Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich gestern in einer Sondersitzung mit Beschlussempfehlungen zum GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz befasst. Die abschließende parlamentarische Beratung mit Verabschiedung im Bundestag ist für den morgigen Donnerstag und die finale Abstimmung im Bundesrat dann für Freitag geplant. Hier sind die Last-Minute-Änderungen.
Nach Informationen des Ärztenachrichtendienstes soll der Beitrag für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner künftig 2,5 % ihres beitragspflichtigen Einkommens betragen und nicht – wie ursprünglich geplant – 3,5%. Weniger stark sollen auch die Zuzahlungen für Arzneimittel sowie für Krankenhausaufenthalte ausfallen. Der Bund hat auf Druck der Öffentlichkeit seine Zahlungen für die Versorgung der Empfänger von Grundsicherung auf eine Milliarde Euro angehoben. Ursprünglich waren 250 Millionen Euro geplant. Dies berichtet „Politico“. 2031 soll der Betrag 2,75 Milliarden Euro betragen. Die Kürzung des Bundeszuschusses an die GKV soll milder ausfallen und 1,35 Milliarden Euro statt zwei Milliarden Euro betragen.
Extrabudgetäre Leistungen nur noch ausnahmsweise
Nach Informationen des änd sehen interne Änderungsanträge zum Gesetzentwurf darüber hinaus Facharzt-relevante Anpassungen vor. Das soll sich auf die Abschaffung extrabudgetärer Leistungen zu Lasten der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) beziehen. So sollen diese Vergütungen nur noch ausnahmsweise gezahlt werden. Die Hygienezuschläge auf die Versicherten- und Grundpauschalen sollen ab 2027 entfallen.
Scharfe Kritik an geplanter Abschaffung der Telefon-AU
Neben der GKV-Reform sorgt auch das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Regierungskoalition für Diskussionen. Die geplante Verschärfung der Regelungen für Krankschreibungen ist auf schärfste Kritik der KBV gestoßen. „Für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ist das, was die Regierungsparteien vereinbart haben, eine Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt“, betonten die Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner. Die Regierungskoalition will die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Telefon-AU) abschaffen und eine verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag der Erkrankung einführen. Gleichzeitig will sie eine Facharzt-Termingarantie gesetzlich verankern.
„Auf der einen Seite sollen den Praxen durch das GKV-Spargesetz viele Milliarden Euro aus der Patientenversorgung weggenommen werden, auf der anderen Seite wolle ihnen die Regierung noch mehr Arbeit und noch mehr Bürokratie aufbürden – und garniert das Ganze mit unverhohlenem Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, kritisiert der KBV-Vorstand. Dass Arbeitnehmer, wenn sie krank sind, schon am ersten Tag wegen einer Bescheinigung für Arbeitgeber einen Arzt aufsuchen müssten, werde zu „übervollen Praxen, einem Wust an zusätzlicher Bürokratie und einem enormen Zeitaufwand führen, der zulasten der eigentlichen Patientenversorgung gehen wird“, warnte der Vorstand und fuhr fort: „Es grenzt zudem an Irrsinn, abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu jagen für das reine Ausfüllen von Zetteln. Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett und nicht in die übervolle Praxis.“
Termin-Garantie muss medizinisch begründet sein
Der KBV-Vorstand kritisierte außerdem, dass immer mehr staatliche Regulierungen statt persönlicher Freiheit das Regierungshandeln bestimmten. Die Realität werde einfach ausgeblendet. Das zeige auch der Hinweis auf eine Facharzt-Termingarantie bei Einführung einer Primärarztversorgung. „Termingarantien müssen medizinisch begründet sein und nicht dem Wunschdenken von Politikern entspringen.“
In dasselbe Horn stößt auch der Vorstand der Bundesärztekammer. „Die telefonische Krankschreibung hat sich in der Praxis bewährt. Sie erspart beispielsweise Patientinnen und Patienten mit leichten Infekten den Weg in die Arztpraxis und verhindert damit, dass sie dort andere anstecken. Wissenschaftliche Untersuchungen, unter anderem des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, haben gezeigt, dass die Telefon-AU nicht ursächlich für den gestiegenen Krankenstand ist. Ein genereller Wegfall dieser Möglichkeit ist deshalb aus ärztlicher Sicht nicht nachvollziehbar“, stellt der BÄK-Vorstand fest.
Besonders kritisch sei, dass dies nun mit einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag zusammenfällt. In der Kombination müssten künftig Patientinnen und Patienten mit einer leichten Erkrankung für ein Attest persönlich in die Arztpraxis kommen. Gerade in der Erkältungs- und Grippesaison werde das die Wartezimmer weiter füllen und die Praxisteams, die schon jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten, zusätzlich belasten. Es stehe zu befürchten, dass am Ende die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf leidet, weil Termine durch Fälle blockiert würden, die keine schwere Symptomatik vorweisen. „Das erscheint auch vor dem Hintergrund des von der Regierungskoalition angestrebten Primärversorgungssystems wenig durchdacht“, betont die BÄK. Darüber hinaus sei es ein Affront, dass die Ärzteschaft nun unter den Generalverdacht gestellt werde, falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und ihr mit einer Verschärfung des Strafrechts gedroht werde. Die BÄK weist das zurück, hat allerdings auch keine Begründung für die in Deutschland im internationalen Vergleich hohe Krankheitsquote.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum



