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Hybrid-DRGs: KVBB warnt vor Rückschritt bei ambulanten Operationen

„Das ist keine Vergütung nach Leistung, das ist eine Prämie fürs Dableiben“, stellt die KVBB-Vorsitzende und Urologin Catrin Steiniger fest. © KVBB

Quelle: „Das ist keine Vergütung nach Leistung, das ist eine Prämie fürs Dableiben“, stellt die KVBB-Vorsitzende und Urologin Catrin Steiniger fest. © KVBB

Hybrid-DRGs: KVBB warnt vor Rückschritt bei ambulanten Operationen

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mgb medizin Redaktion

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Erschienen in: UroForum

Zwei Patienten, dieselbe urologische Indikation, dieselbe Operation. Der eine geht am selben Tag nach Hause, der andere bleibt eine Nacht im Krankenhaus. Für den ersten soll es künftig weniger Geld geben als für den zweiten. Das sieht ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD vor, der an die Reform der Notfallversorgung angehängt werden soll.

„Gleicher Eingriff, gleiche Qualität, nur die Nacht im Krankenhausbett kommt dazu. Und genau die soll mehr wert sein als die Behandlung, die ohne sie auskommt“, sagt Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB). „Das ist keine Vergütung nach Leistung, das ist eine Prämie fürs Dableiben. Wer so rechnet, bestraft ausgerechnet die, die Patienten schneller wieder auf die Beine bringen.“

Bisher gilt die Hybrid-DRG: eine einheitliche Vergütung für bestimmte Operationen, egal ob in Praxis oder Klinik. Sie wurde 2024 eingeführt, weil das Honorar der Praxen (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, EBM) den tatsächlichen Aufwand vieler Eingriffe nicht abbildet. Ab 2027 sollen Eingriffe ohne Übernachtung trotzdem wieder nach diesem EBM bezahlt werden. Eingriffe mit Übernachtung behalten das höhere Honorar. Das Problem, das die Hybrid-DRG lösen sollte, bleibt also bestehen – nur trifft es jetzt wieder allein die ambulanten Operateure.

Viele Praxen hätten seitdem in OP-Räume, Personal und Technik investiert und sich auf das Wort der Politik verlassen. „Man kann nicht erst zum Bauen ermuntern und dann das Fundament wegziehen“, so Steiniger. „Wer jetzt eine Praxis betreibt oder plant, braucht Verlässlichkeit. Mit diesem Antrag bekommt er das Gegenteil.“

Eine Nacht im Krankenhaus sei für viele Patientinnen und Patienten eine Belastung, die medizinisch oft nicht nötig wäre. Sie koste außerdem mehr. Studien zufolge lassen sich bis zu 40 % der Klinikbehandlungen ambulant erbringen. Wer die Übernachtung besser bezahlt als die ambulante Alternative, sorgt dafür, dass dieses Potenzial liegen bleibt. „Wir fordern die Abgeordneten auf: Streichen Sie diesen Antrag“, sagt Frau Steiniger. „Gleiche Leistung, gleiches Geld, egal wo sie erbracht wird. Alles andere ist ein Unding, für das am Ende die Patientinnen und Patienten zahlen.“

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg

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