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DKG und GKV-SV einigten sich auf Leistungsspektrum der neuen SÜV-Struktur

Klinikpersonal betritt modernes Krankenhausgebaeude – DKG und GKV-SV einigen sich auf Leistungsspektrum der neuen SUeV-Struktur

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DKG und GKV-SV einigten sich auf Leistungsspektrum der neuen SÜV-Struktur

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mgb medizin Redaktion

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Erschienen in: UroForum

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung haben sich auf das stationäre Leistungsspektrum der neu zu etablierenden sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) geeinigt. Damit ist die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung der Krankenhausreform gegangen.

Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß, will auch AOP- sowie Hybrid-DRG-Eingriffe in SÜV-Einrichtungen erbringen lassen. (Foto: axentis.de/Georg J. Lopata)
Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß, will auch AOP- sowie Hybrid-DRG-Eingriffe in SÜV-Einrichtungen erbringen lassen. (Foto: axentis.de/Georg J. Lopata)

Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sollen zukünftig ambulante und nicht-komplexe stationäre Versorgung wohnortnah ermöglichen. Die Vereinbarung folgt dabei weitgehend den Überlegungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Der Schwerpunkt der stationären Versorgung wird auf internistischen und geriatrischen Behandlungen liegen. Die Partner haben sich auf eine Liste von mindestens zu erbringenden stationären Leistungen geeinigt. Diese umfassen unter anderem die Behandlung einer Reihe von Atemwegserkrankungen, gastrointestinalen Erkrankungen sowie weitere internistische Basisbehandlungen. Weitere stationäre Leistungen aus dem Spektrum der Inneren Medizin und Geriatrie sind je nach Möglichkeit der Einrichtungen und Versorgungsauftrag möglich.

Darüber hinaus sollen die sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen zukünftig auch Leistungen aus den AOP- und Hybrid-DRG-Katalogen erbringen dürfen, soweit die fachärztliche Kompetenz zur Verfügung steht. Die Vertragspartner GKV-Spitzenverband und DKG haben in der Vereinbarung Mindestanforderungen für die Leistungserbringung festgelegt, die dem Charakter dieser Einrichtungen und dem dort vorgesehenen Behandlungsspektrum entsprechen. „Gerade in der Fläche werden die Patientinnen und Patienten von diesen sektorenübergreifenden Einrichtungen besonders profitieren“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß. Stationäre Leistungen mit geringer Komplexität sowie AOP- und Hybrid-Leistungen werden laut DKG wohnortnah erreichbar und in guter Qualität vorhanden sein. Die DKG schlägt seit Jahren vor, ambulante und stationäre Versorgung zu verknüpfen.

Franz-Günter Runkel

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