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KBV hält GKV-Spargesetz für klaren „Etikettenschwindel“

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner erhofft sich durch das GeDIG mehr digitale Stabilität, kritisiert aber den Datenzugriff der Kassen scharf. © KBV

Quelle: KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner erhofft sich durch das GeDIG mehr digitale Stabilität, kritisiert aber den Datenzugriff der Kassen scharf. © KBV

KBV hält GKV-Spargesetz für klaren „Etikettenschwindel“

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Erschienen in: UroForum

Nach der Regierungseinigung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erwartet der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, langfristig keine Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Das Gesetz werde zwar die Versorgung verändern, an der grundlegenden Situation im Gesundheitswesen aber wenig ausrichten.

„Man muss davon ausgehen, dass das Spargesetz ein Etikettenschwindel ist“, sagte Gassen in einem Video-Interview der KBV. Die Sparmaßnahmen würden die Versorgung zwar verändern, wenn auch nicht zum Besseren. „Die wirklichen Probleme werden aber nicht gelöst und das Finanzloch wird eher größer, sodass die Beiträge wahrscheinlich nicht nur nicht stabilisiert werden, sondern man muss damit rechnen, dass zum Ende des Jahres die ersten Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge wieder erhöhen.“ Er könne sich kaum vorstellen, wie die Politik den Bürgern dann die Reduktion der Versorgung als echte Errungenschaft verkaufen wolle, während gleichzeitig die Kassenbeiträge stiegen.

Gassen attackiert Klingbeil-Politik scharf

Die KBV werde sich jedenfalls auch weiterhin konstruktiv einbringen. „Die Aussage der Bundesgesundheitsministerin, nur so viel Geld ausgeben zu können, wie sie zur Verfügung habe, sei nachvollziehbar. Allerdings scheine diese Maxime keineswegs für alle Bereiche der Regierungspolitik zu gelten. „Wir erleben, dass beispielsweise sozialstaatliche Aufgaben aus den Versichertengeldern bezahlt werden und der Finanzminister hier offensichtlich auch keine Anstalten macht, das zu ändern. Das führt im Endeffekt dazu, dass die GKV-Versicherten unverändert diese Last mittragen müssen.“ In der Konsequenz führten die Kürzungen – die insbesondere den ambulanten Bereich beträfen – dann dazu, dass sich das Leistungsangebot notwendigerweise verändern müsse. Gassen redet hier Klartext:

„Das bedeutet natürlich nicht mehr, sondern logischerweise weniger Termine“

„Natürlich wird sich das Leistungsangebot verringern müssen, weil bei substanziellen Veränderungen in der Honorierung die Kolleginnen und Kollegen ihre Praxis natürlich anpassen müssen“, erklärte Gassen. Es sei der Wille der Ministerin, dem die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen schlussendlich zu folgen hätten. „Das werden wir dann auch umsetzen und das bedeutet natürlich nicht mehr, sondern logischerweise weniger Termine. Das heißt nicht, dass es keine hochwertige Versorgung in Deutschland mehr gibt, aber es gibt eben nicht noch immer einen Schluck über den Durst und jederzeit für alle alles, an sieben Tagen rund um die Uhr.“

KBV kritisiert auch GeDIG-Entwurf

Mit deutlichen Worten kritisiert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner auch die Schwachstellen des geplanten Gesundheits-Digitalgesetzes der Bundesregierung. Erweiterte Zugriffsrechte der Krankenkassen auf Daten aus elektronischen Patientenakten seien völlig inakzeptabel und hätten keinen nachgewiesenen Nutzen. Gleichwohl enthalte der Referentenentwurf unter anderem mit der Verbesserung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur auch positive Aspekte. Der Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) habe sowohl Licht als auch Schatten, sagte Steiner in einem Video-Interview.

Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen befürchtet durch das GKV-Spargesetz steigende Beiträge und eine schlechtere Versorgung. © KBV
Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen befürchtet durch das GKV-Spargesetz steigende Beiträge und eine schlechtere Versorgung. © KBV

Als positiv bewertet die KBV, dass mit dem GeDIG Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die Telematikinfrastruktur (TI) insgesamt stabiler zu machen. Eine Forderung, die die KBV bereits seit Jahren erhebe. „Das ist für die Praxen sehr, sehr wichtig, weil sie eben mit dieser Instabilität auch sehr viel Zeit verlieren. Digitalisierungsprozesse sind nicht effizient, wenn die TI-Betriebsstabilität nicht gewährleistet ist“, sagte Steiner. Zugleich erinnerte sie daran, dass es aus KBV-Sicht notwendig sei, dass die gematik zukünftig neue TI-Anwendungen pilotiere. „Hier sollten wir eindeutig auch eine gesetzliche Verpflichtung verankern“, sagte sie. Das hätten der bundesweite Rollout zur Einführung der ePA oder des eRezepts gezeigt.

Erfreulich sei aus KBV-Sicht auch, dass Praxen künftig ein Recht auf Interoperabilität erhalten sollen, so dass die PVS-Hersteller kostenfrei Patientendaten aus den PVS-Systemen in interoperablem Format zur Verfügung stellen müssten. Ebenso positiv sei es, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen ein Recht zur Digitalberatung gegenüber den Praxen bekämen. Steiner wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es unverständlich sei, wenn Praxen weiter Sanktionen drohten – bis hin zum Abrechnungsausschluss – wenn ihre Systeme die neuen Anforderungen nicht erfüllten. „Das ist völlig unverhältnismäßig und wir fordern nach wie vor, dass diese Regelung – die einen Honorarausschluss beziehungsweise einen Abrechnungsausschluss bedeutet – im Gesetz gestrichen wird.“

Ob GKV-BSG oder GeDIG – die negativen Folgen für die vertragsärztliche Versorgung dominieren in beiden Gesetzeswerken. Sommer und Herbst werden zeigen, wohin die Reise im deutschen Gesundheitssystem gehen wird.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Franz-Günter Runkel

Chefreporter UroForum

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