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Ambulantes Operieren: Postoperative Kontrollen auch bei mehreren ambulanten OPs ansatzfähig

Ambulantes Operieren: Postoperative Kontrollen auch bei mehreren ambulanten OPs ansatzfähig

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Erschienen in: UroForum

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts in Rheinland-Pfalz (L 5 KA 36/17) sind postoperative Kontrollen bei mehreren ambulanten Eingriffen jeweils ansatzfähig und zwar auch innerhalb der ersten 21 Tage postoperativ.

Mit dieser Entscheidung konnten sich Augenärzte durchsetzen, die sich gegen eine sachlich-rechnerische Berichtigung postoperativer Leistungen nach den Ziffern 31719 und 31725 EBM gewehrt hatten. Die KV Rheinland-Pfalz hatte diese Leistungen, die innerhalb der ersten 21 Tage nach einer zuvor erfolgten ersten ambulanten Operation mit Ansatz des postoperativen Behandlungskomplexes erbracht wurden, gestrichen.

Streitig war ein Betrag von 226,68 Euro. Die KV war der Auffassung, die Streichungenerfolgten nach Vorgaben des EBM, auch bei Mehrfacheingriffen könne innerhalb der Laufzeit der postoperativen Komplexe von 21 Tagen nur ein Komplex ambulant behandelt werden. Reiche die Nachbetreuung über die 21-Tage-Frist des Ersteingriffs hinaus, könne ein zweiter Komplex zur
Abrechnung gebracht werden.

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