Zahlreiche Hauterkrankungen werden nicht als Berufsdermatose erkannt, obwohl sie über die Berufsgenossenschaft (BG) behandelt und abgerechnet werden könnten. Bei der 30. Fortbildungswoche für praktische Dermatologie und Venerologie (FOBI) in München machte Prof. Dr. med. Christoph Skudlik deutlich, welches wirtschaftliche und therapeutische Potenzial in diesem Fach steckt, während Prof. Dr. med. Andrea Bauer neue Optionen beim chronischen Handekzem vorstellte.
Das Gebiet der Berufsdermatologie reicht nach Ausführung von Prof. Dr. med. Christoph Skudlik, Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück und BG Klinikum Hamburg, weit über das klassische Hand- und Kontaktekzem hinaus (1). Bei vielen Hauterkrankungen denkt man zunächst nicht an einen beruflichen Zusammenhang. So kann eine Borreliose bei Gärtnerinnen und Gärtnern als Berufskrankheit (BK 3102) anerkannt werden. Bei Berufen mit hoher UV-Exposition im Freien gelten aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome als BK 5103.

„Gerade wenn Sie sich bezüglich der klinischen Relevanz eines Epikutantest-Ergebnisses unsicher sind, ist dies erst recht ein Grund, einen Hautarztbericht zu erstellen.”
Unter die BK 5101 können verschiedenste Hauterkrankungen wie z. B. das irritative oder allergische Kontaktekzem, aber auch die berufliche Verschlimmerung einer vorbestehenden atopischen Dermatitis (AD) oder einer physikalischen Urtikaria fallen. Gerade die berufsbedingte Verschlimmerung einer bereits bestehenden AD, z. B. bei Friseurinnen, im Gartenbau oder auch bei einer tiermedizinischen Fachangestellten, die Stallstäuben oder Pferdeepithelien ausgesetzt ist, wird häufig übersehen. Ähnliches gilt bei Psoriasis-Patienten: Wird die Psoriasis mechanisch-irritativ verschlimmert, so kann auch dies eine Berufsdermatose begründen. Auch ein Arbeitsunfall kann dermatologisch relevant sein: Ein anaphylaktischer Schock nach Bienen- oder Wespengiftallergie oder ein Insektenstich mit nachfolgender Sensibilisierung lässt sich als Arbeitsunfall melden, wodurch die Betroffenen deutlich besser versorgt werden können.
Ein wichtiger Hinweis ist das Befallsmuster. Ein asymmetrisches Muster kann beispielsweise auf eine berufliche Ursache hindeuten, da häufig die haltende Hand stärker exponiert ist, beispielsweise bei Friseuren. Bei der Psoriasis kann eine irritativ bedingte Verschlechterung im Sinne eines Köbner-Phänomens auf einen mechanischen beruflichen Trigger hinweisen. „Gerade wenn Sie sich bezüglich der klinischen Relevanz eines Epikutantest-Ergebnisses unsicher sind, ist dies erst recht ein Grund, einen Hautarztbericht zu erstellen, um ein mögliches Vorkommen des ermittelten Allergens am Arbeitsplatz seitens des Präventionsdienstes überprüfen zu lassen“, ermutigte Prof. Skudlik das Auditorium.
Als dritte Säule auch wirtschaftlich immer wichtiger
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privatärztlichen Versorgung stellt die Berufsgenossenschaft eine wirtschaftlich wichtige dritte Säule dar. Anders als andere Bereiche des Gesundheitswesens ist sie nicht von den geplanten Kürzungen betroffen. Im Gegenteil: Zum 1. Juli 2026 stiegen die Gebühren erneut um 5 %. Ein berufliches allergisches Kontaktekzem lässt sich per Hautarztbericht melden und inklusive Testung mit durchschnittlich 200 bis 350 Euro abrechnen. Da diese Leistungen außerhalb des Budgets liegen, eröffnet sich für die Praxis eine attraktive zusätzliche Einnahmequelle, von der Patient und Arzt gleichermaßen profitieren.
Für die kommenden Monate kündigte Prof. Skudlik weitere Erleichterungen an. So wird bei der BK 5103 die bisherige Vorgabe, vor Abrechnung der ärztlichen Leistung zunächst das Ergebnis der histologischen Untersuchung abzuwarten, um eine Zuordnung zum zuständigen Kostenträger zu ermöglichen, entfallen. Dies erleichtert künftig den Praxisalltag in den Fällen, in denen bei Vorliegen einer BK 5103 und Verdacht auf ein Plattenepithelkarzinom histologisch ein Basalzellkarzinom befundet wird, so dass diese Leistung bisher umständlich auf die GKV- oder sogar Selbstzahler-Ebene zurückgeführt werden musste. Geplant sind zudem eine Entkoppelung der Berichtsgebühr von Untersuchungsleistungen, eine neue dermatologische Untersuchungs- und Beratungsziffer sowie eine wesentliche Verschlankung des Hautarzt-Verlaufsbericht (HA-Verlaufsbericht) und eine verbindliche Definition der Indikation für die wirtschaftlich lukrative Besondere Heilbehandlung.
Die wohl wichtigste praktische Neuerung betrifft den Behandlungsvorbehalt: Seit Mai 2026 gilt er nur noch für systemische Therapien mit Ciclosporin, Biologika oder Small Molecules wie JAK-Inhibitoren, also Stufe-3-Therapien der Leitlinien-gemäßen Handekzem-Therapie. Für Stufe 2 besteht bei Alitretinoin und Delgocitinib kein Behandlungsvorbehalt mehr, d.h. Alitretinoin und Delgocitinib können ohne vorherige Genehmigung der BG verordnet werden. „Dies ist eine große Erleichterung für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte“, erklärte Prof. Skudlik. Allerdings sollte man zunächst immer noch einen Blick in den jeweiligen einzelnen Behandlungsauftrag werfen, da nicht gewährleistet ist, dass alle Berufsgenossenschaften diese neue Vorgabe zeitnah umsetzen. „Trotz Behandlungsvorbehalt sind aber auch Systemtherapien, wie z.B. mit Biologica, im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren Heilverfahren möglich. Hält man eine solche Behandlung im Einzelfall für erforderlich, sollte die Indikationsstellung der BG im Hautarzt-Verlaufsberichts kurz, aber nachvollziehbar begründet werden“, so Skudlik.
Praxisteam ins Boot holen
Damit die Berufsdermatologie im Praxisalltag funktioniert, empfahl Prof. Skudlik, die berufliche Tätigkeit routinemäßig zu erfassen und die Zustimmung zur BG-Meldung einzuholen. Beides lässt sich gut an geschultes Praxispersonal delegieren. Auch die Beratung der Betroffenen durch Mitarbeitende der Berufsgenossenschaft kann den hohen Beratungsaufwand in der Praxis spürbar reduzieren.
Wichtig sei außerdem, den neuen Musterbehandlungsauftrag der BGen genau zu lesen, der allerdings erst nach und nach umgesetzt wird. Dieser umfasst ausdrücklich nicht die systemische Therapie mit Ciclosporin, Biologika oder Small Molecules wie JAK-Inhibitoren. Hält man eine solche Behandlung im Einzelfall für erforderlich, sollte vorab Kontakt mit der BG aufgenommen werden.
CHE zunehmend besser zu behandeln
„Als chronisch gilt ein Handekzem, das mindestens drei Monate anhält oder mindestens zweimal pro Jahr rezidiviert“, erklärte Prof. Dr. med. Andrea Bauer, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden (2). Mit einer Prävalenz von 4,7 % ist das chronische Handekzem (CHE) häufig und geht mit erheblichem Juckreiz und Schmerz sowie einer hohen beruflichen, aber auch einer hohen psychischen Belastung einher. Eingeteilt wird nach ätiologischen und klinischen Subtypen, wobei Mischformen häufig sind.
„Das therapeutische Spektrum beim Handekzem hat sich deutlich erweitert.”
Prof. Dr. Andrea Bauer
Als wichtigste Neuerung stellte Prof. Bauer den topischen PAN-JAK-Inhibitor Delgocitinib heraus. In den DELTA-Studien erreichten rund 25 % der Patienten ein Investigator’s Global Assessment (IGA) von 0/1. „Definitionsgemäß durfte nur noch ein mildes Erythem vorhanden sein“, erklärte Prof. Bauer den strengen Endpunkt. Der positive Behandlungseffekt hielt auch langfristig an. Besonders spannend waren die Ergebnisse der DELTA-FORCE-Studie, in der sich die Creme mit dem PAN-JAK-Inhibitor der Systemtherapie mit Alitretinoin überlegen zeigte. „Delgocitinib ermöglichte eine schnellere und deutlichere Besserung von Juckreiz und Schmerz sowie des Hautbefundes“, so die Erfahrung von Prof. Bauer. Bevor man sich für eine Systemtherapie entscheide, insbesondere wenn topische Kortikosteroide (TCS) kontraindiziert sind oder nicht ausreichend wirken, könnte Delgocitinib ihres Erachtens daher der nächste Therapieschritt sein. Zugelassen ist es für das mittelschwere bis schwere CHE bei Erwachsenen, wenn TCS nicht ausreichen oder ungeeignet sind.
AD: Systemische Optionen und positiver Ausblick
Reicht die topische Therapie nicht aus, stehen beim atopischen Handekzem mehrere systemische Optionen für Patienten mit atopischer Dermatitis (AD) zur Verfügung:
78 % der Patienten mit mittelschwerer bis schwerer AD zeigen eine Beteiligung der Hände. Hier haben sich die gegen Interleukin (IL) 13 gerichteten Antikörper Tralokinumab und Lebrikizumab, der IL-4/IL-13-Hemmer Dupilumab sowie die JAK-Inhibitoren Abrocitinib und Upadacitinib bewährt. Im niederländischen BioDay-Register wurde in einer 52-Wochen-Studie die Wirkung von Dupilumab auf ein CHE untersucht. Hier erreichten in Woche 52 90,3 % der Patienten eine erscheinungsfreie oder nahezu erscheinungsfreie Haut.
Erfolgversprechend ist auch die Therapie mit IL-13-Inhibitoren: In Woche 16 erreichten in der Phase Phase-IIIb-Studie ADHAND 40,0 % der Patienten unter Tralokinumab den primären Studienendpunkt, einen Score von 0/1 im IGA des atopischen Handekzems (IGA-AHE), gegenüber 10,6 % unter Placebo (p < 0,001). Signifikante Unterschiede zwischen dem Ansprechen auf Tralokinumab und Placebo traten bereits nach 2 Wochen auf. Auch Juckreiz und Schmerz reduzierten sich signifikant. Ähnlich effektiv erwies sich der IL-13-Inhibitor Lebrikizumab in einer Subgruppenanalyse von Patienten mit Hand- und Gesichtsekzem der ADvocate1- und Advocate2-Studie. Auch JAK-Inhibitoren sind wirksam, ihr Vorteil ist ein im Vergleich zu Biologika schnellerer Wirkeintritt.
In der Pipeline stehen weitere vielversprechende topische und systemische Therapien. In einer Phase-2-Studie erzielten 53,2% der Patienten, die mit topischer Ruxolitinib-Creme behandelt wurden, ein IGA-CHE 0/1 mit einer mehr als 2-stufigen Verbesserung versus 10,9% unter Vehikel (p < 0,0001). Eine interessante neue orale Option ist das Small Molecule Gusacitinib, das den modifizierten Total Lesion Symptom Score (mTLSS) um 69,5% versus 33,5 % unter Placebo senkte (p<0,005).
Dr. Susanne Kammerer





