Im Umkreis der öffentlichen Anhörung im Bundestag zum GKV-Spargesetz am Montag rückte ein neues Argument in die öffentliche Diskussion. In sechsstelliger Größenordnung könnten Arbeitsplätze durch die Konsequenzen aus dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verloren gehen. Am 10. Juli soll nun der finale Beschluss des Bundestags getroffen werden.
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte stellt einen erheblichen Teil seiner 750.000 Angestellte in Praxen zur Disposition. Die Anpassung der Leistungen an die Vergütung könnte außerdem nach den Worten des SpiFa-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Heinrich zu einer signifikanten Einschränkung der GKV-Sprechzeiten führen. „Die Vier-Tage-Woche wird in Facharztpraxen die Regel sein“, kündigte Dr. Heinrich an. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sprach ebenfalls das Job-Problem an. Das von der Bundesregierung geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gefährde rund 140.000 Arbeitsplätze in deutschen Krankenhäusern bzw. jede zehnte Klinik-Stelle. Das habe eine Berechnung des hcb-Instituts zu den Auswirkungen des Kürzungsgesetzes unter Federführung des renommierten Gesundheitsökonomen Prof. Boris Augurzky ergeben.
DKG sieht jede zehnte Stelle in Gefahr

Dazu erklärte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß: „Was die Beschäftigten der Krankenhäuser seit Wochen auf die Straßen treibt, wird jetzt auch durch eine Auswirkungsanalyse bestätigt: Die planlose Kürzungspolitik der Bundesregierung im Gesundheitswesen gefährdet jede zehnte Stelle in den Krankenhäusern. Um die Milliardenkürzungen aufzufangen, wird den Krankenhäusern keine andere Wahl bleiben, als Personal abzubauen, um den wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu sichern und Insolvenzen zu vermeiden. Spätestens jetzt wird deutlich, dass das Beitragsstabilisierungsgesetz aus dem Warken-Ministerium in Wahrheit ein reines Kürzungsgesetz ist, das mehr Probleme schafft als löst.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kündigte erneut längere Wartezeiten an und kritisierte Streichungen nach der Rasenmäher-Methode. Einkommensverluste würden zwangsläufig dazu führen, dass Arztpraxen ihr Leistungsangebot anpassen, also einschränken müssten.
Bereits heute sei ein Grundziel des Gesetzes gescheitert. Eine Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichenKrankenkassen werde es zunächst nicht geben. Laut Berechnungen der KBV könnte diese Anpassung deutschlandweit im Extremfall Kapazitäten in Höhe von etwa 169 Millionen Behandlungsfällen pro Jahr kosten.
KV Bayern hält Rationierung von Leistungen für unausweichlich
Die Auswirkungen des vom Bundesgesundheitsministerium geplanten „GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes“ auf die ambulanteVersorgung standen im Mittelpunkt der Vertreterversammlung (VV) der KassenärztlichenVereinigung Bayerns (KVB) am Mittwoch. Dabei äußerten die Mitglieder der VV unter Leitung von Dr. Petra Reis-Berkowicz sehr deutliche Kritik an der angekündigten Begrenzung der extrabudgetären Leistungen (EGV), der Rücknahme von TSVG-Zuschlägen sowie der Fixkostendegression bei entbudgetierten MGV-Leistungen der Haus- und Kinderärzte. Die einzige Lösung kann unter den zukünftigen Rahmenbedingungen für die Praxen nur die Rationierung von Leistungen und der Ausbau von Privatleistungen beziehungsweise ein Patientenaufnahme-Stopp sein.
Sächsische Verbände fordern Reformen statt Rotstift-Politik
Die Krankenhausgesellschaft Sachsen, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) und der Sächsische Pflegerat (SPR) setzen sich für nachhaltige Reformen statt kurzfristiger Sparmaßnahmen ein. Im Rahmen einer Vorstandsklausur der Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) kamen sächsische Gesundheitspolitikerinnen und -politiker sowie die maßgeblichen Akteure desGesundheitswesens zu einer Gesprächsrunde zusammen. Dabei wurde die gemeinsame Forderung einer grundlegenden Überarbeitung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) bekräftigt, da der vorliegende Gesetzentwurf nach Auffassung der Beteiligten die langfristige Sicherung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung gefährdet.
Die Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung werden aus der Sicht der Verbände lediglich kurzfristig auf dieSchultern der Krankenhausträger und der Vertragsärzte- und Psychotherapeuten verschoben– eine nachhaltige Lösung bleibe aus. Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende warnen daher vor möglichen Folgen des GKV-BStabG für die Patientenversorgung, da sich weitere finanzielle Einschränkungen für Krankenhäuser, Arztpraxen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch auf die Versorgungsstrukturen auswirken werden.
Schließung von Kliniken und Kürzung der Sprechstunden
In der Folge steigt das Risiko von Krankenhausinsolvenzen bzw. der Schließung einzelner Fachabteilungen. Gleichzeitig ist mit einer Reduzierung der verfügbaren Arzttermine und deutlich längeren Wartezeiten zu rechnen, ebenso wie mit möglichen Aufnahmestopps für neue Patientinnen und Patienten, so die Teilnehmer. Besonders betroffen seien Praxen mit absehbaren Nachfolgeproblemen. Zusätzliche finanzielle Belastungen verschärften den Fachkräftemangel und könnten insbesondere in ländlichen Regionen mit bereits bestehenden Versorgungsengpässen zu Praxisschließungen führen. Dr. Stefan Windau, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, zog ein klares Fazit: „Die ambulante Versorgung ist das Rückgrat unseres Gesundheitssystems. Sie trägt mit einem Bruchteil der Mittel den überwiegenden Teil der Patientenversorgung. Wer hier kurzfristig spart, gefährdet genau das Fundament, auf dem die gesamte ambulante Versorgung ruht, ohne die strukturellen Probleme des Systems zu lösen.“
Der Widerstand gegen das GKV-Spargesetz wächst also, ohne dass die Politik beeindruckt scheint. Außer einer kurzfristigen Verschiebung des Beschlusses im Bundestag auf den 10. Juli wird sich nach heutigem Stand nichts mehr am Gesetz ändern.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum



