Urologie » Sonstiges

»

Marburger Bund gegen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit

Die Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, hob in ihrem Lagebericht zur Eröffnung der Hauptversammlung die Potenziale von KI in der Medizin hervor, machte aber auch die Grenzen deutlich. (Foto: MB)

Marburger Bund gegen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit

Berufspolitik

Urologie

Sonstiges

3 MIN

Erschienen in: UroForum

Der Marburger Bund lehnt die von den Koalitionsparteien geplante Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit ab. Die Umstellung auf eine bloße wöchentliche Höchstarbeitszeit sei für das Gesundheitswesen „nicht sachgerecht“, erklärten die Delegierten der 145. Hauptversammlung in Leipzig.

„Es besteht die Gefahr, dass eine vollständige Auflösung der täglichen Höchstgrenzen die Belastung der bereits stark beanspruchten Beschäftigten nochmals erheblich steigert. Die gesetzlichen und tariflichen Regelungen sind Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, die bewahrt werden müssen“, betonten die Delegierten. Bereits jetzt gebe es im Arbeitszeitgesetz einige Ausnahmen, die ein Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeitgrenzen auch auf Basis tarifvertraglicher Regelungen ermöglichten. Der Marburger Bund forderte die Bundesregierung auf, sich klar von Versuchen zu distanzieren, das Streikrecht in Deutschland einzuschränken. Arbeitgeberseitige Ideen, wie der jüngst vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall vorgelegte „Gesetzentwurf zur Schlichtung von Tarifkonflikten“ seien ein verklausulierter Generalangriff auf das grundgesetzlich geschützte Streikrecht in Deutschland und damit die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt.

Der Marburger Bund sieht große Chancen im Einsatz von Künstliche Intelligenz (KI) für Forschung und Patientenversorgung. Auf seiner Hauptversammlung in Leipzig fordert der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte nachhaltige und intensivierte Investitionen in Digitalisierung und KI, die Anwendung von KI in der Medizin unter ethischen Leitplanken und die Sicherstellung von Datenschutz und Datenqualität. Die Abhängigkeit von einzelnen außereuropäischen Anbietern müsse reduziert werden, forderten die Delegierten: „Wir brauchen in Europa eigene digitale Innovationen auf dem Gebiet der KI, die den hiesigen Standards entsprechen.“

Die Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, hob in ihrem Lagebericht zur Eröffnung der Hauptversammlung die Potenziale von KI in der Medizin hervor, machte aber auch deutlich, wo die Grenzen liegen: „KI kann diagnostische Prozesse beschleunigen, Entscheidungsfindung unterstützen, Strukturen sichtbar machen, die dem menschlichen Auge verborgen bleiben. Prädiktive Modelle werden Krankheiten früher erkennen können als je zuvor, individualisierte Therapien werden noch gezielter und effizienter eingesetzt werden können und automatisierte Systeme werden Routineaufgaben übernehmen und Gesundheitspersonal entlasten. Gleichzeitig muss klar sein: KI ist kein Ersatz für ärztliche Verantwortung und Urteilskraft. Medizin ist kein Algorithmus – sie ist Menschlichkeit. Und die kann kein Code ersetzen.“

Der Marburger Bund fordert eine grundlegende Nachbesserung der Krankenhausreform. „Die Strukturen müssen den Menschen dienen, nicht die Menschen den Strukturen. Die Reform in ihrer jetzigen Ausgestaltung steht im Widerspruch zum Ziel einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung in Stadt und Land“, heißt es in einem Beschluss der Delegierten. Eine praxistaugliche Nachbesserung müsse die notwendige Spezialisierung und Schwerpunktbildung mit dem Ziel einer wohnortnahen Grundversorgung in Einklang bringen. „Krankenhausversorgung ist soziale Daseinsvorsorge.“

Der Marburger Bund sieht in Leistungsgruppen ein geeignetes Instrument zur Planung der Krankenhausversorgung in den Ländern, sie eigneten sich aber nicht als Finanzierungsinstrument. „Bleiben die Finanzierungsregelungen so, wie sie sind, droht sich die kalte Strukturbereinigung weiter zu verfestigen und eine Wartelistenmedizin zu entstehen.“ Die im Koalitionsvertrag angekündigte Verlängerung der Konvergenzphase müsse genutzt werden, um substanzielle Änderungen an der Finanzierungssystematik vorzunehmen. Die Höhe der Vorhaltevergütung dürfe nicht weiter von Fallzahlen abhängig gemacht werden. Bei der dringend notwendigen Entbürokratisierung der Versorgung wollen die Delegierten die neue Koalition beim Wort nehmen: „Wir erwarten in den ersten 100 Tagen ein Bürokratieentlastungsgesetz in der Gesundheitsversorgung. Wir erwarten, dass die avisierten Kontrollmechanismen des Medizinischen Dienstes bei der Umsetzung der Krankenhausreform massiv reduziert werden.“

Bildquelle:© MB

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Mikroskop mit schwebenden Zellen im Labor als Symbol fuer Immuntherapie und neue Therapieoptionen beim Peniskarzinom

Update Peniskarzinom 2026: Immuntherapie und neue Therapieperspektiven

Fachbeitrag

Beim seltenen Peniskarzinom eröffnen Immuntherapien und molekulare Analysen neue Behandlungsperspektiven. Daten zu Cemiplimab zeigen jedoch, dass bislang nur bestimmte Patientengruppen profitieren. Entscheidend für die personalisierte Therapie sind daher verlässliche Biomarker und eine präzise molekulare Charakterisierung.

Urologie

Tumoren der äußeren Genitalien

Peniskarzinom

Beitrag lesen
Der damals 17-jährige Mailo erhält im Juli 2025 eine T-Zelltherapie gegen PRAME mit seinen gentechnisch veränderten Immunzellen. © privat

PRAME-T-Zelltherapie drängt metastasierten Nierentumor zurück

Aktuelles

Eine personalisierte T-Zelltherapie hat bei einem Jugendlichen mit weit fortgeschrittenem, therapieresistentem Nierentumor zu einem vollständigen Ansprechen geführt. Die Behandlung zielte auf das Tumorantigen PRAME. Eine klinische Studie für weitere Kinder und Jugendliche ist ab 2027 geplant.

Urologie

Sonstiges

Beitrag lesen
Aktuell warten in Deutschland 8.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Rund 250 Abgeordnete wollen deshalb eine Widerspruchslösung im Bundestag durchsetzen. © abuzar - stock.adobe.com

Bundestags-Gruppe beantragt Widerspruchslösung für Organspende

Berufspolitik

Rund 250 Abgeordnete mehrerer Fraktionen des Bundestags haben beantragt, eine Widerspruchslösung für die Organspende im Transplantationsgesetz zu verankern. Dann müssten Versicherte z.B. einer postmortalen Nierenspende widersprechen, um sie zu verhindern.

Urologie

Berufspolitik

Beitrag lesen