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Geschlechtsangabe auf Formularen ändert sich zum 1. Oktober

Geschlechtsangabe auf Formularen ändert sich zum 1. Oktober

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Erschienen in: UroForum

Zum 1. Oktober 2019 ändert sich die Geschlechtsangabe auf Formularen. Ärzte kreuzen dann nicht mehr „männlich“ oder „weiblich“ an, sondern tragen ein Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform ein: W für weiblich, M für männlich, D für divers oder X für unbestimmt.

Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass neben männlich und weiblich auch „divers“ als Geschlechtsangabe möglich sein muss (§ 22 Absatz 3 und § 45b Personenstandsgesetz). Diese Vorgabe wird zum 1. Oktober 2019 im Formularbereich umgesetzt. Dabei haben die Partner des Bundesmantelvertrags für Ärzte auch berücksichtigt, dass das Geschlecht von Patienten „unbestimmt“ sein kann. Konkret wird es künftig auf dem Überweisungsschein (Muster 6) sowie auf den Laboranforderungsscheinen Muster 10, 10A und 10L nicht mehr die beiden Ankreuzfelder für „männlich“ oder „weiblich“ geben. Stattdessen wird dort ein Textfeld sein, in das der Arzt das jeweilige Kürzel eintragen kann. Die neuen Formulare wird es ab Oktober geben, alte Formulare können aber aufgebraucht werden.

Quelle: KBV

Bildquelle: © krissikunterbunt – stock.adobe.com

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