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GKV-Spargesetz stößt in Bundestag und Bundesrat auf harten Widerstand

rednerin spricht beim deutschen aerztetag am pult der bundesaerztekammer ueber das gkv-spargesetz

Quelle: © Christian Glaw-Griebel/hellwood.com

GKV-Spargesetz stößt in Bundestag und Bundesrat auf harten Widerstand

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mgb medizin Redaktion

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Erschienen in: UroForum

So richtig glücklich ist kaum jemand mit dem GKV-Spargesetz, was Bundesgesundheitsministerin Nina Warken als Stärke ihres Gesetzentwurfes sieht. Im Bundestag und im Bundesrat wurde das „solide Werkstück“, so Warken, heftig attackiert. Diverse Lobbyverbände schießen seit geraumer Zeit Dauerfeuer auf das geplante Gesetz. Trotzdem scheint niemand das Gesetz im Bundestag aufhalten zu können; der Bundesrat ist dazu ohnehin nicht berechtigt.

Am vergangenen Freitag hat der Bundestag zum ersten Mal über das Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz debattiert. Während Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in ihrem Gesetz ein „solides Werkstück“ lobte, kritisierte die Opposition den Entwurf teils scharf. Warken wiederholte ihr Mantra vom Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen und nannte aktuelle Zahlen. Ohne eine gesetzliche Zäsur werde das GKV-Defizit 2027 bei 19 Milliarden Euro stehen. Das ist bereits wieder mehr als noch vor wenigen Wochen genannt. Offenbar wird das Gesetz nochmals verschärft, um diese Summe einzusparen. 2030 werden es dann nach jetziger Kalkulation 44 Milliarden Euro sein. Die Einsparungen träfen nach Darstellung Warkens alle in proportional gleichem Umfang, aber für alle seien die Maßnahmen „zumutbar“. Das allerdings ist eine Bilanz, mit der die Ministerin alleinsteht.

Hämische Lacher für Ministerin Warken

Im Bundestag löste das von Warken behauptete Solidarprinzip hämische Lacher aus, weil ihr Kabinettskollege und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) gerade den Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds um zwei Milliarden Euro gekürzt hatte. Die homöopathische Beteiligung des Bundes an den Gesundheitsausgaben der Grundsicherung empfanden die Abgeordneten der Opposition als Unverschämtheit. Gleichwohl hält die Regierung geradezu stoisch an dieser Politik fest. Angesichts der finanziellen Lage sei dieses Gesetz jetzt unbedingt notwendig, betonte Ministerin Warken.

Erfolglosigkeit prognostizierte hingegen Dr. Janosch Dahmen, Bündnis 90/Die Grünen, dem GKV-Gesetz. Sein Urteil: „Unausgewogen, unzureichend wirksam und offensichtlich schlecht gemacht“. Die kurzfristig bekannt gewordene erneute Deckungslücke von rund 3,5 Milliarden Euro bewertete Dahmen nicht gerade als Ausweis besonderer Sorgfalt im Bundesgesundheitsministerium. Insgesamt sei das Gesetz ein „Kürzungskahlschlag mit der Rasenmähermethode“. Die sogenannte „Alternative für Deutschland“ hatte wie gewöhnlich nur pauschale Kritik zu bieten und den obligatorischen Hinweis darauf, dass man ja alles viel besser bezahlen könnte, wenn es nur nicht die Migranten gäbe. Die Linkspartei wiederum bezog sich auf die Belastungen für die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen und lehnte das Gesetz deshalb ab.

Bundesrat kritisierte schlanken Fuß des Bunds

Kritik hagelte es am Freitag auch im Bundesrat am GKV-Gesetz. Die Vertreter der Bundesländer störte es, dass Lasten auf Versicherte, Krankenkassen und Leistungserbringer verschoben würden, während sich der Bund bei eigenen Finanzierungsaufgaben vornehm zurückhalte. Eigene Finanzierungsaufgaben verschiebe der Bund ziemlich rücksichtslos in die Gesetzliche Krankenversicherung. Petra Grimm-Benne, Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt, forderte vom Bund, endlich die Krankenversicherungskosten für Bürgergeldempfänger selbst zu bezahlen. Ihre Kollegin Stefanie Drese aus Mecklenburg-Vorpommern hielt es für unakzeptabel, dass Patienten, Versicherte, Leistungserbringer und Krankenkassen als Zahlmeister herangezogen würden, während der Staat unter dem Strich sogar viel weniger zahle.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand sprach die drohende Verknappung der Termine und die Veränderung der Wartezeiten in der ambulanten Versorgung an. Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer schlug in dieselbe Kerbe und sprach immer größere Probleme von GKV-Versicherten an, einen Termine beim Facharzt zu erhalten.

Konkret verabschiedete der Bundesrat eine Reihe von Änderungsvorschlägen. Die TSVG-Kürzungen für offene Sprechstunden und Hausarztvermittlungsfälle sollten erst im Lichte der geplanten Primärversorgung überprüft werden. Die Mengensteuerung in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit Hilfe der Fixkostendegression solle entfallen. Schließlich sollen auch die Vergütungsanstiege im Krankenhaus voll finanziert und nicht gedeckelt werden. Unter dem Strich stehen die Länder auf der Bremse und fordern den Bund auf, viel tiefer in die eigene Tasche zu greifen. Es ist fraglich, ob diese Wünsche der Länderkammer am Ende Wirklichkeit werden, denn zustimmungspflichtig ist das GKV-Gesetz im Bundesrat nicht.

KBV warnte erneut vor gravierenden Folgen in den Praxen

Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), erinnerten daran, dass das GKV-Spargesetz in seiner aktuellen Fassung gravierende Konsequenzen für die Praxen haben werde. Weniger Leistungen und weniger Termine seien die unmittelbaren Folgen, wenn der Rotstift vor allem bei der ambulanten Versorgung angesetzt werde. So sehe das Gesetz unter anderem die Streichung von extrabudgetären Zuschlägen vor, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz – kurz TSVG – als Anreiz eingeführt worden seien, damit Praxen zusätzliche Termine bereitstellen. Die KBV hatte darauf hingewiesen, dass die Abschaffung dieser Zuschläge erfolgen soll, während die Regierung gleichzeitig noch immer keinen ausgereiften Plan für das vorgesehene Primärversorgungssystem vorgelegt hat. „Der Bundesrat hat richtigerweise erkannt, dass das nicht nur widersprüchlich ist, sondern ganz offen die Versorgung gefährdet“, teilten die KBV-Vorstände nun mit.

DKG lehnt größere Lasten für Krankenhäuser ab

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft greift ebenfalls die mangelnde Übernahme der Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieher ab. „Nun bekommt die Bundesgesundheitsministerin auch Gegenwind aus der Länderkammer. Die Landesregierungen haben umfassenden Korrekturbedarf angemeldet, der im Wesentlichen dem entspricht, was auch die Krankenhäuser am Kürzungsgesetz zu bemängeln haben. So lehnen sie etwa die beabsichtigte maximale Verschlechterung bei der jährlichen Anpassung der Landesbasisfallwerte ebenso ab wie die Streichung der vollen Refinanzierung der Tariflöhne auch im Pflegebudget. Ebenso lehnen die Länder die Erhöhung der Prüfquoten des Medizinischen Dienstes mit Verweis auf dringend notwendige Entbürokratisierung ab“, unterstreicht der DKG-Vorsitzende Dr. Gerald Gaß.

Wenn kein Wunder mehr geschieht, wird der Bundestag das GKV-Spargesetz am 26, Juni beschließen. Die Patienten werden es ab 2027 in Klinik und Praxis spüren.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum

Bildunterschrift: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigte ihren Gesetzentwurf am Freitag als „solides Werkstück“.

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