Der bestandserhaltene Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser liegt mit rund sieben Milliarden Euro weiterhin deutlich über den Mitteln, die die Länder dafür zur Verfügung stellen. Dies hat sich auch in diesem Jahr nicht verändert.
Das zeigt die Investitionsanalyse des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für das Jahr 2026, auf die sich Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen und der Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt haben. Die jährlich veröffentlichte Analyse der Investitionsbewertungsrelationen soll den Bundesländern dabei helfen, die Investitionsmittel für die Krankenhäuser zu berechnen.
Tatsächlich decken die von den Bundesländern bereitgestellten Gelder regelmäßig gerade einmal nur gut die Hälfte der anfallenden Investitionskosten ab. Die Länder sind allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, diese Kosten in voller Höhe zu tragen. Die DKG kritisiert seit vielen Jahren, dass diese mangelhafte Investitionskostenfinanzierung eine wesentliche Ursache der strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken ist. Gerade vor dem Hintergrund des am 10. Juli verabschiedeten GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetzes, das den finanziellen Druck auf die Krankenhäuser weiter erhöht, wird die Dringlichkeit einer verlässlichen und auskömmlichen Investitionsfinanzierung durch die Länder deutlich, stellt die DKG fest.
„Umso mehr sind die Länder nun gefordert, ihrer gesetzlichen Pflicht zur vollständigen Finanzierung der Investitionskosten endlich konsequent nachzukommen“, fordert die Krankenhausgesellschaft. Die Unterfinanzierung der Investitionskosten durch die Bundesländer belastet die Krankenhäuser nun zusätzlich zu den Lasten der GKV-Reform.





