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SpiFa warnt: Genommedizin darf kein Erbhof der Universitätskliniken werden

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SpiFa warnt: Genommedizin darf kein Erbhof der Universitätskliniken werden

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Erschienen in: UroForum

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert eine konsequente Einbindung der vertragsärztlichen Fachversorgung in die geplanten Modellprojekte zur Genommedizin nach § 64e SGB V. Die bisher absehbare Ausgestaltung dieser Vorhaben droht, die ambulant tätigen Fachärztinnen und Fachärzte – insbesondere im Bereich der Humangenetik – erneut auszuschließen und allein auf universitäre Strukturen zu konzentrieren.

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, fordert die Einbindung der vertragsärztlichen Fachversorgung in die Genommedizin-Modellprojekte.
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, fordert eine konsequente Einbindung der vertragsärztlichen Fachversorgung in die geplanten Modellprojekte zur Genommedizin nach § 64e SGB V. (Foto: SpiFa)

„Wer sektorübergreifende Versorgung ernst nimmt, darf die Vertragsärzteschaft nicht systematisch von innovativen Versorgungsformen ausschließen“, warnt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Modellprojekte dürfen kein Rückfall in zentrale Versorgungsmonopole sein, sondern müssen die Versorgung dort stärken, wo sie tatsächlich stattfindet: wohnortnah, niedergelassen, fachärztlich.“

Bereits bei bestehenden Selektivverträgen im Bereich der Humangenetik zeige sich eine strukturelle Schieflage: Sie sind nahezu ausschließlich an universitäre Einrichtungen gebunden. Vertragsärztliche Praxen – obwohl sie hochqualifizierte Leistungen nachweislich auf gleichem Niveau erbringen – bleiben außen vor. Diese Tendenz setzt sich nun in den Planungen für das Modellprojekt nach § 64e SGB V fort. „Es ist fachlich nicht haltbar, Qualität ausschließlich an Universitätskliniken zu binden. Unsere Mitglieder in der vertragsärztlichen Versorgung sind zertifiziert, unterliegen strengen Qualitätssicherungsmaßnahmen und nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil“, betont Heinrich.

Forderungen des SpiFa:

  • Verbindliche Einbindung der vertragsärztlichen Fachärztinnen und Fachärzte in die Modellprojekte nach § 64e SGB V
  • Gleichberechtigter Zugang zu Fallkonferenzen, genetischer Diagnostik und Pro-jektstrukturen unabhängig von der Trägerschaft
  • Klare, transparente Qualitätskriterien für alle Sektoren – statt strukturelle Ausgrenzung

Der SpiFa fordert die politischen Entscheidungsträger auf, bei der Umsetzung der Genommedizin-Modellprojekte den tatsächlichen Versorgungsalltag in Deutschland zu berücksichtigen. „Fachärztliche Versorgung ist nicht exklusiv. Sie ist leistungsfähig, hochspezialisiert – und sie findet täglich vor Ort bei den Menschen statt. Wenn Modellprojekte das nicht abbilden, verfehlen sie ihr Ziel.“

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