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UroSkop: Geschafft! G-BA prüft risikoabhängige PSA-basierte Früherkennung des Prostatakarzinoms

Antragsteller Prof. Josef Hecken hofft auf die Reduktion unerwünschter Überdiagnosen und falsch-positiver Screening-Befunde durch den neuen Früherkennungs-Algorithmus. (Foto: Pietschmann)

UroSkop: Geschafft! G-BA prüft risikoabhängige PSA-basierte Früherkennung des Prostatakarzinoms

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Erschienen in: UroForum

Und er bewegt sich doch! Was viele Urologinnen und Urologen bereits nicht mehr zu hoffen wagten, ist seit vergangenem Donnerstag Realität. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Überprüfung eines neuen Früherkennungs-Screenings für das Prostatakarzinom beschlossen – inklusive der Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA-Wert) und der Magnetresonanztomographie (MRT).

„Im ersten Schritt lässt das Gremium den aktuellen Stand des medizinischen Wissens zum risikoadaptierten Screening für Männer recherchieren und bewerten. Auf dieser Basis wird der G-BA im zweiten Schritt beraten, wie das neue Angebot im Detail ausgestaltet sein muss“, teilt der Bundesausschuss mit. Mit einem Ergebnis sei spätestens in zwei Jahren – also im Oktober 2027 – zu rechnen. Auslöser des mit dem heutigen Beschluss offiziell gestarteten Bewertungsverfahrens ist ein Antrag der Patientenvertretung im G-BA und des unparteiischen G-BA-Vorsitzenden, Prof. Josef Hecken (siehe auch UroForum 08/2025, S. 12 f).

Wir hoffen auf Studien, die zeigen, dass sich durch die

zusätzliche Abklärung mit einer MRT-Untersuchung

 unerwünschte Überdiagnosen und

falsch-positive Screening-Befunde reduzieren lassen.“

(Prof. Josef Hecken)

Dazu Prof. Josef Hecken: „Für ein komplett neues Screening-Angebot müssen von uns viele Fragen beantwortet werden, denn eine Richtlinie des G-BA bildet den gesamten Pfad einer Früherkennung ab. In diese Beratungen starten wir jetzt. Wir prüfen ein risikoadaptiertes, also gestuftes Prostatakrebs-Screening. Wir hoffen auf Studien die zeigen, dass sich durch die zusätzliche Abklärung mit einer MRT-Untersuchung unerwünschte Überdiagnosen und falsch-positive Screening-Befunde reduzieren lassen. Wir berücksichtigen dabei die jüngst aktualisierte S3-Leitlinie der medizinischen Fachgesellschaft ebenso wie die internationale Studienlage. Unser Anspruch als G-BA ist es, im Ergebnis ein nachgewiesen gutes Leistungsangebot in der gesetzlichen Krankenversicherung zu etablieren, bei dem die Ressourcen effizient eingesetzt werden.“

Bundesanzeiger publiziert Details, IQWiG bewertet Studien

Das neue Beratungsthema wird im Bundesanzeiger und auf der Website des G-BA veröffentlicht. Damit haben alle Sachkundigen die Gelegenheit, sich auf Grundlage eines Fragebogens zu dem Beratungsthema zu äußern und eine erste Einschätzung abzugeben. Parallel beauftragt der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Studienrecherche und -bewertung. Auf Basis des IQWiG-Abschlussberichts berät der G-BA dann, ob und inwiefern das aktuelle Früherkennungsangebot angepasst werden muss. Zum erarbeiteten Beschlussentwurf werden schriftliche und mündliche Stellungnahmen von Verbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften eingeholt und ausgewertet. Über den gegebenenfalls angepassten Beschlussentwurf wird in öffentlicher Sitzung abschließend beraten und entschieden, so der G-BA.

Abtasten der Prostata ist aus der Zeit gefallen

Die derzeitige G.BA-konforme Früherkennungsuntersuchung umfasst u. a. das Abtasten der Prostata vom After aus (digital-rektale Untersuchung). Die PSA-Wert-Bestimmung im Blut ist aktuell keine Früherkennungsuntersuchung. Ein erhöhter PSA-Wert kann ein erster Hinweis auf Prostatakrebs sein, kann aber laut G-BA auch andere Ursachen haben. Bei der Früherkennung werden Menschen auf bestimmte Erkrankungen untersucht, ohne dass bereits dahingehende Symptome festgestellt wurden. Der Vorteil besteht darin, dass die Erkrankung oder deren Vorstufen sehr frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Zu vermeiden sind jedoch

  •         falsch-positive Befunde, da sie unnötige Ängste und Abklärungsdiagnostik auslösen,
  •         falsch-negative Befunde, da sie eine falsche Sicherheit geben und sich die Diagnose verzögert sowie
  •         Überdiagnosen, da sie mit psychischen Belastungen und überflüssigen Behandlungen verbunden sind.

Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) sieht vor, dass der G-BA vor der Verankerung eines Früherkennungsangebots als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung explizit überprüft, ob die Krankheit behandelbar ist, frühzeitig erkannt werden kann, eindeutig diagnostizierbar ist, ausreichend medizinische Versorgung vorhanden ist und ob die Maßnahme wirtschaftlich ist. Der G-BA legt in Richtlinien dann das Nähere zum Früherkennungsangebot – auch auf Krebserkrankungen – fest.

Gute Entwicklung für die Urologie

Dieser Schritt des G-BA war längst überfällig. Im Grunde hat nur die ungeschickte Formulierung des ersten Antrags dazu geführt, dass der Wert der Instrumente PSA und MRT noch nicht hinreichend gewürdigt worden sind. Das könnte jetzt anders werden. Die Zukunft der Privatliquidation der urologischen Komplettvorsorge kann jedenfalls nicht das entscheidende Argument pro oder kontra eine Zäsur in der PCa-Früherkennung sein. Zumal es in der uroonkologischen Früherkennung so viele Instrumente gibt, sodass kein Mangel an Optionen für individuelle Gesundheitsleistungen bestehen wird. Schließlich wird es die gesamte Urologie in Klinik und Praxis stärken, weil der Business Case des Fachgebiets stärker und seriöser wird. Kein Zweifel, es ist eine gute Entwicklung für die Urologie und ihre Patienten.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr

Franz-Günter Runkel

Chefreporter UroForum

Bildquelle: Pietschmann

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