Selbständige Handwerkerinnen haben während Schwangerschaft und Mutterschaft keine vergleichbare Absicherung wie Angestellte. Eine Machbarkeitsstudie aus Nordrhein-Westfalen schlägt nun einen flexiblen Mutterschaftsausgleich für Selbständige vor: Pauschalbetrag von 5.000 Euro, optionale einkommensbasierte Aufstockung und Betriebsunterstützung. Eine Befragung zeigt: Drei von vier Handwerkerinnen verzeichnen Umsatzeinbußen von 47 Prozent.
Flexibler Mutterschaftsausgleich für Selbständige im Handwerk
Selbständige Handwerkerinnen stehen während Schwangerschaft und Mutterschaft vor erheblichen Herausforderungen. Anders als Arbeitnehmerinnen fehlt ihnen eine vergleichbare persönliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Absicherung. Eine Befragung von 949 selbständigen Handwerkerinnen in Nordrhein-Westfalen zeigt: Drei von vier Frauen verzeichneten rund um die Geburt Umsatzeinbußen von durchschnittlich 47 Prozent. Das monatliche Nettoeinkommen sank von durchschnittlich 2.385 Euro auf etwa 1.334 Euro rund um die Geburt.
Gesundheitsrisiken durch fehlenden Mutterschutz
Viele Handwerkerinnen arbeiten bis unmittelbar vor der Geburt weiter und üben dabei Tätigkeiten aus, die bei Angestellten mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote nach sich ziehen würden. Etwa jede Zweite arbeitete häufig in gebückter oder gehockter Haltung. Mehr als 40 Prozent hoben Lasten von über fünf Kilogramm. Über ein Viertel war Unfallrisiken durch Stürze oder Gefahrstoffe ausgesetzt. Der Grund: Wirtschaftlicher Druck. Ohne Arbeit fehlen Einnahmen, während die Betriebskosten weiterlaufen.
Das WHKT-Modell als Lösungsansatz
Der Westdeutsche Handwerkskammertag entwickelte mit Förderung des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums und wissenschaftlicher Begleitung durch das Institut für Mittelstandsforschung Bonn einen Lösungsvorschlag: den „Flexiblen Mutterschaftsausgleich für Selbständige“. Das Modell ist modular aufgebaut und verbindet drei Bausteine.
Baustein 1 bildet der Basis-Mutterschaftsausgleich. Alle selbständigen werdenden Mütter erhalten einen Pauschalbetrag von mindestens 5.000 Euro als Einmalzahlung zu Beginn des Mutterschutzes. Die Auszahlung erfolgt unbürokratisch nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Geburtstermin und eines Nachweises der Selbständigkeit.
Baustein 2 ermöglicht eine einkommensbasierte Aufstockung auf 100 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Diese optionale Leistung können Selbständige zusätzlich beantragen, wenn ihre Einkommensausfälle den Pauschalbetrag überschreiten.
Baustein 3 bietet finanzielle Betriebsunterstützung. Läuft der Betrieb während des Mutterschutzes weiter, können 50 Prozent der Kosten für eine Ersatzkraft bis zu 5.000 Euro bezuschusst werden. Bei vorübergehender Betriebsschließung werden 50 Prozent der laufenden Fixkosten wie Mieten, Versicherungen oder Löhne bis zu 5.000 Euro übernommen.
Das Modell orientiert sich an den gesetzlichen Mutterschutzfristen von 14 Wochen. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum auf 18 Wochen. Anspruchsberechtigt sind alle selbständigen Frauen, unabhängig von Branche, Rechtsform oder Unternehmensgröße.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom Mai 2025 sieht die Einführung eines Mutterschutzes für Selbständige vor. Nun ist die Bundesregierung gefordert, faire Rahmenbedingungen zu schaffen.
Quelle: Westdeutscher Handwerkskammertag: ERGEBNISSE DER MACHBARKEITSSTUDIE „WEGE DER UNTERSTÜTZUNG FÜR SELBSTÄNDIGE IM HANDWERK WÄHREND DER SCHWANGER- UND MUTTERSCHAFT“





