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Notfallwegweiser soll Patienten schneller auf passende Versorgungsstufe leiten

Die neue Notfallstruktur soll die chronische Überlastung der Krankenhaus-Notaufnahmen beenden. © ruangrit19 - stock.adobe.com

Quelle: Die neue Notfallstruktur soll die chronische Überlastung der Krankenhaus-Notaufnahmen beenden. © ruangrit19 - stock.adobe.com

Notfallwegweiser soll Patienten schneller auf passende Versorgungsstufe leiten

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mgb medizin Redaktion

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Erschienen in: UroForum

Der Bundestag hat am Donnerstag nach vielen Jahren und mehreren Anläufen das Gesetz zur Notfallreform beschlossen. Digitale und organisatorische Instrumente sollen Notaufnahmen entlasten und Patienten autoritärer in die passende Form der Versorgung leiten. Die Krankenhäuser sehen Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung der neuen Notfallzentren.

Ärztinnen und Ärzte aus Notaufnahmen schätzen, dass rund 33% der Patienten keine medizinischen Notfälle sind. Vor dem realen Besuch in einer Notaufnahme wird in Zukunft immer eine digitale bzw. Video-gestützte Ersteinschätzung und Triagierung stehen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen spalten das bisherige 116117-Klientel in eine Terminservice- und eine Akutleitstellen-Gruppe auf. Für akute Fälle sollen permanent videounterstützte oder zumindest telefonische ärztliche Angebote bereitstehen, bei Bedarf ergänzt durch Hausbesuche. Die Rettungsleitstellen „112“ und die KV-Akutleitstellen „116 117“ sind als digitale Gesundheitsleitsysteme gedacht.

Diese digital-realeTriagierung bestimmt den folgenden Versorgungsort des Patienten. Danach erfolgt eine Differenzierung in die klassische Notaufnahme der Krankenhäuser, eine KV-Notdienstpraxis oder in die reguläre Versorgung während der vertragsärztlichen Sprechzeiten. Die reale Einstufung und Triagierung der Patientinnen und Patienten soll in den Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie speziellen Zentren für Kinder undJugendliche (KINZ) erfolgen. Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen sollen bei der Notfallversorgung kooperieren.

Die Integrierten Notfallzentren (INZ) sollen die Notaufnahme eines Krankenhauses mit einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und einer gemeinsamenErsteinschätzung verbinden. Die INZ-Standorte sollen durch die Bundesländer festgelegt werden, orientiert an bundesweit einheitlichen Kriterien. Für die Verschreibung von Arzneimitteln gelten spezielle Regelungen. Die Notdienstpraxen der INZ sind befugt, Arzneimittel für die unmittelbare Anschlussversorgung zu verschreiben.

Zweifel an personellen und finanziellen Voraussetzungen

Ob die neue Notfallstruktur in der Praxis funktionieren wird, hat kontroverse Diskussionen ausgelöst. Zum einen kritisierten Oppositionspolitiker im Bundestag, dass die ärztlichen Ressourcen dieser Struktur in keiner Weise zur Verfügung stehen werden. Ähnlich äußerte sich auch der Hausärzteverband aus der Perspektive der niedergelassenen Allgemeinärzte.

Der zweite Kritikpunkt betrifft die Finanzierung der Integrierten Notfallzentren (INZ). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Beschluss des Bundestags zur Reform der Notfallversorgung. Sie mahnt aber an, dass die künftige Versorgung in den Integrierten Notfallzentren (INZ) nur funktionieren kann, wenn deren Arbeit angemessen finanziert wird. Das aber sei nach dem aktuellen Stand des Gesetzes noch nicht der Fall.

„Mit der anstehenden Reform“, stellt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Prof. Henriette Neumeyer, fest, „kann sich die Notfallversorgung in Deutschland für alle Beteiligten spürbar verbessern. Krankenhäuser werden heute immer stärker als Ersatz für zunehmend wegbrechende Angebote im niedergelassenen Bereich genutzt. Wer einen Arzttermin erst in Monaten oder vielleicht sogar gar nicht mehr bekommt, weicht auf die rund um die Uhr geöffneten Notaufnahmen der Krankenhäuser aus. Die Folge ist eine Vielzahl sogenannter Bagatellfälle, die für lange Wartezeiten und Überlastung sorgen. Mit den INZ besteht nun die Chance, die Hilfesuchenden in die richtige Behandlungsschiene zu lenken und die stationären Kapazitäten der Krankenhäuser für tatsächliche Notfälle zu nutzen.“

EBM reicht nicht für INZ-Finanzierung aus

Damit das funktioniere, müssten aber nicht nur Arztpraxen bereit und in der Lage sein, kurzfristig Patientinnen und Patienten zu behandeln. Die INZ müssten vor allem auf eine Finanzierungsgrundlage gestellt werden, die die Kostenstrukturen eines Krankenhauses berücksichtigt. Das aber sei nach dem aktuellen Reformgesetz nicht der Fall. „Die Finanzierung nach EBM deckt diese Anforderungen nicht und wird die chronische Unterfinanzierung der Klinik-Notaufnahmen bei den INZ fortsetzen. Notwendig ist ein eigenständiges INZ-Budget, das sämtliche Behandlungs- und Vorhaltekosten abdeckt und das regelmäßig überprüft und neu verhandelt werden kann“, fordert Prof. Neumeyer. Problematisch sei die Rolle der erweiterten Landesausschüsse, die bei fraglicher Expertise über die Einrichtung Integrierter Notfallzentren an den Krankenhäusern entscheiden sollen. Da dies grundsätzlich Aufgabe der Länder sei, könnten die erweiterten Landesausschüsse jedoch lediglich Vorschläge unterbreiten. Neumeyer: „Vor allem an dieser Stelle hat der Gesetzgeber noch einigen Korrekturbedarf.“

(fgr)

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