Auf scharfe Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stößt das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), das sich im parlamentarischen Verfahren im Bundestag befindet. Was nach Fortschritt aussieht, eröffnet Krankassen aus Sicht der Selbstverwaltung zweifelhafte Optionen im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Der Deutsche Bundestag berät den Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Dazu erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner: „Eine bessere Nutzung von Daten in der Gesundheitsversorgung ist grundsätzlich sinnvoll. Doch mit den im Gesetz vorgesehenen Einsichts- und Auswertungsmöglichkeiten der Krankenkassen von Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) werden die Grenzen des Zumutbaren deutlich überschritten. Doch nicht nur das. So sollen die Kassen auch bei ‚anderen Stellen‘ (etwa bei Wellness-Einrichtungen) personenbezogene Daten erheben dürfen, um auf die ‚Lebensverhältnisse ihrer Versicherten‘ einzuwirken.“
Nicht nur sei der Nutzen solcher Hinweise zweifelhaft, hier werde in nicht zu akzeptierender Weise in die Privatsphäre der Versicherten eingegriffen. Dadurch drohe letztlich die Beschädigung des sensiblen Arzt-Patienten-Verhältnisses. „Was Patientinnen und Patienten ihrer Ärztin oder ihrem Arzt anvertrauen, muss vertraulich bleiben. Alles andere gefährdet Vertrauen – auch in die ePA“, macht die KBV klar.
Es sei sinnvoll, Patientinnen und Patienten digital bei Ersteinschätzung und Terminvermittlung zu unterstützen. Den digitalen Versorgungseinstieg allein über die ePA-Apps der Krankenkassen anzubahnen, geht jedoch an der Versorgungsrealität vorbei, so die KBV. Im Gesetz müsse ein gleichberechtigter digitaler Zugangsweg über die 116117 verankert werden. Innerhalb der Krankenkassen-Apps müsse für die Versicherten das Angebot der 116117 kassenübergreifend einheitlich als solches erkennbar sein. Denn mit der 116117 gebe es bereits eine etablierte und millionenfach genutzte Struktur von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die elektronische Überweisung (eÜberweisung) sei ein sinnvoller Baustein, müsse allerdings als verlässlich verfügbarer Versorgungsfachdienst der gematik so ausgestaltet werden, dass sie den Behandlungsablauf auch unabhängig vom Vorhandensein einer ePA unterstützen würde.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung





