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Mindestmengenregelung für Frühgeborene beibehalten

Mindestmengenregelung für Frühgeborene beibehalten

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Erschienen in: gyne

Die Mindestmengenregelung für Frühgeborene ist entscheidend für das Überleben extrem unreifer Neugeborener. Mehrere Fachgesellschaften kritisieren die Klage dreier Bundesländer gegen diese lebensrettende Maßnahme scharf. Die Regelung schreibt vor, dass Kliniken mindestens 25 Frühgeborene mit einem Gewicht unter 1.250 g jährlich behandeln müssen. Experten betonen, dass eine Zentralisierung der Versorgung in spezialisierten Zentren die Überlebenschancen deutlich verbessert. Die aktuelle Verteilung auf 150 Einrichtungen führt zu einer im internationalen Vergleich hohen Säuglingssterblichkeit. Die Fachgesellschaften fordern den Erhalt der Mindestmengenregelung und die Umsetzung regionaler perinatologischer Kompetenznetzwerke.

Geburtshelfer und Kinderärzte fordern Beibehaltung der Mindestmengen für Frühgeborene

Mit großem Unverständnis reagieren die unterzeichnenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften DGPM, DGGG, AGG, DGPGM und GNPI auf die Klage dreier Bundesländer gegen die Mindestmengenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beim Bundesverfassungsgericht. Eine Aufhebung dieser Regelung für extrem unreife Frühgeborene könnte zu mehr Todesfällen bei Neugeborenen in Deutschland führen.

Gefahr für die Versorgungsqualität

Kinder, die mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 g geboren werden, haben ein hohes Sterberisiko. Ihre Versorgung erfordert hohe fachliche Expertise, moderne Ausstattung und umfangreiche Erfahrung. In den meisten Industrieländern werden diese Frühgeborenen in wenigen spezialisierten Zentren behandelt, die jeweils über 100 Fälle jährlich versorgen.

In Deutschland hingegen verteilen sich die jährlich etwa 5.000 sehr unreif geborenen Kinder auf rund 150 Einrichtungen, von denen manche weniger als zwei solcher Fälle pro Monat betreuen. Das Ergebnis: eine im internationalen Vergleich hohe Säuglingssterblichkeit. Durch eine Konzentration auf etwa 50 Einrichtungen könnten jährlich mehr als 50 Kinderleben gerettet werden.

Mindestmengenregelung als wichtiger Schritt

Die seit 2024 geltende Mindestmengenregelung des G-BA schreibt vor, dass Kinderkliniken jährlich mindestens 25 Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm behandeln müssen, um diese Personengruppe weiterhin versorgen zu dürfen. Die Regelung basiert auf dem nachgewiesenen Zusammenhang zwischen Sterblichkeit und Anzahl der betreuten Frühgeborenen.

Infobox:

  • Die Mindestmengenregelung des G-BA schreibt vor, dass Kinderkliniken jährlich mindestens 25 extrem unreife Frühgeborene (Geburtsgewicht unter 1.250 g) behandeln müssen
  • Studien zeigen: Die Überlebenschancen der Kinder steigen, je mehr solcher Fälle ein Zentrum betreut
  • Aktuell werden etwa 5.000 sehr unreife Frühgeborene auf rund 150 Einrichtungen verteilt – einige behandeln weniger als zwei Kinder pro Monat
  • Eine Aufhebung der Regelung könnte die Überlebenschancen dieser Kinder verschlechtern
  • Die Fachgesellschaften fordern den Erhalt der Mindestmengenregelung und eine Strukturierung durch regionale perinatologische Kompetenznetzwerke
  • Unterzeichner: Prof. Dr. med. M. Rüdiger (DGPM), Prof. Dr. med. G. Naumann (DGGG), Prof. Dr. med. M. Abou-Dakn (AGG), PD Dr. med. Dietmar Schlembach (DGPGM), Prof. Dr. med. Michael Zemlin (GNPI)

Zukunftsfähige Versorgungsstrukturen notwendig

Die Regierungskommission für eine moderne Krankenhausversorgung empfiehlt eine „Regionalisierte Neustrukturierung von Geburtshilfe und Perinatalmedizin“ durch perinatologische Kompetenznetzwerke. Diese sollen die Versorgung von etwa 10.000 Geburten pro Region gewährleisten.

Die Klage der Bundesländer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt gefährdet diese Bemühungen zur Qualitätsverbesserung und das Leben der betroffenen Kinder. Die unterzeichnenden Fachgesellschaften sind entsetzt über diese Entwicklung und fordern dringend, die Vorschläge zur Neugestaltung der Versorgungsstruktur umzusetzen. Nur so können politische Entscheidungsträger ihrer Verantwortung gerecht werden und der künftigen Generation ein gesundes Aufwachsen ermöglichen.

„Ein gesundes Leben fängt mit der Geburt an! Im Interesse unserer ‚Kleinsten‘ ist ein optimaler Start betreut von einem erfahrenen Team das ‚mindeste‘, was wir für sie tun können. Eine Aufweichung der ohnehin moderaten Mindestmenge widerspricht dem ärztlichen Ethos ‚Primum non nocere'“, betont PD Dr. med. Dietmar Schlembach, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin.

„Ein gesundes Leben fängt mit der Geburt an! Im Interesse unserer ‚Kleinsten‘ ist ein optimaler Start betreut von einem erfahrenen Team das ‚mindeste‘, was wir für sie tun können. Eine Aufweichung der ohnehin moderaten Mindestmenge widerspricht dem ärztlichen Ethos ‚Primum non nocere'“

PD Dr. med. Dietmar Schlembach, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin.

KI-gestützt, redaktionell bearbeitet nh

Quelle: Stellungnahme der DGPM, DGGG und AGG, DGPGM, GNPI, in der Fassung vom 18.08.2025: Geburtshelfer und Kinderärzte fordern Beibehaltung der Mindestmengen für Frühgeborene

Bilderquelle: hin255 – stock.adobe.com

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