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BvDU sieht GKV-Finanzgesetz als „Offenbarungseid für die ambulante Versorgung“

Volles Wartezimmer in moderner Klinik als Symbol fuer die Belastung der ambulanten Versorgung

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BvDU sieht GKV-Finanzgesetz als „Offenbarungseid für die ambulante Versorgung“

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mgb medizin Redaktion

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Erschienen in: UroForum

Die Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes in Bundestag und Bundesrat hat der BvDU zum Anlass genommen, vor tiefgreifenden Einschnitten in die ambulante Versorgung zu warnen. Die Kürzungen für die vertragsärztlichen Praxen würden unverändert in Kraft treten.

Für den Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) ist das Gesetz ein Offenbarungseid der Regierung mit fatalen Folgen für die ambulante, wohnortnahe Versorgung. „Ausgerechnet die ambulante Versorgung, die den weitaus größten Teil der medizinischen Versorgung in Deutschland leistet, blieb bei letzten Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vollständig außen vor. Dieses politische Signal ist verheerend“, erklärt der Vorstand des Berufsverbands der Deutschen Urologie. Mit jährlich rund 578 Millionen Behandlungsfällen und mehr als einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten sei die ambulante Versorgung das Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens.

„Einerseits sollen durch Krankenhausreform und Ambulantisierung immer mehr medizinische Leistungen in den niedergelassenen Bereich verlagert werden. Andererseits werden genau diejenigen Praxen wirtschaftlich so geschwächt, dass diese zusätzlichen Aufgaben nicht mehr zu stemmen sind“, schreibt der Verband. BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa ergänzt: „Die Politik kann nicht ernsthaft erwarten, dass Praxen dauerhaft mehr Leistungen mit immer weniger finanziellen Mitteln erbringen. Medizinische Versorgung lässt sich nicht per Gesetz zum Nulltarif organisieren. Wer die wirtschaftlichen Grundlagen der ambulanten Versorgung entzieht, gefährdet zwangsläufig deren Leistungsfähigkeit.“

Ambulant tätige Urologinnen und Urologen müssten – je nach Region und Kassenärztlicher Vereinigung – künftig mit Honorareinbußen von bis zu zehn Prozent rechnen. Damit verschärft sich die seit Jahren bestehende Schieflage zwischen steigenden Personal- und Betriebskosten, wachsendem Versorgungsbedarf und einer immer weiter begrenzten Vergütung, so der BvDU. Der Berufsverband kündigt Konsequenzen an, ohne allerdings zunächst konkret zu werden. „Können Leistungen nicht mehr kostendeckend erbracht werden, müssen Praxen ihre Ressourcen konsequent am gesetzlichen Versorgungsauftrag und den vorhandenen finanziellen Möglichkeiten ausrichten. Längere Wartezeiten, weniger kurzfristige Termine und eine stärkere Konzentration auf die gesetzlich refinanzierte Regelversorgung werden aus Sicht des BvDU unausweichlich sein. Leistungen außerhalb dieses Rahmens werden künftig häufiger nur noch als Selbstzahler- oder Privatleistungen angeboten werden können.“ Was das konkret für die Praxen bedeuten wird, bleibt vorerst offen. Erneut ist die Kampagnenfähigkeit des Verbands gefordert.

Quelle: BvDU

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