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Arztverbund MEDI-GENO lässt das Korbmodell rechtlich prüfen

Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V., kündigte die organisatorische und rechtliche Überprüfung des „Korbmodells“ an. © Ronny Schönebaum

Quelle: Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V., kündigte die organisatorische und rechtliche Überprüfung des „Korbmodells“ an. © Ronny Schönebaum

Arztverbund MEDI-GENO lässt das Korbmodell rechtlich prüfen

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mgb medizin Redaktion

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Erschienen in: UroForum

Ein scharfes Schwert gegen die Gesundheitspolitik des Bundes ist die massenweise Sammlung und Rückgabe der Kassenzulassung im Rahmen des Korbmodells. Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI GENO Deutschland e. V. lässt das Modell rechtlich und organisatorisch prüfen und erwägt seinen Einsatz.

MEDI GENO Deutschland e. V. warnt eindringlich vor den fatalen Folgen des vom Bundestag beschlossenen Änderungsantrags der Regierungskoalition zur Verschärfung der Terminmeldepflicht für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Der Verband wird den Beschluss an sich juristisch prüfen lassen. Parallel wird MEDI aber auch die Bereitschaft für die Umsetzung eines Korbmodells evaluieren. Das Korbmodell bezeichnet den kollektiven Sammel- und Kündigungsprozess von Kassenzulassungen durch Ärztinnen und Ärzte. Diese übergeben die Kündigungen gesammelt in einem „Korb“ an die KV, um gegen unzumutbare politische oder finanzielle Bedingungen zu protestieren.

Dr. jur. Wolfgang Schnörer, Vorstand der MEDIVERBUND AG, ordnet die Pläne juristisch ein: „Die geplanten Neuregelungen zu den Terminmeldepflichten sind als ein übergriffiger und unverhältnismäßiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Organisationsautonomie der Praxen zu bewerten, der die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschreitet.“ Durch den erzwungenen Zugriff auf ein starres, staatlich verordnetes Kontingent – statt der bisherigen Meldung tatsächlich verfügbarer, freier Kapazitäten – entmündige das Gesetz die Ärztinnen und Ärzte bei ihrer medizinisch induzierten Terminsteuerung (Art. 12 Abs. 1 GG) und bürde der vertragsärztlichen Selbstverwaltung eine sachfremde Disziplinierungsaufgabe auf, die ohne hinreichend bestimmte gesetzliche Leitlinien an die Kassenärztlichen Vereinigungen delegiert würde (Art. 20 Abs. 3 GG). „Die geplante Verschärfung der Terminmeldepflicht degradiert uns zu Erfüllungsgehilfen einer staatlichen Callcenter-Medizin und ist ein massiver Einschnitt in unsere freie Berufsausübung sowie wirtschaftliche Existenz. Es gleicht einer politischen Geisterfahrt, mit der das bewährte und erfolgreiche Modell der ambulanten Versorgung systematisch zerstört wird. Wir werden das nicht tatenlos hinnehmen, sondern juristisch genau prüfen lassen und parallel die Bereitschaft für die Umsetzung eines Korbmodells in der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft evaluieren“, kündigt Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V., an. Dieser geplante Änderungsantrag der Regierung zur Verschärfung der Terminmeldepflicht werde auf dem Rücken der Praxen und der Patientinnen und Patienten ausgetragen.

(fgr)

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