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Lungenkrebs-Früherkennung für starke Raucher*innen wird Kassenleistung

3D-Darstellung eines menschlichen Körpers mit hervorgehobenen roten Lungen auf blauem Hintergrund.

Lungenkrebs-Früherkennung für starke Raucher*innen wird Kassenleistung

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Erschienen in: onkologie heute

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, dass die Lungenkrebs-Früherkennung für starke Raucher*innen – nach Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit – voraussichtlich ab April 2026 Kassenleistung wird. Starke Raucher*innen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können dann alle 12 Monate eine Untersuchung der Lunge mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) durchführen lassen.

Am Lungenkrebs-Screening können aktive und ehemalige Raucher*innen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren teilnehmen, die mindestens 25 Jahre lang geraucht haben. Exraucher müssen innerhalb der letzten zehn Jahre mit dem Rauchen aufgehört haben. Mindestens 15 Packungsjahre wurden als Voraussetzung für die Teilnahme festgesetzt, wobei das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr einem Packungsjahr entspricht.

Die verringerte Strahlendosis der Niedrigdosis-Computertomographie liefere eine Bildqualität, die für die Früherkennung von Lungenkrebs ausreichend sei, konstatiert der GBA. Von dem am Screening teilnehmendem Radiologen wird eine besondere Qualifikation gefordert. Zudem sind qualitätssichernde Anforderungen an das CT-Gerät, den Befundarbeitsplatz und die verwendete Software zur computerassistierten Detektion definiert. Rechtliche Basis des neuen Leistungsanspruchs – auch mit Blick auf die Strahlenbelastung – ist die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Bei unauffälligem Screening-Befund kann die Untersuchung nach 12 Monaten wiederholt werden. Bei einer kontrollbedürftigen Auffälligkeit ohne konkreten Krankheitsverdacht sprechen Erst- und Zweitbefunder eine gemeinsame Empfehlung für den Zeitpunkt der nächsten Untersuchung aus. Bei einem abklärungsbedürftigen Befund mit hohem Lungenkrebsverdacht wird umgehend eine weiterführende Diagnostik eingeleitet.

Quelle: Pressemittelung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Juni 2025

Bilderquelle: © Dzmitry – stock.adobe.com

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