Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind Hilfsmittel wie Rollstühle, Orthesen oder Kommunikationshilfen häufig eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am Alltag. Der Weg zur Versorgung kann für Familien jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden sein und stellt oft eine starke Belastung dar. Eine Gesetzesänderung sollte diesen Weg seit Februar 2025 erleichtern. Bei Verordnungen aus Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) sollten Krankenkassen weitgehend auf zusätzliche Prüfungen verzichten können. Dadurch sollten Doppelprüfungen vermieden, Entscheidungen beschleunigt und Eltern entlastet werden.
Studie zu Änderungen nach der Reform
Eine aktuelle Studie der Universität Witten/Herdecke zeigt, dass die erhofften Verbesserungen bei vielen befragten Familien bislang nicht ankommen. Die Studie wurde im Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz veröffentlicht. Für die Untersuchung befragten Prof. Dr. Peter Borusiak und Fleming Caje Mitarbeitende aus SPZ, Eltern sowie weitere Beteiligte des Versorgungssystems. Drei Viertel der befragten Eltern sahen demnach keine Verbesserung der Hilfsmittelversorgung durch die Reform. Nur wenige berichteten von kürzeren Genehmigungsverfahren. Mehr als die Hälfte der Familien empfand den Antragsprozess weiterhin als stark belastend. Viele Familien kümmern sich demgemäß selbst um die Anträge, erkundigen sich nach dem Bearbeitungsstand oder legen Widerspruch ein. Teilweise übernehmen SPZ den Austausch mit den Krankenkassen oder unterstützen bei Widersprüchen. Der Studie zufolge verzichten manche Familien sogar auf die Beantragung notwendiger Hilfsmittel, weil sie den Aufwand nicht bewältigen können.
Praktische Umsetzung als entscheidender Faktor
Als mögliche Ursachen sehen die Forschenden vor allem Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der Reform. Dazu gehören Kommunikationsprobleme, bürokratische Hürden, unklare Zuständigkeiten und Unsicherheiten bei der Anwendung der neuen gesetzlichen Regelung in der Praxis. Verordnungen aus SPZ seien für Krankenkassen nicht immer eindeutig zu erkennen. Fehlende Digitalisierung, aufwendige Genehmigungsverfahren und personelle Engpässe in der Hilfsmittelversorgung können die Abläufe zusätzlich erschweren.
„Die Versorgung darf nicht davon abhängen, wie hartnäckig Eltern für ihr Kind kämpfen können. Hilfsmittel schaffen Teilhabe. Deshalb müssen sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden – ohne monatelange Verfahren.“
Prof. Dr. Peter Borusiak, Professor am Lehrstuhl für Pädiatrie an der Universität Witten/Herdecke
Die Forschenden sprechen sich dafür aus, Krankenkassenmitarbeitende flächendeckend über die neue Rechtslage zu informieren, SPZ-Verordnungen klar zu kennzeichnen und feste Ansprechpersonen für die Hilfsmittelversorgung von Kindern und Jugendlichen einzurichten. Das Bundesgesundheitsministerium sollte die gesetzliche Regelung nach Ansicht der Forschenden weiter präzisieren, um eine einheitliche Umsetzung zu unterstützen.
Originalpublikation: Caje F, Borusiak P. Hilfsmittelversorgung bei Kindern und Jugendlichen nach der Gesetzesänderung – eine Bestandsaufnahme. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 2026; 69: 945–952.
Quelle: Pressemitteilung der Universität Witten/Herdecke vom 30.07.2026





