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BVDD kritisiert Social-Media-Werbung des BMG

Illustration eines laut rufenden Mundes, aus dem ein anklagender Zeigefinger zeigt, als Symbol dafuer, dass der BVDD die Social Media Werbung des BMG kritisiert

Quelle: © Elena Abrazhevich - stock.adobe.com

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Erschienen in: DermaForum

Der BVDD kritisiert eine Social-Media-Kampagne des BMG zum Hautkrebsscreening. Das Ministerium wirbt vorab für eine Umstellung auf ein risikobasiertes Verfahren und verspricht falsche Terminkapazitäten. Gefordert wird, offizielle Gesetze abzuwarten.

Der Berufsverband fordert das BMG auf, den Gesetzgebungsprozess zum GKV-Stabilisierungsgesetz und die Ergebnisse des G-BA bei der Überprüfung des Hautkrebsscreenings (HKS) abzuwarten, anstatt mit einer Social-Media-Kampagne bereits Werbung für ein risikoadaptiertes HKS zu machen. In einem Post bestätigt das BMG zwar, dass das Hautkrebsscreening nicht abgeschafft wird. Allerdings vermeldet das Ministerium auch wörtlich: „Es soll lediglich eine Umstellung auf ein risikobasiertes Screening geben.” Außerdem behauptet das BMG fälschlicherweise, dass dadurch Hautärzte wieder mehr Terminkapazitäten hätten.

„In Zeiten klammer Kassen ist es mehr als verwunderlich, wie Steuergelder verschwendet werden für eine skurrile Kampagne, mit der das BMG seinen eigenen Gesetzentwurf und die Arbeit des G-BA ad absurdum führt“, kritisiert BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski ein LinkedIn-Posting des BMG zum gesetzlichen Hautkrebsscreening (gHKS). Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das sich zurzeit im parlamentarischen Prozess befindet, sieht unter anderem vor, dass der G-BA das gHKS auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Erkenntnisse unter Berücksichtigung eines möglichen risikobasierten Screenings und einer möglichen Anpassung der Häufigkeit der Untersuchungen überprüft. Eine mögliche Anpassung soll der G-BA bis zum 31. Dezember 2027 beschließen. „Für das BMG scheint das Gesetz bereits in Kraft getreten zu sein und das Ergebnis des G-BA vorzuliegen. Anders sind die Aussagen nicht zu interpretieren. Dass das Ministerium hier offensichtlich versucht, frühzeitig Einfluss auf eine Entscheidung des höchsten Gremiums der Selbstverwaltung zu nehmen, kritisieren wir aufs Schärfste“, unterstreicht der BVDD-Präsident. 

BDVV: Posting sachlich nicht korrekt 

Aber auch inhaltlich ist das Posting falsch. Hier fehlt dem BMG offenbar das Verständnis für die Abrechnungsgrundsätze in der ambulanten Versorgung. „Terminkapazitäten bei Hautärztinnen und Hautärzten steigen nicht, indem eine Präventionsleistung eingeschränkt wird. Das gesetzliche Hautkrebsscreening ist eine unbudgetierte Leistung, kurative Termine bei Dermatologinnen und Dermatologen sind hingegen budgetiert. Dies sind, liebes BMG, keine kommunizierenden Röhren. Ein Plus an Terminen in der dermatologischen Facharztpraxis würde es nur bei deutlich sinkenden Hautkrebszahlen geben, denn Hautkrebspatienten sind schon im Stadium der Vorstufen Chroniker, also Dauerpatienten“, erläutert von Kiedrowski. 

„Zudem werden wir uns als grundversorgende Facharztgruppe auch an die gesetzlichen Vorgaben der Ministerin halten. Es darf nicht mehr ausgegeben werden, als Geld zur Verfügung steht, und im SGB V sind Leistungsausweitungen untersagt. Also wird nicht erbracht, was – nicht mehr – bezahlt wird. Aus diesem Grund wird es sogar deutlich weniger Termine bei der Hautärztin oder beim Hautarzt geben, unabhängig vom gHKS. Im Gegenteil, dies ist demnächst vielleicht sogar der einzige direkte Zugang zur Hautarztpraxis“, so der BVDD-Präsident weiter.

BMG macht sich Interessen der DEGAM zu eigen

Darüber hinaus weist der BVDD darauf hin, dass das Argument der steigenden Terminkapazität in den dermatologischen Praxen bei einer Beschränkung des gHKS regelmäßig von Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) vorgebracht wird, um das gesetzliche Hautkrebsscreening aus ökonomischen Eigeninteressen zunehmend in den hausärztlichen Bereich zu verlagern. „Insofern trägt das aktuelle Posting des BMG ganz deutlich die Handschrift der DEGAM, was die Frage nach der notwendigen Neutralität und Unabhängigkeit bei der Bewertung komplexer Versorgungsstrukturen aufwirft“, betont von Kiedrowski. 

Übernahme versicherungsfremder Leistungen endlich ändern

Vor dem Hintergrund der aktuellen Social-Media Kampagne des BMG bekräftigt der BVDD zudem seine Forderung, endlich den Missstand der fehlenden vollständigen Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, insbesondere der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden, anzugehen. Hier fehlen der GKV rund elf Milliarden Euro und damit ein erheblicher Teil des prognostizierten Defizits. „Solange Steuergelder in eine mehr als fragwürdige und irreführende Social-Media-Kampagne gesteckt werden, sollte Politik parallell darüber nachdenken, den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds deutlich zu erhöhen. Offensichtlich ist ja genug Geld vorhanden“, konstatiert der BVDD-Präsident.

Quelle: Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD). (2026, Mai). [Pressemitteilung]

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