Anlässlich der Befassung des Deutschen Bundestages mit der Organspende hat die Bundesärztekammer ihre Forderung nach Einführung einer Widerspruchslösung bekräftigt. Organspenden können heute häufig nicht realisiert werden, weil keine dokumentierte Willensäußerung vorliegt.
„Die Widerspruchslösung bietet die Chance, die Lücke zwischen der hohen grundsätzlichen Spendebereitschaft in der Bevölkerung und den weiterhin niedrigen Spenderzahlen zu verkleinern. Sie wahrt die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, setzt zugleich aber ein wichtiges Signal der Solidarität“, erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt. Organspenden könnten heute häufig nicht realisiert werden, weil keine dokumentierte Willensäußerung vorläge. Für Ärztinnen und Ärzte würde die Widerspruchslösung eine klare Grundlage schaffen, den Patientenwillen bei der Frage einer Organspende zu berücksichtigen.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) weist auf die Erfolgszahl von mittlerweile 100.000 erfolgten Nierentransplantationen hin. Andererseits steht dem ein wesentlich höherer Bedarf an Spendernieren gegenüber. Allein im vergangenen Jahr umfasste die entsprechende Warteliste zum Stichtag 31. Dezember 6.397 als transplantabel gemeldete Patientinnen und Patienten, gleichzeitig gab es aber nur 2.075 Nierentransplantationen. Diese 6.397 gemeldeten Patienten sind mit 77 % auch der Großteil aller 8.260 Schwerkranken auf den Wartelisten für ein Spenderorgan.
„Die Widerspruchslösung kann dazu beitragen, die Umsetzung des Patientenwillens zu erleichtern und Angehörige in schwierigen Entscheidungssituationen zu entlasten. Zugleich bleibt die individuelle Entscheidungsfreiheit gewahrt: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann einer Organ- und Gewebespende jederzeit widersprechen“, so Reinhardt. Die Bundesärztekammer weist zudem darauf hin, dass sich der Deutsche Ärztetag ebenfalls mehrfach und eindeutig für die Einführung einer Widerspruchslösung positioniert hat.
Quelle: Bundesärztekammer



