Mit 319 Ja-Stimmen, 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Zuvor hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Eilanträge der Grünen und Linken auf Absetzung des Gesetzes von der Tagesordnung aufgrund zu kurzer Zeit zur Lektüre und Beratung abgelehnt. Die Debatte im Parlament verlief zeitweise sehr emotional und kontrovers.
Für Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ist das knapp 20 Milliarden Euro-schwere BStabG eine notwendige Stabilisierungsmaßnahme der Gesetzlichen Krankenversicherung, die natürlich Opfer verlange. Die Koalition sah im Gesetz einen „Paradigmenwechsel“ im Gesundheitssystem. Warken wieś auf Last-Minute-Veränderungen hin und zählte den höheren Bundeszuschuss zu den Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger, die Kompromisse in der Familienmitversicherung sowie die bessere Planbarkeit für die Pharmaindustrie auf.
Die Grünen, die Linke und die AfD lehnten das Gesetz mit zum Teil scharfen Kommentaren ab. Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, prangerte an, das Gesetz werde weder die Versorgung besser noch die Beiträge stabiler machen. Vielmehr seien nun Insolvenzen von Krankenhäusern und psychotherapeutischer Praxen sowie überfrachtete Hausarztpraxen zu erwarten. Für die Fraktion „Die Linke“ legt das Gesetz die „Axt an die Gesundheitsversorgung der Menschen in diesem Land.“
Urologe befürchtet Einschnitte bei Terminen und Leistungen
Mit klaren Einschnitten in der urologischen Praxis rechnet der Urologe Dr. Holger Uhthoff, Ärztlicher Leiter des Medizinischen Versorgungszentrums für Urologie, Uroonkologie und Andrologie (urodocs) in Speyer sowie ehemaliger Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Urologie. In ambulant fachärztlicher Hinsicht zielt das Gesetz vor allem auf die extrabudgetären Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes. Der Urologe sieht häufig in seiner offenen Sprechstunde hausärztlich als dringlich geschickte Fälle wie Mikrohämaturien oder Leistenziehen, die ohne weiteres mit einem regulären Termin abgeklärt werden könnten. „Diese Zeit würde ich mir lieber für die 450 Prostatakarzinom-Patienten im MVZ nehmen. Das TSVG war dazu gedacht, die Wartezeiten für die dringenden Fälle zu verkürzen.“ Dieses Ziel werde nun mit dem neuen Gesetz klar verfehlt.
Eigentlich hätte Dr. Uhthoff für diese dringenden Fälle noch nie ein TSVG gebraucht, obwohl es natürlich gut sei, für die Neupatienten dann 100% des Honorars zu erhalten. „Die reguläre Auszahlungsquote in Rheinland-Pfalz im Budget beträgt rund 80%“, teilt Dr. Uhthoff mit. Der Sinn des TSVG sei aber doch gewesen, akute Patienten schneller sehen zu können. „Dafür sollten Ressourcen geschaffen werden, und dafür war diese Vollbezahlung sehr sinnvoll.“
Bundesweit 163 Fälle pro Urologen weniger
Eine Tabelle der KBV sagt aus, dass Urologen ihre Leistungen in Zukunft im bundesweiten Schnitt aufgrund der Regelungen des GKV-BStabG um ca. 13 % reduzieren müssen, um Einnahmen und Ausgaben zur Deckung zu bringen. Das sind nach KBV-Angaben bundesweit 163 Fälle pro Urologen und Quartal weniger. Bei 25 Sprechstunden pro Wochen wären dann im Bundesschnitt mindestens 741 Fälle zu leisten, so die KBV. Für Rheinland-Pfalz, wo das MVZ Urodocs angesiedelt ist, weist die Übersicht der KBV als „Einnahmeorientiertes Leistungsangebot” 994 Fälle pro Urologen und Quartal aus, die zukünftig finanziert sind. „Auf dieses Niveau werden wir dann – von unserer aktuellen Fallzahl ausgehend – reduzieren müssen; das sind entweder weniger Patienten pro Stunde oder ca. drei Stunden pro Urologen und Woche weniger GKV-Medizin“, rechnet Dr. Uhthoff vor.
Budget-Kürzungen werden Leistungskürzungen bewirken
Die Anpassung des Jahresbudgets in Richtung der Grundlohnsumme ist ein anderes Thema des Gesetzes. Da wird es aus der Sicht von Dr. Uhthoff um Leistungseinschränkungen gehen müssen. „Wir werden uns die Leistungen ansehen und entscheiden, ob wir sie im Licht der betriebswirtschaftlichen Kostenkalkulation in Zukunft noch erbringen können“, kündigt Dr. Uhthoff an.
Mit dem Gesetz werde der Neupatient in Zukunft defizitär sein. Trotzdem plant das MVZ keinen Aufnahme-Stopp für Neupatienten, weil jeder neue gesetzlich versicherte Patient von heute ein potenzieller Selbstzahler-Patient von morgen sei. Daher hält Dr. Uhthoff den Aufnahme-Stopp aus betriebswirtschaftlicher Sicht für zu kurz gesprungen: „Im Umkreis von 30 Kilometern rund um Speyer sind wir die einzigen, die noch Neupatienten aufnehmen.“
Das GKV-Spargesetz wird sowohl die wirtschaftliche Situation der Urologinnen und Urologen im vertragsärztlichen Bereich als auch die Versorgungsqualität der GKV-Patienten verschlechtern. Diese Veränderungen gegenüber den Patienten zu kommunizieren, wird die Aufgabe der kommenden Monate sein.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum





