Rund 250 Abgeordnete mehrerer Fraktionen des Bundestags haben beantragt, eine Widerspruchslösung für die Organspende im Transplantationsgesetz zu verankern. Dann müssten Versicherte z.B. einer postmortalen Nierenspende widersprechen, um sie zu verhindern.
Bislang gilt die Zustimmungslösung, sodass man einer späteren Organspende ausdrücklich zustimmen muss. Hintergrund ist der seit Jahren herrschende Mangel an Spenderorganen, der trotz zahlreicher gesetzlicher Novellierungen nicht gelindert werden konnte. Aktuell warten in Deutschland 8.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Wie der Berliner Tagesspiegel berichtet, zeigen Umfragen eine weit überwiegende Bereitschaft zur Organspende, ohne dass sich diese in schriftlichen Zustimmungserklärungen spiegeln würde.
Ein entsprechender Gesetzentwurf könnte bereits nach der Sommerpause des Parlaments in erster Lesung behandelt werden. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, wünscht noch 2026 eine Verabschiedung der Gesetzesnovelle, sodass die Widerspruchsregelung zirka 2030 in Kraft treten könnte.
BÄK begrüßt den Antrag, glaubt aber nicht an Wunder
Die Bundesärztekammer begrüßt deshalb den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung, der jetzt in den Bundestag eingebracht worden ist. „Die deutsche Ärzteschaft hat sich wiederholt für die Einführung einer Widerspruchslösung ausgesprochen. Diese Haltung gründet auf einer immer wiederkehrenden Erfahrung: Viele Menschen stehen der Organspende aufgeschlossen gegenüber, halten dies aber nicht schriftlich fest. Kommt eine Organspende in Betracht, fehlt dann eine Willensäußerung, und mögliche Spenden unterbleiben, obwohl die Verstorbenen ihnen womöglich zugestimmt hätten“, stellt der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, fest.
Angehörige müssten in einer ohnehin belastenden Situation stellvertretend entscheiden, ohne den Willen der verstorbenen Person sicher zu kennen. Diese Verantwortung überfordere viele Familien. Die Widerspruchslösung setze genau hier an. „Sie fordert jede Bürgerin und jeden Bürger auf, sich mit der Frage der Organspende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu treffen. Zugleich stellt sie unmissverständlich klar: Niemand wird zur Organspende verpflichtet. Wer nicht spenden möchte, kann dies jederzeit und ohne Angabe von Gründen erklären. Die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen bleibt damit vollständig gewahrt“, begründete Dr. Reinhardt seine Haltung.
Allerdings warnt die BÄK vor einer Art Wunderglauben in Bezug auf die Widerspruchslösung. „Für sich allein wird die Widerspruchslösung den Mangel an Spenderorganen nicht beheben. Sie muss von einer breiten und kontinuierlichen Aufklärung der Bevölkerung, von einfachen und barrierefreien Widerspruchsmöglichkeiten sowie von strukturellen Verbesserungen in den Entnahmekrankenhäusern begleitet werden“, so Dr. Reinhardt. Nur im Zusammenspiel dieser Maßnahmen sei es möglich, die Zahl der Organspenden dauerhaft zu erhöhen und schwer kranken Patientinnen und Patienten eine Chance auf ein neues Leben zu geben.
Quellen: BÄK, Berliner Tagesspiegel





