Die Folgen des GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetzes für Urologinnen und Urologen in Deutschland prägten den berufspolitischen Auftakt des 78. DGU-Kongresses. Bis zu 13% Honorar werden ab 2027 fehlen; der BvDU vermisst eine Strategie der Honorarverteilung in den 16 Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Urologie bangt um ihre ökonomische Zukunft.
„In einem Notverfahren wurde ein Sparpaket geschnürt, das die medizinische Versorgung ausbluten lässt“, stellte BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa in der Pressekonferenz der DGU fest. Der Widerstreit aus Reformdruck und Sparzwang werde auf dem Rücken der Ärzteschaft ausgetragen. Urologinnen und Urologen sämtlicher Sektoren seien betroffen. „Der Sparzwang drückt Praxen und Kliniken die Luft ab. Viele Kliniken werden das nicht überstehen. Praxen werden schließen, und die medizinische Landschaft wird versteppen.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erwartet einen hohen Rückgang der Behandlungsfälle in der ambulanten Versorgung aufgrund des GKV-Spargesetzes. 46 Millionen Fälle werden in Zukunft aufgrund des Gesetzes nicht mehr finanziert sein. Die bisherige Fallzahl in der Urologie beträgt bundesweit nach KBV-Angaben im Schnitt 1.248 Fälle pro Urologen. Davon werden in Zukunft nur noch 1.085 finanziert sein, das sind 87%. Die wirtschaftliche Fallzahl in der Urologie wird damit im Bundesdurchschnitt um 13% sinken. „Regional schwanken die regionalen Verluste der Urologinnen und Urologen zwischen 7 und 13%. Für Sachsen liegt die Prognose bei 5% Verlust“, teilte BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa im Hintergrund-Gespräch des Berufsverbands mit.
16 HVMs sind eine Blackbox
Die Umsetzung der Volumen-Reduktion unterliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen. Das Geld muss nun in einer anderen Struktur verteilt werden, und die 16 Honorarverteilungsmaßstäbe müssen im vierten Quartal im Herbst angepasst werden. „Die politische Botschaft muss sein: Es wird nur so viel gearbeitet, wie Geld ins System kommt. Es ist noch nicht bekannt, wie das Geld verteilt wird“, unterstrich Dr. Belusa. Die KBV-Position sei, diese unfinanzierten Fälle nicht zu behandeln. Einzelne KVen wollten anscheinend die Abschläge akzeptieren. „Wir wissen nicht, ob sich das dann auf alle Fälle beziehen würde oder nur auf bestimmte.“
Bleibt die Onkologie-Vereinbarung unangetastet?
An den Beispielen Entbudgetierte Leistungen, Onkologie-Versorgung und Hausbesuche lässt sich das gegenwärtige Chaos erkennen. „Der Trend ist, dass die KVen die Onkologie-Vereinbarung nicht antasten. Das sind Trends, die man hört, aber es liegt nichts schriftlich vor“, teilte Dr. Belusa mit. Aus der KV Nordrhein erfuhr UroForum, dass es dort ebenfalls Überlegungen gibt, die Onkologie-Vereinbarung bei den Rotstift-Maßnahmen ungeschoren zu lassen. Allerdings wird dies wohl nur für die Pauschale, aber nicht für die damit in Verbindung stehen ärztlichen Leistungen gelten.
Andere KVen wollen eher die Hausbesuche und die Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen weiter voll vergüten. „Die Landes-KVen haben scheinbar Spielräume der Priorisierung, aber wir kennen sie nicht“, räumte Dr. Belusa ein. Der BvDU sähe es gerne, wenn Landes-KVen und KBV in dieser zentralen berufspolitischen Frage an einem Strang zögen. Wenigstens eines scheint festzustehen: Die Leistungen der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung werden vom Spargesetz nicht angetastet.
Kosteneinsparungen durch Effizienz und Personalkürzungen
Parallel zu den Einsparungen steigen die Neben- und Personalkosten in den Praxen. „Jede Urologin und jeder Urologe muss sein Praxis-Portfolio neu ausrichten und zum Beispiel mehr auf onkologische Früherkennung setzen“, rät Dr. Belusa. Die Fixkosten müssen durch Kooperationsmodelle gesenkt werden. „Wir werden uns dieser Herausforderung durch Effizienz und Strukturveränderung stellen müssen.“ Die Praxen entlassen mittlerweile auch Personal, besetzen Stellen nicht nach, sparen Ressourcen durch Kooperation oder schaffen zusätzliche Einnahmen durch mehr Selbstzahler-Leistungen. Dr. Belusa: „Wir müssen das Leistungsangebot auf das Medizinisch-Notwendige reduzieren.“ Ob das Ambulante Operieren, das Belegärztliche Operieren und die Hybrid-DRGs Zukunftsoptionen für zusätzliche Vergütungen sind, ist derzeit ebenfalls offen.
Regresswelle rollt in die Praxen
Parallel dazu wächst bundesweit die Zahl der Prüfverfahren nach § 48 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte: Krankenkassen, wie AOK oder Barmer, fordern Regresse, etwa im Zusammenhang mit der Verordnung von Abirateron- und Präparaten wie Zytiga® oder bei Biosimilar-Verordnungen. Regresse treffen Ärztinnen und Ärzte persönlich. Sie greifen in Praxisliquidität, unternehmerische Planung und Therapiefreiheit ein, so der BvDU. Die Streichung des § 130b, Abs. 2, SGB V und die Änderung des § 113 SGB V bedeuten, dass jede Verordnung eines nicht generischen ökologischen Präparates zukünftig mit einem Prüfverfahren oder einem Regress bedroht werden kann. „Wer leitliniengerecht behandelt, muss sich nicht nachträglich wie ein Kostenverursacher behandeln lassen“, macht Dr. Belusa klar. Wer Praxen und Kliniken über Spargesetze finanziell auszehre und gleichzeitig über Regresse Druck aufbaue, gefährde die Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Das Fazit des BvDU-Präsidenten klingt ernüchtert: „Wir Urologinnen und Urologen sind es wert, die gebotene Wertschätzung zu erfahren. Die Zeiten des Altruismus sind vorbei.“ Vieles wird härter – für Urologen und für Patienten.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum





