Urologie » Sonstiges

»

Virchowbund zur Termin-Diskussion: Kassenärzte sind freie Unternehmer, keine Staatsmediziner

Mit dem Gang nach Karlsruhe droht Virchowbund-Chef Dr. Dirk Heinrich im Fall von Termin-Zwangsmaßnahmen für GKV-Patienten. (Foto: Runkel)

Virchowbund zur Termin-Diskussion: Kassenärzte sind freie Unternehmer, keine Staatsmediziner

Berufspolitik

Urologie

Sonstiges

2 MIN

Erschienen in: UroForum

In der aktuellen Diskussion um Terminvergaben für Kassenpatienten und geplante Mindestkontingente für GKV-Versicherte offenbart sich aus der Perspektive des Virchowbundes ein völlig falsches Verständnis über Eingriffsmöglichkeiten in unternehmerisch organisierte Arztpraxen.

Mit dem Gang nach Karlsruhe droht Virchowbund-Chef Dr. Dirk Heinrich im Fall von Termin-Zwangsmaßnahmen für GKV-Patienten. (Foto: Runkel)
Mit dem Gang nach Karlsruhe droht Virchowbund-Chef Dr. Dirk Heinrich im Fall von Termin-Zwangsmaßnahmen für GKV-Patienten. (Foto: Runkel)

„Arztpraxen in Deutschland sind wirtschaftliche Unternehmungen. Sie werden in der Regel von einem Arzt oder einer Ärztin betrieben, die u. a. einen Vertrag mit dem System der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben und deshalb Vertragsärzte sind. Die Vertragsarztpraxis gehört den Eigentümern und nicht den Krankenkassen oder dem Staat“, betont der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich. Die Pflichten einer Vertragsarztpraxis beinhalten 25 Stunden Tätigkeit für GKV-Versicherte als Sprechzeiten und Hausbesuche. Bis zu 13 Stunden Nebentätigkeit bei einem vollen Kassenarztsitz und 26 Stunden bei einem halben sind nach höchst richterlichen Entscheidungen möglich. Diese werden häufig zur Behandlung von Selbstzahlern (z. B. Privatpatienten) genutzt, so der Virchowbund.

„Die Art der Nebentätigkeit ist für den Praxisarzt frei. Wer Kontingente für GKV-Versicherte zwangsweise vorschreiben will und damit faktisch jede andere berufliche Tätigkeit einschränkt, will die Vertragsärzte enteignen und macht aus dem Praxisarzt einen Staatsmediziner“, erklärt Dr. Heinrich. Deshalb seien Zwangseingriffe in die Terminorganisation und gesetzlich vorgegebene Kontingente für GKV-Versicherte ein Angriff auf die selbst verantwortete, freie unternehmerisch-wirtschaftliche Tätigkeit des Vertragsarztes und daher allem Anschein nach verfassungswidrig. „Wir werden derartige Vorhaben deshalb auch verfassungsrechtlich prüfen und nötigenfalls nach Karlsruhe gehen.“

Weitere Beiträge zu diesem Thema

© Yeivaz - stock.adobe.com

Adipositas und Systemtherapie beim Prostatakarzinom

Aktuelles

Adipositas war in einer retrospektiven Studie bei Patienten mit metastasiertem Prostatakarzinom mit einem ungünstigeren Überleben unter systemischer Therapie verbunden. Die zugrunde liegenden metabolischen, hormonellen und immunologischen Mechanismen sind noch unklar.

Urologie

Urogenitale Tumoren

Prostatakarzinom

Beitrag lesen
© ArLawKa - stock.adobe.com

Optimierte Patientenversorgung dank der Entscheidungshilfe Prostatakrebs

Aktuelles

Die Entscheidungshilfe Prostatakrebs unterstützt Patienten bei der Wahl einer leitliniengerechten Behandlung. Eine randomisierte Studie zeigt, dass sie Entscheidungskonflikte und psychischen Stress reduziert sowie das Wissen über die Erkrankung verbessert.

Urologie

Urogenitale Tumoren

Prostatakarzinom

Beitrag lesen
Angriffe auf Ärzte und Mitarbeitende in Arztpraxen sollen in Zukunft strafrechtlich härter bestraft werden. © Studio Romantic - stock.adobe.com

KBV-Vorstand begrüßt härtere Strafen bei Angriffen auf Ärzte

Berufspolitik

Die Bundesregierung will Angriffe auf Ärzte und Praxismitarbeitende künftig härter bestrafen. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat dies ausdrücklich begrüßt.

Urologie

Beitrag lesen