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KV-Beschlüsse sind letzte Weckrufe für zwölf Praxisnetze in Schleswig-Holstein

Moderner Empfangsbereich einer Arztpraxis mit hellen Möbeln, Pflanzen und komfortablen Sitzgelegenheiten.

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KV-Beschlüsse sind letzte Weckrufe für zwölf Praxisnetze in Schleswig-Holstein

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mgb medizin Redaktion

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Erschienen in: UroForum

Als Konsequenz aus den Kapitalanlage-Verlusten der KV Schleswig-Holstein in Höhe von 36 Millionen Euro hat die Abgeordnetenversammlung die Verwaltungskostenumlage erhöht und die Fördermittel des Strukturfonds neu strukturiert. Dadurch wird die Förderung von zwölf zertifizierten Praxisnetzen 2027 halbiert. Für die Urologen im Norden kann das Auswirkungen haben.

Ende September hat die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) darüber informiert, dass sie Abschreibungen in Höhe von bis zu 36 Millionen Euro vornehmen muss. Der Prozess der Aufarbeitung und der rechtlichen Einschätzung der Entscheidungen, die in der Vergangenheit getroffen wurden, ist nach KV-Darstellung in vollem Gange. „Außerdem sind wir dabei, als Konsequenz aus der aktuellen Entwicklung Entscheidungsstrukturen auf den Prüfstand zu stellen und zu verändern“, unterstrich der KVSH-Vorstand.

Um die Finanzlöcher zu stopfen, hat die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) beschlossen, die Verwaltungskostenumlage zu erhöhen. Die Umlage wird ab dem ersten Quartal 2026 von derzeit 2,2 auf 3,25 Prozent steigen. Neben der Erhöhung der Verwaltungskostenumlage hat die Abgeordnetenversammlung außerdem entschieden, den Strukturfonds neu auszurichten. Das wirkt sich unter anderem auf zwölf anerkannte Praxisnetze aus, die über den Strukturfonds mit jeweils 40.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die Förderung wird 2026 in der aktuellen Höhe fortgeführt und ab 2027 auf die Hälfte der Summe reduziert. Auch eine Streichung der Förderung ab 2028 wurde in der Abgeordnetenversammlung diskutiert, am Ende aber mehrheitlich abgelehnt. Der Strukturfonds ist vom Sozialgesetzbuch V vorgegeben und speist sich aus Mitteln der KVSH und der gesetzlichen Krankenkassen, so die KVSH.

Nach Einschätzung der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein steht die Netzförderung spätestens 2028 zur Disposition. Bis Ende 2026 werden KV-zertifizierte Praxisnetze in Schleswig-Holstein aus dem Strukturfonds mit jährlich 40.000 Euro pro Netz gefördert – insgesamt rund 500.000 Euro bei einem Haushalt von 70 Millionen Euro. Diese Mittel sind aus der Sicht der Ärztegenossenschaft essenziell, um die Arbeit der meist ehrenamtlich organisierten und zertifizierten Netze aufrechtzuerhalten.

Franz-Günter Runkel

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