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BvDU übt scharfe Kritik an Regresspraktiken der Krankenkassen

Gesundheitskarte in Geldbörse mit Euro-Münzen und -Scheinen – Symbol für Krankenversicherung und Kosten

Quelle: © Lothar Drechsel - stock.adobe.com

BvDU übt scharfe Kritik an Regresspraktiken der Krankenkassen

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Erschienen in: UroForum

Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) weist mit Nachdruck auf die problematischen Regresspraktiken der Krankenkassen hin. Der BvDU bietet Mitgliedern seine Unterstützung im Umgang mit Prüfverfahren und Regressen an und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.

BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa und der Vorstand des Berufsverbands fordern ein Frühwarnsystem gegen Arzneiregresse. (Foto: Urologische Praxis Rabenstein)
BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa und der Vorstand des Berufsverbands fordern ein Frühwarnsystem gegen Arzneiregresse. (Foto: Urologische Praxis Rabenstein)

„Krankenkassen refinanzieren sich auf Kosten von Ärztinnen und Ärzten und gefährden Patientensicherheit Fest steht: so der Verdacht besteht, gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen zu haben, haben Kostenträger das Recht und die Pflicht, Prüfverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte einzuleiten. Im Berufsverband verdichtet sich im Austausch mit seinen Mitgliedern jedoch der Eindruck, dass sich Krankenkassen angesichts leerer Kassen aktuell auf Kosten von Ärztinnen und Ärzten refinanzieren wollen. „Anstatt grundlegende Reformen anzugehen oder berechtigte Forderungen gegen den Bund anzumahnen, holen sich Kassen fehlendes Geld bei Ärztinnen und Ärzten“, so der BvDU-Vorstand. „Mit diesem Vorgehen gefährden sie die Patientensicherheit und verunsichern die Versorgenden.“

Besonders kritisch sieht der BvDU die aktuelle Regresswelle bei „In- Label“-Verordnungen, also von Verordnungen innerhalb der zugelassenen Indikation, wie im Fall von Abirasolon® und/oder Zytiga®. Die retrospektive Überprüfung von Verordnungen ist in Zeiten ständig wechselnder Medikamentenpreise für Ärztinnen und Ärzte nicht nachverfolg- und nachvollziehbar. Die tatsächlichen Preise zum Zeitpunkt einer Verordnung sind für Praxen rückwirkend oft nicht mehr eindeutig zu ermitteln. Dennoch werden Medizinerinnen und Mediziner im Nachhinein für vermeintliche Fehlverordnungen haftbar gemacht. Diese Praxis kommt einer Kriminalisierung der Ärzteschaft gleich.

„Die Angst vor Regressforderungen führt aktuell dazu, dass viele Kolleginnen und Kollegen zunehmend defensiv verordnen und medizinisch notwendige Therapien aus Sorge vor Sanktionen vermeiden“, macht der BvDU-Vorstand deutlich. „Diese Defensivmedizin schadet nicht nur dem ärztlichen Selbstverständnis, sondern gefährdet die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.“ Der Berufsverband ist neben der Unterstützung seiner Mitglieder mit den Kostenträgern im Gespräch sowie im direkten Austausch mit Herstellern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Patienten-Selbsthilfe-Organisationen und der Öffentlichkeit, um so Druck auf die Krankenkassen aufzubauen und strukturelle Probleme zu adressieren. Eine Lösung liegt auf dem Tisch: mit der Einführung des elektronischen Rezeptes wäre die Etablierung eines effektiven Frühwarnsystems durch Kassen und Telematikinfrastruktur aus Überzeugung des BvDU längst möglich. In diesem könnten Abfragen oder Tools integriert werden, die Ärztinnen und Ärzte frühzeitig vor unwirtschaftlichen Verordnungen warnen und schützen. Leider scheint auch das früher propagierte Motto „Beratung vor Regress“ heute keine Gültigkeit mehr zu besitzen – stattdessen stehen Ärztinnen und Ärzten am Pranger, anstatt rechtzeitig von den Kassen beraten und unterstützt zu werden.

Franz-Günter Runkel

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