Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich im Bewertungsausschuss auf eine Anhebung des Orientierungswertes um 2,2 % zum 1. Januar 2027 geeinigt. Der KBV-Vorsitzende räumte ein, kein Jubelergebnis erreicht zu haben. Die Urologinnen und Urologen werden nicht widersprechen.
„Wir sind hier an die äußerste Grenze des Machbaren gegangen. Das ist wahrlich kein Jubelergebnis, aber die Tatsache, dass wir uns geeinigt haben, zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung die letzte rationale Konstante darstellt. Die Alternative wäre ein Schiedsspruch mit einem nicht vorhersehbaren Ergebnis gewesen“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende nach der Einigung.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat sich an den gesetzlichen Vorgaben zur Methodik der Anpassung des Orientierungswertes nichts geändert. Neu ist jedoch die Vorgabe, dass die Preise der Leistungen nicht stärker steigen dürfen als die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied (Grundlohnrate). Dabei wird die Veränderung der Grundlohnrate für die Jahre 2027, 2028 und 2029 jeweils um einen Prozentpunkt abgesenkt. Für 2027 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Obergrenze mit 3,42 Prozent ausgewiesen. Der Orientierungswert erhöht sich im Jahr 2027 um 2,2 %. Damit wird der Wert 2027 bei 13,0207 Cent liegen. Insgesamt fließen damit im kommenden Jahr mehr als 50 Milliarden Euro in die ambulante Versorgung.
Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband





