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Personalunter­grenzen für die Pflege in der Urologie

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Personalunter­grenzen für die Pflege in der Urologie

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Erschienen in: UroForum

In der Urologie und zwei weiteren Fachbereichen gelten künftig Personaluntergren­zen. Das geht aus einer neuen Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hervor, wie das Ärzteblatt berichtete.

Die Urologie hat Personalunter­grenzen für die Pflege bekommen. (Symbolbild © ake1150)
Die Urologie hat Personalunter­grenzen für die Pflege bekommen. (Symbolbild © ake1150)

Das BMG hat die Grenzen festgelegt, weil die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzen­ver­band nicht auf Grenzen einigen konnten.

Erstmals geregelt werden damit die Pflegepersonaluntergrenzen für die Bereiche Urologie, Hals-Na­sen-Ohren Heil­kunde und Rheumatologie. Die Neuregelung greift ab dem 1. Januar 2023.

Die Untergrenzen werden als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft festgelegt. Dabei werden Tag- und Nachtschichten unterschieden.

Was sind die Personaluntergrenzen?

Ab dem 1. Januar 2023 gelten für die Urologie in der Tagschicht eine Be­treuungsquote von 10 Patienten zu 1 Pflegekraft. In der Nachtschicht soll es eine Quote von 22:1 geben.

Die neue Verordnung legt auch fest, welche Grenzwerte zwischen Pflegehilfskräften und der Gesamtzahl der Pfle­gekräfte in Krankenhäusern nicht unterschritten werden dürfen. Für die Urologie sollen es in der Tagschicht 10 %, in der Nachtschicht 5 % sein.

Die Pflegepersonaluntergrenzen gelten der Verordnung zufolge nur dann nicht, wenn der G-BA konkrete Vor­ga­ben für das Verhältnis von Patienten zur Pflegekraft festgelegt hat.

Die Festlegung der Pflegepersonaluntergrenzen beruht auf Verhältnis­zahlen, die auf Datenauswertungen aus dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zurückgehen, so das BMG.

Mit der Einführung dieser neuen Bereiche sind nach Berechnungen des InEK rund 90 % aller Kranken­hausfälle von Pflegepersonaluntergrenzen abgedeckt.

Quelle: aerzteblatt.de

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