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G-BA führt neue U10 für Kinder von 9 bis 10 Jahren ein

Mutter und Tochter werden von einer Kinderärztin beraten

Quelle: © New Africa – stock.adobe.com

G-BA führt neue U10 für Kinder von 9 bis 10 Jahren ein

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mgb medizin Redaktion

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Erschienen in: pädiatrische praxis

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Inhalte für eine neue U-Untersuchung für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren beschlossen. Die neue U10 soll künftig die bisherige zeitliche Lücke zwischen der U9 um den fünften Geburtstag und der J1 im Alter von 12 bis 14 Jahren schließen.

Die neue U10

Die U10 als Früherkennungsangebot soll prüfen, ob sich Kinder altersgerecht entwickeln und ob gesundheitliche Risiken oder Erkrankungen erkennbar sind. Im Mittelpunkt stehen insbesondere:

• Übergewicht
• körperliche Aktivität
• digitaler Medienkonsum
• psychische Auffälligkeiten
• Impfberatung – insbesondere soll die Rate der HPV-Impfungen bei Jungen und Mädchen erhöht werden

Bei Auffälligkeiten sollen Kinder und Eltern beraten und auf geeignete Präventions- oder Unterstützungsangebote hingewiesen werden.

„Mit der neuen U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren schließen wir beim Früherkennungsangebot eine Lücke. Die U9 ist um den 5. Geburtstag herum, die J1 dann erst mitten in der Pubertät. Wie bei allen Früherkennungsuntersuchungen geht es bei der U10 um die Frage, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt oder ob es Hinweise auf Erkrankungen bzw. besondere Risiken gibt. Speziell für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren weisen Studienergebnisse auf besondere Risiken hin: Zu viel Handy- oder Computernutzung kann zum Beispiel zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen. Bewegungsmangel vermindert die körperliche Fitness und kann Übergewicht und andere Erkrankungen begünstigen. Auch wenn die meisten Heranwachsenden in dieser Altersgruppe gesund sind: Anlässlich der neuen U10 haben Kinderärztinnen und Kinderärzte die Möglichkeit, Kinder und Eltern zu möglichen Gesundheitsrisiken zu beraten und über vorbeugende Angebote zu informieren.“

Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung

Ausführliche Anamnese und Blick auf familiäre Risiken

Bei der U10 soll zudem ein Fokus auf die Anamnese gelegt und somit auch familiäre Belastungen und bestimmte Erkrankungsrisiken berücksichtigt werden.

„Eine Besonderheit der U10 ist die ausführliche Anamnese. So werden die Eltern nach bestimmten Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie befragt. Gibt es beispielsweise einen Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, wird dieser mittels Blutuntersuchung auf Low-Density-Lipoprotein nachgegangen. Eine familiäre Hypercholesterinämie ist zwar nicht heilbar. Aber mit Veränderungen des Lebensstils oder ggf. lipidsenkenden Medikamenten kann ein günstigerer Krankheitsverlauf erreicht werden.“

Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung

Fragebogen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität

Neu ist ein standardisierter Fragebogen, der insbesondere das psychische Wohlbefinden und die gesundheitsbezogene Lebensqualität des Kindes erfasst. Die Eltern sollen den Fragebogen vor der Untersuchung ausfüllen.
Die Ergebnisse der U10 werden anschließend gemeinsam mit dem Kind besprochen. Dadurch sollen Unterstützungsangebote an den individuellen Bedürfnissen des Kindes ausgerichtet werden.

Die U10 startet nicht sofort

Die beschlossenen Inhalte müssen zunächst mehrere Schritte durchlaufen, erst danach kann die U10 regulär angeboten werden. Bevor die Beschlüsse in Kraft treten können, erfolgt die Prüfung durch das Gesundheitsministerium, danach wird innerhalb von 6 Monaten die ärztliche Vergütung im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) durch den Bewertungsausschuss festgelegt. Ein konkreter Starttermin wurde vom G-BA aktuell noch nicht genannt. Die benötigten Dokumentationsvorlagen und Fragebögen für die U10 werden vom G-BA rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Weitere Neuerung: J1 künftig im Gelben Heft

Die Untersuchungsergebnisse der J1 werden künftig im Gelben Heft dokumentiert. Neu ist, dass auch für Jugendliche nun ein Fragebogen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität angeboten wird. Die Dokumentation im Gelben Heft soll unter anderem die Aufmerksamkeit für die J1 und die HPV-Impfung erhöhen.

BVKJ begrüßt die neue U10, kritisiert jedoch die Budgetierung

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) begrüßt die Entscheidung des G-BA, die U10 in die Regelversorgung zu überführen:

„Mit der U10 schließen wir endlich eine wichtige Lücke zwischen der U9 im Vorschulalter und der J1 im Alter von 12 bis 14 Jahren. Gerade im Schulalter vollziehen Kinder wichtige körperliche, seelische und soziale Entwicklungsschritte. Auch mit Blick auf die HPV-Prävention ist das Zeitfenster von neun bis zehn Jahren sinnvoll gewählt: Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) bereits ab neun Jahren. Die U10 bietet uns damit eine wichtige Chance, über die Impfung aufzuklären, Impflücken zu schließen und die leider noch immer viel zu niedrigen HPV-Impfquoten bei Mädchen und Jungen zu verbessern.“

Jakob Maske, Bundespressesprecher des BVKJ

Der BVKJ kritisiert jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen: „Während mit der U10 die Prävention ausgebaut werden soll, sollen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wieder einer Budgetierung unterliegen“, so der BVKJ.

„Hier sehen wir eine klare Diskrepanz: Auf der einen Seite will die Politik die Prävention stärken, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen etablieren und die Impfquoten erhöhen. Auf der anderen Seite sollen ausgerechnet Vorsorge und Impfungen wieder budgetiert werden. Damit wird uns im Grunde signalisiert: Mehr als bisher soll nicht bezahlt werden. Gleichzeitig sollen wir aber mehr Kinder erreichen und mehr Prävention leisten. Das passt nicht zusammen. Wer Prävention stärken will, muss auch die finanziellen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Vorsorge und Impfungen dürfen nicht davon abhängen, ob eine Praxis ihr Budget bereits ausgeschöpft hat. Hier ist die Politik dringend gefordert, nachzubessern.“

Dr. Anke Steuerer, Vizepräsidentin des BVKJ

Quellen:
1. Pressemitteilung des G-BA vom 20.8.2026: Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen – G-BA führt neue U10 ein und integriert Dokumentation der J1 ins Gelbe Heft
2. Pressemitteilung des BVKJ vom 20.8.2026: Mehr Vorsorge, weniger Finanzierung? BVKJ begrüßt Vorsorgeuntersuchung U10, aber kritisiert Budgetierung

Weitere Informationen:
Früherkennung bei Kindern: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/kinder/
Früherkennung bei Jugendlichen: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/jugendliche/
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): https://www.g-ba.de
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ): https://www.bvkj.de/

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