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Abirasolon und Zytiga: Regressforderungen an Urologen bringen BvDU in Rage

BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa argumentiert mit Berufswahl-Entscheidungen gegen Regressforderungen von Krankenkassen.

Abirasolon und Zytiga: Regressforderungen an Urologen bringen BvDU in Rage

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3 MIN

Erschienen in: UroForum

Nach Darstellung des Berufsverbands der Deutschen Urologie (BvDU) hätten Prüfverfahren und Regressforderungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Abirasolon® und Zytiga® seitens der Krankenkassen im Vorfeld verhindert werden können.

Bundesweit wird mach BvDU-Angaben gegen eine wachsende Zahl an Vertragsärzten und MVZ, die nach dem 1. Januar 2023 Abirasolon® und/oder Zytiga® verordnet haben, wegen entsprechender Anträge der gesetzlichen Krankenkassen (insbesondere AOK, BARMER und IKK) Prüfverfahren gemäß § 48 Abs. 1 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) eingeleitet. In diesen Verfahren wird ein potenzieller Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot geprüft.

„So Abrechnungen nicht korrekt vorgenommen werden, ist dies ein Fall für Prüfverfahren. So dies jedoch, wie in den bestehenden Fällen, mit Ablauf des Patentschutzes für den Wirkstoff Abirateronacetat im September 2022 damit begründet wird, dass kostengünstigere Generika verfügbar waren, die verordnet und nicht durch das Ankreuzen des „Aut-idem-Feldes“ hätten ausgeschlossen werden dürfen“, macht das den Berufsverband der Deutschen Urologie „fassungslos“. „Stellvertretend für unsere Mitglieder weisen wir die Vorwürfe vollumfänglich zurück“, so der BvDU-Vorstand. „Angesichts leerer Kassen bei den Krankenkassen scheinen diese Verfahren eine zunehmende Dynamik zu bekommen.“

Die im Raum stehenden Regressforderungen können laut BvDU für Urologinnen und Urologen existenzbedrohend sein. Und sie erzeugen Angst. „Dass Regresse aufgerufen werden, nachdem viele Quartale vergangen und unwirtschaftliche Verordnungen weiter erfolgt sind, muss in Zukunft unterbunden werden“, fordert der Verband. Den Kassen liegen die Verordnungen vier Wochen später über die Abrechnungsstellen der Apotheken vor, so der BvDU.

Seit Zumal April 2025 gelte eine Festpreisregelung für Abirasolon® , womit die Aut-idem-Regelung nicht mehr wirksam sei. Der Berufsverband hält es offenbar nicht für einen Zufall, dass  die Regresse seit Mai 2025 formuliert würden. Seitens der Kostenträger und der Verantwortlichen für die Telematikinfrastruktur müssten grundsätzlich Beratungen, Abfragen oder Tools im Sinne von Frühwarnsystemen integriert werden, die Ärztinnen und Ärzte frühzeitig vor unwirtschaftlichen Verordnungen warnen und schützen. Dies könnte z.B. innerhalb des E-Rezeptes realisiert werden, regt der BvDU an.

„So junge Urologinnen und Urologen überhaupt noch den Weg in die eigene Niederlassung finden, werden Sie spätestens jetzt durch die Zunahme von Prüfverfahren abgeschreckt und entscheiden sich im Zweifelsfall gegen die eigene Niederlassung“, so Dr. Axel Belusa, BvDU-Präsident. Nach Darstellung des BvDU stellen sich erfahrene Urologinnen und Urologen die Frage, ob sie angesichts der Prüfverfahren und der durch die Krankenkassen geschaffenen Unklarheit ihre Onkologie-Zulassung abgeben sollten. Die Folge wäre eine radikale Verschlechterung der ambulanten urologisch-onkologischen Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Bildquelle: BvDU/Urologische Praxis Rabenstein

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