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UroSkop: Ambulante Operationen in der Klinik sind nur mit Infrastruktur und guten Honoraren möglich

Der Ludwigshafener Chefarzt Prof. Markus Müller glaubt an gemeinsame ambulante Eingriffe von Kliniken, Belegärzten und niedergelassenen Urologen. (Foto: Seidel)

UroSkop: Ambulante Operationen in der Klinik sind nur mit Infrastruktur und guten Honoraren möglich

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4 MIN

Erschienen in: UroForum

Im jährlichen Turnus wächst der Hybrid-DRG-Katalog mit Neuerungen und Herausforderungen in den OPS-Codes an. Ein berufspolitisches Symposium des Berufsverbands der Deutschen Urologie (BvDU) auf der 65. Jahrestagung der Südwestdeutschen Gesellschaft für Urologie im Pfalzbau Ludwigshafen befasste sich mit der Zukunft der ambulanten Urologie. Die neue DGU-Arbeitsgemeinschaft für „Sektorenübergreifende fachärztliche urologische Versorgung“ sucht nach Antworten für Kliniker und Niedergelassene.

Vor zwei Wochen schilderte der rheinland-pfälzische BvDU-Landesvositzende Dr. Markus Schöne die Situation aus der Perspektive des Niedergelassenen. Für die ambulante Urologie sind operative Leistungen durchaus eine Zukunftshoffnung; allerdings mahnen die urologischen Kliniken passende Rahmenbedingungen an. Der Ludwigshafener Chefarzt Prof. Markus Müller kommt nun heute zu Wort und bewertet das Thema aus klinischer Sicht. Am Beginn seines Vortrags betonte der Chefarzt die Bedeutung der sektorengleichen Vergütung. Sein Kernsatz lautete: „Nur gemeinsam können wir die Patientenversorgung aufrecht erhalten.“ Das aber hat für Prof. Müller eine klare finanzielle Konsequenz: „Die gemeinsame Infrastruktur für ambulante Operationen muss vom Land finanziert werden.“ Nur auf dieser Basis seien gemeinsame Positionierung und Nutzung der Infrastruktur möglich. Dazu gehöre auch die gemeinsame Weiterbildung mit Teilzeitmodellen in Klinik und Praxis.

Bundesländer halten sich bei der Finanzierung der Infrastruktur bedeckt

Gerade die fehlende Vergütung der Ausbildung und den Fachkräftemangel sieht Prof. Müller kritisch. Das duale Finanzierungsprinzip gilt bisher nur für die Infrastruktur der stationären Versorgung. Aber selbst hier bezahlen die meisten Länder nur einen Bruchteil der erforderlichen Investitionen. Dieses Versagen resultiert in dem nun überall sichtbaren Investitionsstau. Erst recht sind die Finanzierungsfragen für die Infrastruktur stationsersetzender Eingriffe der Hybrid-DRGs unbeantwortet, so Prof. Müller. Die Finanzierung müsse durch die Bundesländer erfolgen; dann könne die Infrastruktur gemeinsam von Fachärzten in Niederlassung und Klinik genutzt werden.

Unterscheidung in einfache und komplexe Hybrid-DRGs

Für die Kommunikation nach innen und außen fordert Prof. Müller ein neues gemeinsames Wording. „Wir müssen zwischen einfachen und komplexen Hybrid-DRGs unterscheiden.“ Die Unterschiede lägen in der unterschiedlichen Technik, Infrastruktur, Personalausstattung sowie Personalqualifikation. Es gibt also kleinere ambulante Eingriff ohne Narkose-Notwendigkeit, die in einer normalen urologischen Praxis erbracht werden könnten. Dazu zählte Prof. Müller z. B. die Urethrotomie unter Sicht (1.356,45 Euro), die perkutane Biopsie eines inguinalen Lymphknotens (1.484,37 Euro) sowie die transurethrale Biopsie an der Harnblase (1.525,24 Euro). Auch die Hydrocele (1.445,25 Euro) sei ein Beispiel einer einfachen Hybrid-DRG, weil geringe Kosten und auskömmliche Finanzierung zu erwarten seien. Andererseits sind die komplexen Hybrid-DRG wie Harnleitersteine (1.525,54 Euro)- und Nierensteine (1.999,51 Euro) massiv unterfinanziert. Ähnlich seien auch die TUR Blase (1.525,54 Euro) oder die TUR Blase mit Hexvix (1.999,51 Euro) zu sehen.

Der Chefarzt hält eine „realistische sektorengleiche Vergütung“ für unverzichtbar. „Eine ambulante Operation“, so Prof. Müller, „ist genauso teuer wie eine stationäre Operation, nur der Krankenhausaufenthalt entfällt. Erforderlich ist eine Infrastruktur mit räumlicher und personeller Trennung der ambulanten Operationen.“ Die Quintessenz des Chefarztes ist eindeutig: „Mit adäquater, sektorengleicher Vergütung und guter Infrastruktur können die Kliniken, die Belegärzte und die niedergelassenen Ärzte gemeinsam Eingriffe ambulant durchführen.“

In der Synopse der ambulanten und stationären Urologie braucht das ambulante Operieren zwei Voraussetzungen. Die Infrastruktur muss von den Bundesländern finanziert werden, sonst wird sich nicht das benötigte Kapital finden. Die Vergütung der ambulanten Leistungen muss so gut sein, dass beide Sektoren auskömmlich damit leben können. Dann aber bilden die Hybrid-DRGs eine großartige Chance für die Urologie, die Sektorengrenzen endlich zu überwinden und zueinander zu finden.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr

Franz-Günter Runkel

Chefreporter UroForum

Bildquelle: Seidel

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