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Ist Ihre Praxiswebsite bereit für die Zukunft?

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mgb medizin Redaktion

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Die digitale Welt verändert sich rasant, und mit ihr auch die gesetzlichen Anforderungen. Seit Sommer gilt eine Pflicht zur barrierefreien Website – unsere Autorin erklärt, was dahintersteckt.

Ein Leben ohne Informationen oder Services aus dem Internet? Für die meisten Menschen ist das undenkbar – und dennoch kann die Nutzung herausfordernd sein. Das ist zum Beispiel für Personen mit einer Seh- oder Hörbeeinträchtigung, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Hürden.

Damit digitale Angebote für alle besser zugänglich werden, ist am 28. Juni 2025 das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen, darunter auch viele Praxen, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Doch auch wenn Ihre Praxis (noch) nicht gesetzlich verpflichtet ist: Eine barrierearme Website ist heute ein echtes Qualitätsmerkmal und ein sichtbares Zeichen von Patientenorientierung.

Ihre Praxiswebsite: eine wichtige Anlaufstelle

Viele Patient:innen sind auf Ihre Website angewiesen. Sie nutzen sie zum Beispiel, um die Öffnungszeiten Ihrer Arztpraxis zu checken, wegen Rezepten anzufragen, sich über eine Behandlung zu informieren oder um einen Termin anzufragen.

Mit einer körperlichen oder kognitiven Einschränkung kann das alles schwierig werden, wenn die Barrierefreiheit außer Acht gelassen wurde: Zu kleine Texte, eine verwirrende Navigation oder fehlende Farbkontraste führen dann zu Problemen für die Patient:innen.

„Barrierefrei“: Was heißt das überhaupt?

Barrierefreiheit bedeutet: Ihre Website kann unabhängig von individuellen Einschränkungen genutzt werden. Das umfasst visuelle, akustische, motorische und kognitive Aspekte. Technisch wird das durch die sogenannten WCAG 2.1-Richtlinien (internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten) geregelt.

Im ersten Moment mag das kompliziert klingen, aber mit einem aktuellen Content-Management-System lassen sich alle Vorgaben gut umsetzen. Zu den klassischen Anforderungen an barrierefreie Websites, wie wir sie mit unserer Agentur umsetzen, gehören:

  • Verstellbare Schriftgrößen
  • Ausreichend hohe Kontraste, um z.B. Schriften zu lesen oder Icons zu erkennen
  • Eine Funktion, um Inhalte automatisch vorlesen zu lassen
  • Bedienbarkeit der Seite über die Tastatur
  • Sinnvolle, beschreibende Alternativtexte für Bilder
  • Klare, strukturierte Navigation
  • Einfache Sprache

Welche Pflichten gelten für meine Praxis?

Ob das neue Gesetz für Ihre Praxis zutrifft, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst sind das die Teamgröße und der Jahresumsatz. Wenn Ihre Praxis mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt oder einen Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro erzielt, sind Sie verpflichtet, Ihre Website barrierefrei zu gestalten.

Darüber hinaus ist es entscheidend, ob Sie ein Terminbuchungstool oder elektronische Formulare (z. B. zur Rezeptbestellung) auf Ihrer Website nutzen. Sind solche Systeme integriert, sollten Sie genauer prüfen, ob das Gesetz auf Sie zutrifft, ggf. im Rahmen einer juristischen Beratung. Wenn die Pflicht für Sie gilt, sollten Sie jetzt möglichst schnell aktiv werden – nicht zuletzt, weil das Gesetz bereit in Kraft getreten ist und bei Verstößen Abmahnungen oder Bußgelder drohen können.

Doch unabhängig von der Verpflichtung gilt: Wer seine Website barrierefrei oder barrierearm gestaltet, bietet mehr Service für Patientinnen und Patienten. Darüber hinaus werden Websites, die die Kriterien erfüllen, von Google besser gefunden. Fast alle Aspekte sind wichtige Rankingfaktoren.

Fazit: Es lohnt sich, die Fallstricke zu kennen und das Thema Barrierefreiheit als Chance für den eigenen Praxiserfolg zu betrachten! Lassen Sie sich hierzu von einer spezialisierten Agentur beraten.

Korrespondenzadresse

Christiane Frederichs
Geschäftsführerin portawell GmbH
E-Mail: c.frederichs@portawell.de
Website: www.premium-praxiswebsite.de


Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Details zu den neuen Pflichten auf der Website des Bundesverbands Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V.


Bilderquelle: © Abdul – Adobe Stock

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