ärzte einzubeziehen.
Darüber hinaus sollen Krankenkassen weitere personenbezogene Daten, etwa zu Rauchverhalten, Ernährung oder Alkoholkonsum, bei Versicherten selbst oder bei Dritten erheben können. Zudem sollen Krankenkassen in sogenannten Reallaboren die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten erproben dürfen.
„Gegen eine Impferinnerung auf der Grundlage von bei den Krankenkassen schon vorhandenen Sozial- bzw. Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse ist natürlich nichts einzuwenden“, stellte Dr. Reinhardt klar. Aber die Einordnung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung von patientenbezogenen Handlungsempfehlungen gehören aus BÄK-Sicht in den geschützten Behandlungskontext. Automatisierte Behandlungsempfehlungen der Krankenkasse werden Patientinnen und Patienten verunsichern, ohne dass daraus ein medizinischer Mehrwert entsteht. Noch wichtiger: Die Patientenbehandlung ist in Deutschland aus gutem Grund Ärztinnen und Ärzten zugeordnet, die in ihren medizinischen Entscheidungen fachlich versiert und weisungsfrei nur dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet sind. Ein Übergriff der Krankenkassen in diesen Aufgabenbereich wäre ein gefährlicher Paradigmenwechsel. Eine medizinisch sinnvolle Auswertung von ePA-Daten und die anschließende Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten gehört in den Verantwortungsbereich von Ärztinnen und Ärzten.“ Klare Worte!
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum





