Zum Auftakt der parlamentarischen Arbeit nach der Sommerpause hat die Bundesärztekammer (BÄK) die Bundesregierung zu entschlossenem Handeln in der Gesundheitspolitik aufgerufen. So müssten die notwendigen Reformen nun zügig kommen.
„Das Gesundheitswesen in Deutschland steht vor zentralen Weichenstellungen. Die notwendigen Reformen dürfen nicht länger aufgeschoben werden, sondern müssen jetzt gemeinsam mit den Akteuren im Gesundheitswesen vorangebracht werden“, stellte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt fest. Dazu gehörten die Reform der Notfallversorgung, der Umstieg auf ein Primärversorgungssystem, die Umsetzung und Weiterentwicklung der Krankenhausreform, ein konsequenter Bürokratieabbau sowie ein Neustart in der Präventionspolitik.
„Der Bundesgesundheitsminister steht für ordnungspolitische Klarheit und Effizienz. Beides ist auch für die Gesundheitspolitik von großer Bedeutung. Effizienz darf jedoch nicht bedeuten, die Sparschraube in der Patientenversorgung weiter anzuziehen“, betonte Reinhardt. Vielmehr müssten finanzielle und personelle Ressourcen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen für die Patientinnen und Patienten bringen. Gleichzeitig gelte es, die Eigenverantwortung der Menschen für ihre Gesundheit zu stärken und eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu fördern.
Eine stärkere Eigenverantwortung setzt voraus, Menschen zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil zu befähigen und Präventionsangebote konsequent zu fördern. Mit Blick auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sagte Reinhardt: „Die Rückführung bestimmter Vorsorgeleistungen in die budgetäre Vergütung schwächt die Prävention. Eine steigende Inanspruchnahme von Vorsorge ist Ausdruck eines wachsenden Präventionsbedarfs und kein Zeichen von Überversorgung.“
Neben den notwendigen Strukturreformen müsse die Bundesregierung auch beim Bürokratieabbau handeln. Die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts bewertet der Bundesärztekammer-Präsident kritisch. Der Gesetzentwurf sehe weitreichende Befugnisse der Nachrichtendienste vor, gewährleiste jedoch keinen ausreichenden Schutz der Vertraulichkeit im Arzt-Patienten-Verhältnis. Ärztinnen und Ärzte müssten deshalb in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufgenommen werden.
Quelle: Bundesärztekammer





